Hallo, liebe Experten,
gibt es noch die Regelung, dass man nach dreimaliger Verlängerung des AV festeingestellt werden muss. Warum gilt das nicht für Angestellte im Schuldienst des Bundeslandes NRW, selbst nach viermaliger Verlängerung ein und desselben Arbeitsvertrages?
MfG
Lieschen