Festellungsbescheid vom Landesamt für soziale Dien

Hallo!
Meine Frau hat einen Festellungsbescheid über den Grad der Behinderung von ihre Krankheit (chronische Colities) erhalten. Wert GdB 40. Nun steht aber, dass die GdB nicht die körperliche Beweglichkeit beeinträchtig oder es zu dauernden Einbußen führt. Was wir persönlich anderes sehen, wenn man diese Schübe hat und ständig auf der Toilette mit Magenkrämpfen sitzen muss, zu Haus wie auf der Arbeit.
Nun kann sie keinen Pauschbetrag beim Finanzamt beantragen.
Sie kann nun zwar die Gleichstellung beantragen, aber was nützt der ganze Bescheid überhaupt? Die Angaben, die im Antrag (Gleichstellung Schwerbehinderte)gestellt werden, gehen mehr in die Richtung, wenn man ohne diese Gleichstellung den Arbeitsplatz bekommt oder behalten kann, was aber bei ihr überhaupt nicht der Fall ist.
Also was sollen wir mit dem ganzen Bescheid?
Wir wollen nun Widerspruch einlegen!
Auch wäre es bei einem Versuch einen neuen Job zu bekommen doch mehr negativ als vorteilhaft, wenn man dem Arbeitgeber diese erzählen muss.

Hallo!

Auch Hallo.

Meine Frau hat einen Festellungsbescheid über den Grad der
Behinderung von ihre Krankheit (chronische Colities) erhalten.

Es heißt „Colitis“. Also eine Darmerkrankung, die mit starken Durchfällen einhergeht.

Wert GdB 40. Nun steht aber, dass die GdB nicht die
körperliche Beweglichkeit beeinträchtig oder es zu dauernden
Einbußen führt.

siehe http://www.dccv.de/crohn-colitis/leben-mit-ced/meine…

Was wir persönlich anderes sehen, wenn man
diese Schübe hat und ständig auf der Toilette mit
Magenkrämpfen sitzen muss, zu Haus wie auf der Arbeit.

Die Einstufung nach dem Schwerbehindertenrecht ist von der Schwere der Krankheit abhängig, also der Häufigkeit der Durchfälle pro Tag, und dem Allgemein-, Ernährungs- und Kräftezustand.

Nun kann sie keinen Pauschbetrag beim Finanzamt beantragen.
Sie kann nun zwar die Gleichstellung beantragen, aber was
nützt der ganze Bescheid überhaupt?

Was nutzt der Antrag, wenn ich nicht weiss, warum ich ihn stelle ?

Die Angaben, die im Antrag
(Gleichstellung Schwerbehinderte)gestellt werden, gehen mehr
in die Richtung, wenn man ohne diese Gleichstellung den
Arbeitsplatz bekommt oder behalten kann, was aber bei ihr
überhaupt nicht der Fall ist.

Hinsichtlich der beruflichen Situation wenden Sie sich bitte an die Agentur für Arbeit.

Also was sollen wir mit dem ganzen Bescheid?

Was wollen Sie denn erreichen ? Freifahrt ? Steuererleichterung ?

Wir wollen nun Widerspruch einlegen!

Auch wäre es bei einem Versuch einen neuen Job zu bekommen
doch mehr negativ als vorteilhaft, wenn man dem Arbeitgeber
diese erzählen muss.

Dazu besteht zumindest jetzt keine Verpflichtung, da der Grad der Behinderung unter 50 liegt und somit keine Schwerbehinderung vorliegt.
Schwerbehindert ist man erst, wenn der GdB mindestens 50 beträgt.

Gruß

Andreas