Festgeld + 'Strafzinsen'

Hallo,

ich plane, einen Betrag (als Bsp. 20000 Euro) über einen Zeitraum von vier Jahren in einem Sparbrief (also als Festgeld, 4% p.a.) anzulegen.

Das Geld brauche ich im Prinzip in den nächsten 4 Jahren nicht, so daß eine Festgeld-Anlage durchaus gerechtfertigt ist.

Eigentlich gäbe es nur eine denkbare Ausnahme davon - nämlich falls es mir in den nächsten Jahren in den Sinn käme, Wohneigentum zu erwerben. In dem Fall würde man wohl versuchen, soviel wie möglich Eigenkapital zur Verfügung zu stellen - also auch Festgeldkonten aufzulösen, anstatt einen teureren Kredit aufzunehmen.

Also, Annahme: Nach 2 Jahren wird das Geld für Kauf von Wohneigentum benötigt.

Fragen:

  1. Wäre die Bank „verpflichtet“, das Festgeld-Konto aufzulösen? oder kann sie sich unter Hinweis auf den „4-Jahres-Vertrag“ weigern?

  2. Mir ist da noch die Rede von „Strafzinsen“ im Ohr (hießen die Vorfälligkeitszinsen?) - wenn man eine Festgeldanlage auflöst.
    Kann man diese beziffern? Also meinen „Zinsschaden“…Gilt der rückwirkend?
    (20000 Euro, eigentl. auf 4 Jahre, 4% p. a. - nach 2 Jahren Bitte um Auflösung)
    Oder liegt die Höhe im Ermessen der Bank?

Gruesse,
Ralf

P.S.: Habe die Frage schon meiner Bank gestellt - die wollten aber unter Hinweis auf die Tatsache, daß Festgeld nur in Ausnahme-Fällen aufgelöst wird, nicht mit weiteren Detials herausrücken…

Hallo Ralf,

  1. Wäre die Bank „verpflichtet“, das Festgeld-Konto
    aufzulösen? oder kann sie sich unter Hinweis auf den
    „4-Jahres-Vertrag“ weigern?

Sie ist nicht verpflichtet. Vertrag ist Vertrag. Die Bank hat das Geld auch schon mit der 4-Jahres-Frist weitergegeben. Stell Dir vor, Du hast ein Baudarlehen und bekommst ein Brief:„Lieber Kunde, leider müssen Sie Ihr Darlehen sofort zurückzahlen, denn Herr Ralf möchte gern sein Geld zurück“. Das ist natürlich sehr überspitzt, aber es müssen sich beide Seiten daran halten, alles andere ist Kulanz.

  1. Mir ist da noch die Rede von „Strafzinsen“ im Ohr (hießen
    die Vorfälligkeitszinsen?) - wenn man eine Festgeldanlage
    auflöst.
    Kann man diese beziffern? Also meinen „Zinsschaden“…Gilt der
    rückwirkend?
    (20000 Euro, eigentl. auf 4 Jahre, 4% p. a. - nach 2 Jahren
    Bitte um Auflösung)
    Oder liegt die Höhe im Ermessen der Bank?

Üblich ist in dem Fall, dass Du problemlos einen Kredit bekommst, wo dann das Tagesgeld bzw. der Sparbrief als Sicherheit dient. Wenn die Bank vorher auflöst (wie gesagt, das ist Kulanz) dann bestimmt sie die Summe, die Dich das kostet. Das ist ein bisschen so wie eine „umgekehrte Vorfälligkeitsentschädigung“ bei vorzeitiger Zurückzahlung eines Kredits.

P.S.: Habe die Frage schon meiner Bank gestellt - die wollten
aber unter Hinweis auf die Tatsache, daß Festgeld nur in
Ausnahme-Fällen aufgelöst wird, nicht mit weiteren Detials
herausrücken…

Das ist verständlich. Zum einen macht so etwas viel Arbeit und bringt kein Geld. Zum anderen muss man, wenn man den Verlust der Bank berechnen will, den Zinssatz kennen, der zum Zeitpunkt Deiner „Kündigung“ am Markt herrschen wird.

Allgemein würde ich Dir raten, schon vor der Anlage das mit dem Wohneigentum zu überlegen. Du kannst nicht erwarten, dass Du immer eine win/win-Situation hast. Soll heissen : Ich will die guten Zinsen, aber wenn ich die Anlagedauer doch verkürze, soll das auch nicht mein Schaden sein.
Ich persönlich halte sehr viel von Investmentfonds, weil man da seinen „Glauben“ an die künftige Entwicklung, seine Anlagestrategie und auch die Anlagedauer mit einfliessen lassen kann.
Wenn Du z.B. keine Aktien magst (weil Du kein Risiko eingehen willst) gibt es immernoch verschiede Arten von sogenannten „Rentenfonds“, die eine ähnliche Performance wie Sparbriefe bringen können.

Gruss Hans-Jürgen
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