Festgeld: Einzelkonto oder Gemeinschaftskonto?

Hallo Experten,
im Rahmen einer Schenkung durch Verwandte ist Geld im Bereich von knapp 20K Euro anzulegen. Mir schwebt eine kombinierte Tages-/Festgeldanlage vor. Nun wird aber ab ca. 800 Euro Zinsgewinn die Abgeltungssteuer fällig. Da würde ich leicht drüberliegen.
Meine Fragen:

  1. Wird die 25% Abgeltungssteuer auf den gesamten Zinsgewinn fällig oder nur auf den Teil, der den Sparerpauschbetrag übersteigt?
  2. Durch Eröffnung eines Gemeinschaftskontos verdoppelt sich der Sparerpauschbetrag, bei dessen Unterschreitung keine Abgeltungssteuer fällig wird. Ist das soweit richtig? Spricht das (bei Ehepaaren, wenn nicht das Ehepaar, sondern nur der „Blutsverwandte“ beschenkt wurde) für die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos oder schlägt der Staat anderweitig dann zu?
    Danke und Gruß,
    „Der Spanier“

Hi,

  1. Wenn Du einen Freistellungsauftrag über 800 (genauer 802 Euro) abgibst, dann wird die Abgeltungssteuer nur von dem darüberhinausgehenden Zinsbetrag abgezogen.

  2. Wenn der Kontoinhaber verheiratet ist, kann der Freistellungsauftrag über die doppelte Höhe (1604 Euro) lauten. Allerdings darf die Summe aller ausstehenden Freistellungsaufträge nicht mehr als der Sparerfreibetrag sein (bei Alleinstehenden 802 Euro bei Verheirateten 1604 Euro)

Gruß

Willi

Danke für die Antwort, Willi. Dann bedeutet das also, daß man als Verheirateter, der gemeinsam veranlangt wird, den Freibetrag für Ehepartner in Anspruch nehmen kann, ohne daß das Konto zwangsläufig ein Gemeinschaftskonto ist?

Yep.

Sollten noch anderweitig Freistellungsaufträge erteilt worden sein (z.B. Bausparkasse,Fonsgesellschaft,Versicherung), dann dürfen alle zusammen den Höchstbetrag nicht überschreiten.

So etwas wird auch durchaus vom Finanzamt geprüft.