…im wahrsten sinne des wortes:
stellt euch vor: eine wohngegend mit knappen parkraum - der parkraum fuer die fahrzeuge wird teilweise vom gehweg genommen, die fahrzeuge fahren etwa in einem 60 grad-winkel vorwaerts auf den gehweg - damit der gehweg nicht komplett zugeparkt wird, gibt es begrenzungspoller.
fahrzeug a stellt sich hin. fahrzeug b stellt sich links daneben - ziemlich knapper seitenabstand , dass fahrzeug a nicht mehr ueber die fahrertuer bestiegen werden kann, sondern ueber die beifahrertuer.
fahrzeug a moechte nun wegfahren, anstatt aber geradeaus rueckwaerts vorsichtig auszufahren ( was zu diesem zeitpunkt noch moeglich gewesen waere ), wird das fahrzeug so dermassen zwischen begrenzungspoller vorn und rechter seite von fahrzeug b verkantet, dass sich fahrer von fahrzeug a nicht mehr in der lage sieht, das fahrzeug mit viel und geschickter rangiererei auszufahren.
fahrzeugfuehrer a ruft die polizei, diese ermittelt den fahrzeughalter von fahrzeug b - dieser wird nachts um 1 uhr rausgeklingelt - er moege sein auto bitte bewegen.
fahrzeughalter b war in der kneipe und ist somit fahruntauglich.
fahrzeughalter b bietet seinen autoschluessel dem fahrer a und der polizei an - fahrer a kann nicht… die polizei darf nicht…
wie wuerdet ihr das problem loesen?
und im voraus schon herzlichen dank fuer die hinweise, dass diese frage besser im rechtsbrett gestellt werden sollte…
grus
khs
- letzteres, weil wir praktisch gleichzeitig eintrafen, 5min. nach dem Anruf (Superparker hätte sich ja denken können, da wie wie alle anderen auch nach dem Konzert zu unseren Autos wollen…)