Hallo!
Folgende Situation:
Kunde K (Privatperson) bestellt im Internet beim Unternehmen U Ware. U bietet verschiedene Liefermöglichkeiten an, so u. a. einen „Morning Express“ gegen Aufgeld. Die Leistungszusage für diesen „Morning Express“ lautet auf „Lieferung am folgenden Werktag bis 12:00 Uhr“. Der Transport erfolgt nicht durch U, sondern durch ein übliches Paketunternehmen.
Kommt damit ein Fixkauf zustande?
Kann K bei Verstreichen des Liefertermins wegen Nichterfüllung eines Fixkauf-Vertrages die Ersatzbeschaffung ggf. zu einem höheren Preis durchführen und dann U mit den Mehrkosten belasten?
Vielen Dank für eure Antworten!
Grüße vom
Heinrich