Hallo,
ein guter Freund von mir wohnt schon über 20 Jahre in seinem Ferienhaus. Er ist bei einem Kumpel polizeilich gemeldet. Da dieser nun sehr krank ist stellt sich die Frage, wo mein Freund sich anmeldet, wenn dieser Mann nicht mehr lebt. Ich habe ein Eigenheim mit viel Platz und gehe demnächst in Rente. Spricht etwas dagegen, dass ich ihn pro forma als Untermieter mit festem Wohnsitz bei mir aufnehme, er aber nie bei mir wohnt?
Ich habe versucht, die Frage zu ergooglen, fand aber nichts Aufschlussreiches. Würde mich über fundierte Auskunft sehr freuen.
Aus dem Bundesmeldegesetz:
§54
Absatz 1:
Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 19 Absatz 6 eine Wohnanschrift anbietet oder zur Verfügung stellt.
Absatz 3:
Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro und in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu tausend Euro geahndet werden.
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Ich habe trotzdem mal die drei Großbuchstaben eingebaut.
Moin, in NRW zumindest darf man das nicht (bzw. nicht so einfach), außer man wandelt das Ferienhaus in ein Wohnhaus um (der Name ist Programm), und in NRW geht das nur, wenn das Ferienhaus unmittelbar an ein über Jahre gewachsenes Siedlungsgebiet grenzt oder sich gar darin befindet und über den Abwasserkanal, Strom und eine Straße erschlossen ist.
Im Rest von D wird es mit Abweichungen ähnlich sein, weil §10 BauNutzungsVerOrdnung bundesweit gilt, die Sondergebiete definiert, in denen im Allgemeinen Ferienhäuser zu finden sind (Ausnahmen gibt es natürlich, und wie es in diesem Fall hier ist, kann man ohne nähere Angaben ja nur spekulieren).
Grüße