Feste Einbauten bei Hauskauf

Guten Tag,
was zählt bei einem EFH zu den „festen Einbauten“ und MUSS oder KANN ich diese übernehmen (freie Wahl)?
Ich habe ein Haus gekauft, möchte den extra angefertigten Einbauschrank in einer Schräge gerne übernehmen, aber nicht die uralte Standard-Küchenzeile und auch nicht das alte Hochbett im Ex-Kinderzimmer. Diese sollte der alte Eigentümer entsorgen…
MfG

Hallo,
es gehört so ziemlich zum Wichtigsten der Vertragsverhandlungen und des Textes, was Sie da fragen. Im Nachhinein wird´s oft schwierig…es sei denn, es ist bereits durch eine übliche Klausel geregelt. Hierauf kommt es zunächst an! Fragen Sie Ihren Notar. Ferner ist oft die örtliche Gepflogenheit maßgebend, besonders bei der Küchenzeile. Ein fachgerechter Einbauschrank, der nur bei erheblichen Ausbauarbeiten und Renovierungen vom Verkäufer entfernt werden kann, dürfte eher als mitverkaufter Bestandteil anzusehen sein. Aber maßgebend sind auch die Umstände, mündl. Vereinbarungen usw., die die Verhandlungen und den Beurkundungsablauf begleiteten.
MfG
H.G.