Feste Zahnspange - zwei tote Schneidezähne

Hallo zusammen

Mit meinen 50 Jahren habe ich mich nochmal für eine feste Zahnspange entschieden. Über Risiken wurde ich nicht aufgeklärt. Eingesetzt wurde sie Anfang Dezember. Anfang Januar war die Kontrolle. Es sind mir dann wenige Tage danach, gaumenseitig am linken Schneidezahn braune Flecken aufgefallen. Das Foto habe ich direkt dem Kieferorthopäden geschickt, der flapsig meinte, es würde sich vermutlich nur um Verfärbungen handeln, ich solle mir keine Sorgen machen. Wenige Tage später war auch der andere Schneidezahn betroffen und beim linken Schneidezahn gab es nun auch sichtbar, also aussen, eine Verdunklung des Zahns. Ich war mir sicher, dass er abgestorben war und schickte nochmals ein Foto. Wieder wurde mir geschrieben, wir würden es uns beim nächsten Termin gemeinsam anschauen. So lange habe ich nun aber doch nicht gewartet und bin zu meiner Zahnärztin gefahren, die feststellte, dass beide Zähne abgestorben sind. Nunja, zu viel Zug würde ich sagen. Sie wurden viel zu schnell bewegt. Nun frage ich mich, ob ich den Orthopäden melden, oder sonst irgendwie gegen ihn vorgehen kann? Auch mit den Wurzelbehandlungen soll ich warten, bis die Spange draussen ist. Am linken Zahn ist aber schon eine kleine Entzündung zu sehen, wie mir die Zahnärztin sagte. Sie riet mir, ich solle warten, bis ich Schmerzen hätte, dann könnte man direkt die Wurzelbahndlung machen. Den Teufel werde ich natürlich tun, und nun zu einem anderen Zahnarzt gehen, der sehr kompetent sein soll. Aber eben… die eigentliche Frage ist, ob der Orthopäde die Behandlungen zahlen muss, oder ob ich daruf sitzen bleibe. Wobei natürlich das Schlimmste ist, dass ich nun zwei tote Zähne habe, ich kann das alles immer noch nicht richtig fassen.
Über Antworten wäre ich sehr froh.
Viele Grüsse

Sabine

Im Moment weißt Du ja noch nichts Genaues. Wenn Du den Verdacht auf einen Kunstfehler des behandelnden Arztes hast, solltest Du Dich an Deine Krankenkasse wenden.
Die kann Dich erstens beraten und zweitens eventuell auch einen Gutachter beauftragen um Klarheit zu bekommen.

Vielen Dank für Deine Antwort. Ich kann mich nicht an meine Krankenkasse wenden, da sie nichts zahlt. Ist rein privat.

Hallo Sabine,

ich kann mir deinen Ärger vorstellen. Womöglich liegt es nicht nur am „Zug“, sondern auch an diversen aggressiven Klebern, die eingesetzt wurden.

Ich würde den Rat deiner ZÄ annehmen, und mit Wurzelbehandlung warten, bis die Spange draussen ist. Das klingt vernünftig, und nicht „gewinnorientiert“.
(Eventuell einen zweiten ZA befragen, ob die beiden Zähne wirklich tot sind.)

Eigentlich würde ich persönlich die Spange gleich ganz rausnehmen lassen, bevor weitere Zähne dasselbe Schicksal ereilt :woman_shrugging:t2:

Es ist noch gar nicht abzusehen, welche Folgekosten wegen dem Absterben der Schneidezähne auf dich zukommen werden.
Wurzelbehandlung ist keine „Heilung“, sozusagen nur Konservierung des Zahnes, und sogar teure professionelle Wurzelbehandlungen sind nicht immer oder auf Dauer erfolgreich. Und dann gehts mit Zahnersatz weiter🤨

Ich weiß nicht, in welcher Krankenkasse du gewöhnlich bist,
aber versuche trotzdem dort Rat zu finden. Womöglich werden sie dich doch unterstützen, denn sie müssten ja für die Folgekosten aufkommen.
Bei meiner KK gibt es eine spezielle Abteilung für so was, und die hätten in einem ähnlichem Fall sogar ein teures Gutachten übernommen.

Leider sind die Entschädigungen in Deutschland ein Witz.
Aber ich möchte raten, zeitnah Kopien aller relevanten Behandlungsdaten zu sichern, BEVOR du kundgibst gegen den Zahnarzt irgendwie vorzugehen. Falls du das vorhast…

Eventuell kann deine ZÄ die Unterlagen vom Kieferorthopäden anfordern.
Gerade in der Branche ist es äußerst schwierig sein Recht zu bekommen, und viele ZÄ wollen nichts gegen Kollegen sagen.
Beim ersten kritischen Nachhaken haben sie zudem die besten Medizinanwälte an der Seite, durch ihre Versicherung.

Ein Problem wäre auch, ob du beweisen kannst, dass die Zähne nicht schon VORHER abgestorben waren. Hatten diese schon Füllungen o.ä., gibt es Röntgenbilder dazu?
Die Patientenakte von deiner ZÄ wäre auch wichtig, mit deren schriftlichem Eintrag zu dem Dilemma.

Hast du eine Rechtsschutz-Versicherung?

Alles Gute!

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Hallo Inka

Ganz herzlichen Dank für Deine Antwort und die Anregungen. Ja, ich überlege mir auch, die Spange entfernen zu lassen, möchte aber doch noch bis Montag warten und hören, was der Kieferorthopäde dazu meint. Er hat vor der Behanndlung eine Übersichtsaufnahme der Kiefer gemacht und es existieren auch Aufnahmem der Zahnärztin. Alles war einwandfrei. Für mich ist es keine Frage, es liegt meiner Ansicht nach ein Behandlungsfehler vor. Ich lebe in der Schweiz, da ist es noch etwas anderes und vermutlich noch schwieriger, dagegen vorzugehen, ich habe nämlich schon gemerkt, dass die Zahnärztin sich sehr zurückgehalten hat, den anderen Zahn wollte sie doch glatt gar nicht erst röntgen. Mein Bruder war aber mit dabei und auf sein Drängen hin, hat sie dann doch den Kältetest und angschliessend das Röntgen gemacht.
Ja, ich habe eine Rechtsschutzversicherung, die aber den Fall wohl nicht übernehmen wird, weil es ziemlich aussichtslos ist, einem KO einen Behandlungsfehler nachzuweisen. Aber ich werde es versuchen.
Tja, meine Frage ich tatsächlich auch, ob ich die Behandlung fortstetzen möchte/kann…
Nochmals vielen Dank für Deine Überlegungen.

Hallo Sabine,

bitte suche unbedingt vor Montag, wenn Du den Termin beim KO hast, einen Gutachter auf!

Hier ein Auszug aus einem Artikel des SRF :

Allerdings müssen Patienten einem Arzt nachweisen können, dass er gepfuscht oder fehlerhaft gearbeitet hat. Für einen solchen Beweis braucht es ein Gutachten. Bei Zahnärzten können sich Patientinnen und Patienten an die Schweizerische Zahnärztegesellschaft (SSO) wenden (Adresse siehe Linkbox). In jedem Kanton gibt es eine Anlaufstelle. Ist der Zahnarzt nicht Mitglied der Zahnärztegesellschaft, so können sich Patientinnen und Patienten an die kantonalen Gesundheitsbehörden wenden, zum Beispiel an den Kantonszahnarzt.

So schnell wie möglich Gutachter aufsuchen

Gegen einen Zahnarzt vorzugehen macht nur Sinn, wenn der betroffene Patient sich so rasch als möglich bei einer Gutachterstelle meldet und die Behandlung prüfen lässt. Immer wieder kommt es vor, dass Patienten sich zunächst von einem anderen Arzt behandeln lassen. Nach einer solchen Behandlung ist es jedoch nicht mehr möglich, einen allfälligen Behandlungsfehler des ersten Arztes nachzuweisen.

Bis der Nachweis eines Behandlungsfehlers erbracht ist, muss der Patient für sämtliche Kosten aufkommen: Für die Kosten des Gutachtens und der Nachbehandlungen.

Hier findest Du Gutachter in der Schweiz - sowie Infos, falls Dein KO nicht Mitglied in der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft SSO ist:
https://zahnarzt-patienten-beratung.ch/zahnaerztliche-begutachtung/

Schöne Grüße
Stefanie

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Hallo Stefanie

Vielen Dank für Deinen Beitrag, hilft mir wirklich weiter. Vor Montag werde ich es nicht zu einem Gutachter schaffen, was aber nicht schlimm ist. Wir hören uns erst einmal an, was der KO zu der ganzen Sache sagt, wie er sich das alles vorstellt, wie es weitergehen soll und mal horchen, was er denn so meint. Aber ja, dann wird so schnell wie möglich ein Gutachter eingeschaltet. Ich werde ohnehin auch nicht so einfach den KO wechseln. Ende Februar habe ich einen Termin bei einem sehr guten ZA in Deutschland, der wird mir sagen wann, aus seiner Sicht gesehen, die Wurzelbehandlungen erfolgen sollten.
Ist nur die Frage, ob ich noch die Spange tragen soll, ich habe sie ja nicht ohne Grund. Muss das auch erst einmal begreifen, was der da eigentlich gemacht hat. Mir einfach mal so zwei tote Zähne verpasst…
Vielen Dank nochmal und schöne Grüsse
Sabine