Hallo Experten,
im Rahmen einer Schenkung durch Verwandte ist Geld im Bereich von knapp 20K Euro anzulegen. Mir schwebt eine kombinierte Tages-/Festgeldanlage vor. Nun wird aber ab ca. 800 Euro Zinsgewinn die Abgeltungssteuer fällig. Da würde ich leicht drüberliegen.
Meine Fragen:
- Wird die 25% Abgeltungssteuer auf den gesamten Zinsgewinn fällig oder nur auf den Teil, der den Sparerpauschbetrag übersteigt?
- Durch Eröffnung eines Gemeinschaftskontos verdoppelt sich der Sparerpauschbetrag, bei dessen Unterschreitung keine Abgeltungssteuer fällig wird. Ist das soweit richtig? Spricht das (bei Ehepaaren, wenn nicht das Ehepaar, sondern nur der „Blutsverwandte“ beschenkt wurde) für die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos oder schlägt der Staat anderweitig dann zu?
Danke und Gruß,
„Der Spanier“