Festhalten wg. Wohnsitzfeststellung

Hallo Experten,

gibt es eine rechtliche Grundlage auf der jemand festgehalten und zur Polizei gebracht werden kann???

Im konkreten Fall fand in der Nachbarschaft eine Sachbeschädigung statt. Was konkret los war, weiss ich nicht. Daraufhin wurde ich angehalten und zu meinem Personalien befragt. Ich habe meinen Auwsweis hergezeigt, war aber noch nicht in meiner neuen Wohnung angemeldet. Die Polizisten haben mich dann mit zur Polizei genommen und dort 5 Stunden zur Wohnortermittlung sitzen lassen. Ist so etwas nicht unverhältnismässig? Auf welche rechtliche Grundlage wird so etwas gestützt? Reicht der Verdacht bei einer solchen Lapalie denn überhaupt aus? Der ganze Tag war futsch … wer zahlt das. Ich finde das ganze ziemlich bananenstaatmässig. Kann man gegen die Polizisten vorgehen? Ich hatte den Eindruck sie wollen nur aktivität zeigen.

Danke für die Antworten.

Hallo Experten,

gibt es eine rechtliche Grundlage auf der jemand festgehalten
und zur Polizei gebracht werden kann???

In diesem Fall:

§ 163 b StPO [Festellung der Identität des Beschuldigten]
(1) Ist jemand einer Straftat verdächtig, so können die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes die zur Feststellung seiner Identität erforderlichen Maßnahmen treffen; § 163a Abs. 4 Satz 1 gilt entsprechend. Der Verdächtige darf festgehalten werden, wenn die Identität sonst nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Unter den Voraussetzungen von Satz 2 sind auch die Durchsuchung der Person des Verdächtigen und der von ihm mitgeführten Sachen sowie die Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen zulässig.

Die Identität umfasst auch die Ladungsfähige Anschrift.

Im konkreten Fall fand in der Nachbarschaft eine
Sachbeschädigung statt. Was konkret los war, weiss ich nicht.

Evtl. ging es auch um x1000 Euro?

Daraufhin wurde ich angehalten und zu meinem Personalien
befragt. Ich habe meinen Auwsweis hergezeigt, war aber noch
nicht in meiner neuen Wohnung angemeldet.

Deshalb sollte man sich umgehend ummelden.

Die Polizisten haben
mich dann mit zur Polizei genommen und dort 5 Stunden zur
Wohnortermittlung sitzen lassen. Ist so etwas nicht
unverhältnismässig?

Grundsätzlich nicht.

Auf welche rechtliche Grundlage wird so
etwas gestützt?

Siehe oben.

Reicht der Verdacht bei einer solchen Lapalie
denn überhaupt aus?

Ja, siehe oben. Straftat ist erstmal Straftat.

Der ganze Tag war futsch … wer zahlt
das.

Wer zahlt den Polizeieinsatz der offensichtlich deshalb notwendig war weil Du Dich nicht umgemeldet hast???

Ich finde das ganze ziemlich bananenstaatmässig. Kann man
gegen die Polizisten vorgehen? Ich hatte den Eindruck sie
wollen nur aktivität zeigen.

Wenn Du der Geschädigte der Sachbeschädigung gewesen wärst, würdest Du von der Polizei erwarten, dass sie bei einer Person die Verdächtig ist Dein Eigentum beschädigt zu haben, die korrekte Identität ermittelt - das würde Dir später auch die Ersatzforderungen erleichtern. Stellt sie nun die Personalien einer Person ohne Ladungsfähige Anschrift fest, kann weder der Staat seinen Strafverfolgungsanspruch durchsetzen, noch der Geschädigte seine Schadensersatzfprderungen. GGf. würden sich die Polizeibeamten selbst strafbar machen, da sie die Strafverfolgung vereiteln.
Hättest Du Dich sofort umgemeldet, wozu Du auch verpflichtet bist, wäre das alles nicht passiert. Verspätetes ummelden als solches stellt übrigens eine Ordnungswidrigkeit dar.
Warum willst Du nun gegen die Polizisten vorgehen??? Weil sie ihre Arbeit gemacht haben?

M.

Mit diesen :

ich - melde - mich - nicht - um - weil - ich - das - nicht -
einsehe - oder - weil - ich - keine - Zeit - habe…

… haben wir öfter unsere Freude. Aus „reiner Dankbarkeit“ gibts
im Anschluss einen Bußgeldbescheid vom EMA …

Hi,

Wer zahlt den Polizeieinsatz der offensichtlich deshalb
notwendig war weil Du Dich nicht umgemeldet hast???

es ist nicht immer zwingend notwendig sich umzumelden. So ging es mir. Bin innerhalb der Stadtgrenzen umgezogen und wollte mich dann (viel zu spät ummelden). Hatte auch n richtig schlechtes gewissen. Da ich aber nur einen Zweitwohnsitz in derselben Stadt anmelden wollte, sagte man mir, daß ich umsonst meine Zeit auf dem Amt verplempert habe…

Deine Gegenfrage ist schon deshalb obsolet, da sie nicht beantwortet, was denn geschieht, wenn ich durch diese bananenrepublikesquen Methoden finanzielle Nachteile habe…
Außerdem ist die Frage unsinnig, da der Staat bzw. das Land den Einsatz bezahlt.
Möchtest Du erst nach deinem Einkommen (und den daraus resultierenden Steuern) gefragt werden, bevor entschieden wird, ob Du einen Polizeieinsatz verdienst???
Diese Kritik mag vielleicht etwas harsch klingen, aber hier im Forum gibt es eh viel zuviel Polemik, die anscheinend nur dann angebracht wird, wenn man nicht viel sinnvolles zu einem posting schreiben kann…

LG Alex

Alex :

Deiner Kritik möchte ich mich ausdrücklich
NICHT anschliessen.

Polemik hin oder her, ist kein Grund selber
zu polemisieren :smile:)

Du schreibst i. d. S. auch über einen anderen
Fall. NEBENwohnsitz. Danach ist nicht gefragt
worden.

Etliche „Umzieher“ machen das mit Methode. So drei
Mal im jahr. Ziel : die wollen nicht erreichbar sein.
Grund : Verstecken vor Gläubigern.

Mit zu meinen Aufgaben bei meinem Matula-Nebenjob ist
es dann, den Wohnsitz solcher Leute herauszufinden.

Hinfahren, alte Anschrift. Infos sammeln, ermitteln.
Vermutlich neue Wohnung ansteuern, Infos sammeln,
ermitteln.
Welche Namen an welchen Briefkästen ?
Welche PKW und wo ?

Da gibt es dann bsplw. den nur „schwarz arbeitenden Handwerker“,
der seinen Kunden vorlügt, er habe ein Gewerbe angemeldet.
Er bekommt den Auftrag, sichert ordnungsgemäße Arbeit und
Rechnung zu.
Irgendwann geht sein Gejammer los. Viel Pech. Andere Schuld.
Er braucht Abschläge.
Wenn er davon genug kassiert hat,
zahlt der nicht das Material,
sondern stopft Löcher und is wech…

Und ich lauf hinterher…

Mieter zahlt lange keine Miete mehr. Räumungsklage
angedroht. Keine Antwort. Klagezustellung nicht
möglich „unbekannt verzogen“. Alte Wohnung verschlossen…

Hin zur „alten Adresse“. Ergebnis : nach dem äusseren
SChein wird die Wohnung nicht mehr bewohnt. Blick durch
die Fenster ergibt : Zustand einer Müllhalde !

Nachbarn sagen : der is schon lange wech…

Das mal wer „Pleite“ ist, kann ich noch verstehen. Das ist
in unserer Zeit kein Verdienst mehr. Dass Leute versuchen,
sich zu retten, kann ich auch verstehen. Ich würd aber an
Stelle dieses Mieters wenigstens den Schlüssel an den
Vermieter senden, meinetwegen sogar „Porto zahlt Empfänger“.

Wat mach ich ?
Darf mich der intensiven Mühe unterziehen, diesen
Menschen zu suchen und zu finden. Als ich ihn dann
hatte, Protokoll erstellt, dass er da nicht mehr
wohnt. Die Schlüssel : wech !

Überleg mal den Aufwand, den ich betreiben muss !

Die Vermieterin ist eine alte Frau um die 80 Jahre.
Die kanns selber nicht, wohnt auch
noch etwa 500 Kilometer weg.

Ne „zusendung mit Porto zahlt Empfänger“ oder
ne Ummledung hätte dieser alten frau nicht nur
viel Geld, sondern auch noch manchen Schock
erspart.
Nicht nur, dass die ihre Miete nicht bekommt
und auf diesen Wegen auch noch die Objekte
„wackeln“,
nein : diese Oma muss auch noch mich bezahlen…

Diese „Spielregeln“ haben also in der
Praxis ihren Sinn.
Und sie haben ihren Sinn, weil sie ein teil
der „gesamten Spielregeln“ sind.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wo ist der Zusammenhang?
Erstmal Dank an Lambert, der hat ja eigentlich schon alles gesagt :wink:… und trotzdem…

Wer zahlt den Polizeieinsatz der offensichtlich deshalb
notwendig war weil Du Dich nicht umgemeldet hast???

es ist nicht immer zwingend notwendig sich umzumelden. So ging
es mir. Bin innerhalb der Stadtgrenzen umgezogen und wollte
mich dann (viel zu spät ummelden). Hatte auch n richtig
schlechtes gewissen. Da ich aber nur einen Zweitwohnsitz in
derselben Stadt anmelden wollte, sagte man mir, daß ich
umsonst meine Zeit auf dem Amt verplempert habe…

Du schreibst selbst Zweitwohnsitz, also HAST Du bereits eine Ladungsfähige Anschrift. Was willst Du uns also damit sagen? Wo ist der Zusammenhang?

Deine Gegenfrage ist schon deshalb obsolet, da sie nicht
beantwortet, was denn geschieht, wenn ich durch diese
bananenrepublikesquen Methoden finanzielle Nachteile habe…

Welche „bananenrepublikesquen Methoden“ meinst Du denn? Das die Maßnahmen auf grund eines förmlichen, also durch Bundestag und Bundesrat erlassenen Gesetzes, durchgeführt wurden habe ich ja bereits geschrieben. Also was hat das mit Bananenrepublik zu tun?
Liberaler als in Deutschland gehts nicht mehr.

Außerdem ist die Frage unsinnig, da der Staat bzw. das Land
den Einsatz bezahlt.

Dass das Land den Einsatz bezahlt ist mir auch klar - bloß wer ist denn das Land? Es sind letztlich unsere Steuergelder die dafür draufgehen. Und Polizeibeamte werden gebunden, obwohl sie sich bereits längst einer anderen Aufgabe hätten zuwenden können. Das wollte ich nur mal aufzeigen.

Möchtest Du erst nach deinem Einkommen (und den daraus
resultierenden Steuern) gefragt werden, bevor entschieden
wird, ob Du einen Polizeieinsatz verdienst???

Wo ist der Zusammenhang mit meinem Posting? Davon habe ich nie gesprochen. Allerdings würde es nicht schaden wenn man dem Bürger einige durch sein Fehlverhalten Verursachte Maßnahmen in Rechnung stellen könnte.

Diese Kritik mag vielleicht etwas harsch klingen, aber hier im
Forum gibt es eh viel zuviel Polemik, die anscheinend nur dann
angebracht wird, wenn man nicht viel sinnvolles zu einem
posting schreiben kann…

Wo ist der Zusammenhang mit Meinem Posting? Ich habe die Frage nach der Rechtsgrundlage für den Eingriff und den kausalen Zusammenhang mit der nicht erfolgten Ummeldung dargestellt.
Ist es Polemik, wenn man jemanden darauf hinweist, das er polizeiliche Maßnahmen durch sein eigenes Verschulden auf sich gezogen hat? Ich glaube kaum. Eher scheint es Menschem wie Dich zu stören, dass man sich an gewisse Regel halten muss um zu vermeiden in den Bereich polizeilicher MAßnahmen zu geraten.
Man muss z.B. nichtmal einen Ausweis mitführen. Ich nehme meinen immer mit, weil man nie ausschließen kann, dass man doch irgendwo überprüft wird. So ist es nunmal für beide Seiten einfacher und man erspart sich unnütze Warterei. Man kann es sich also einfach machen - muss man aber nicht.
Letztlich werden sich Fehler bei der Strafverfolgung nie ausschließen lassen, allerdings lassens sie sich minimieren, wenn man gewisse Regeln beherzigt. Ein davon ist, sich umzumelden.

Natürlich kann man gegen die polizeilichen Maßnahmen klagen. Man kann die Polizisten, die hier nur ihre Arbeit gemacht haben, anzeigen und versuchen den Staat auf Schadenersatz zu verklagen. Damit beschäftigt man dann noch mehr Beamte und in diesem Fall kann ich das Ergebnis schon vorwegnehmen: Hätte sich der Frager rechtzeitg umgemeldet wäre das nicht passiert. Die Kosten trägt der Kläger - soweit sie überhaupt ermittelbar sind - die Stunden die für Ermittlungen und schriftl. Äußerugen zum Sachverhalt draufgehen zählt und zahlt keiner, bzw. der Steuerzahler.
Aber es steht ja jedem frei einen Anwalt aufzusuchen und sich beraten zu lassen… wir diskutieren hier nur und stellen unsere Meinungen zum Thema dar…

M.

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Also was hat das mit Bananenrepublik zu tun?

Unser „Zweit-Wohnsitz“ ist ein einer Bananenrepublik,
nämlich in Thailand an der Grenze zu Thailand.
Dort gibt es kein bauamt, dort gibt es kein
Einwohnermeldeamt. Fast 100 % der Leute haben einen
Nick-Name. Da Jemanden zu finden kannst zu vergessen.

Ähnlich in GB, es gibt kein Melderecht.

Liberaler als in Deutschland gehts nicht mehr

Die Auflage, sich ummelden zu müssen empfindet
mancher als Streng. Diese Sache abzuschaffen
würde in der Folge aber auch bedeuten, andere
Dinge abzuschaffen. Und wären wir sicher in
einer Bananenrepublik.

Scheiss Meldeamt ?
Scheiss Schufa ?

Gut, schaffs ab !
Dann wirds hier eben wie in Asien.
Nix mehr z. B. Privatkredit !

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

nach der Menschenrechtskonvention darf die Polizei Dich bis zu 24 Stunden festhalten, auch ohne Angabe von Gründen.
Du hast aber einen Anspruch auf einen Rechtsanwalt, der sich für Deine Belange einsetzen kann.

Andererseits gilt in Deutschland der rechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Zur Feststellung Deiner Identität darf die Polizei Dich festhalten, bis diese geklärt ist.
Hier ist allerdings fraglich, was es zu klären gab. Du hattest einen Ausweis vorgezeigt, in dem eine gültige Adresse stand. Dass Du zwischenzeitlich umgezogen bist und Dich noch nicht umgemeldet hattest, durfte und konnte die Beamten eigentlich nicht interessieren. Insbesondere konnten Sie nicht ermitteln, was nicht auch in Deinem Ausweis gestanden hat. Im Klartext: Die Ermittlung besteht in der Regel in der Feststellung der Daten bei Deinem alten Einwohnermeldeamt. Und da sind die gleichen Daten erfasst wie in Deinem Ausweis. Zusätzlich können die Beamten überprüfen, ob Du zur Fahndung ausgeschrieben bist und je nach Bundesland feststellen, ob Ermittlungsverfahren gegen Dich laufen.
In Deiner Sache mutet es schon etwas merkwürdig an. Es riecht etwas nach Schikane, oder zumindest danach, dass hier die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt wurde.

Gruß,
Francesco

Hallo!

nach der Menschenrechtskonvention darf die Polizei Dich bis zu
24 Stunden festhalten, auch ohne Angabe von Gründen.
Du hast aber einen Anspruch auf einen Rechtsanwalt, der sich
für Deine Belange einsetzen kann.

Das ist falsch, siehe Art. 5 EMRK. Ohne Gründe geht da überhaupt nichts. Art. 5 EMRK und auch der EGMR sind hier zu Recht äußerst streng.

Sonst bin ich deiner Meinung, dass das ganze nach einer unzulässigen Festnahme aussieht, obwohl man das ohne Kenntnis aller Umstände des Einzelfalles wohl nicht endgültig hier beurteilen können wird.

Es wurde ja zur Feststellung der Identität ein Ausweis hergezeigt und es stellt sich die Frage, wozu ein Festhalten auf dem Polizeiposten zur Sicherung der Strafverfolgung notwendig war. Damit man ein Melderegister anschaut, muss ja die betreffende Person nicht unbedingt daneben sitzen.

Wie gesagt, man müsste hier alle Umstände des Einzelfalles kennen, um die Zulässigkeit beurteilen zu können, so locker wie Mike das allerdings hier sieht, ist das sicher nicht.

Gruß
Tom

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Wo leben wir bloß…

Hallo,

nach der Menschenrechtskonvention darf die Polizei Dich bis zu
24 Stunden festhalten, auch ohne Angabe von Gründen.
Du hast aber einen Anspruch auf einen Rechtsanwalt, der sich
für Deine Belange einsetzen kann.

Wen interessiert die EMRK?
Die EMRK ist seit 7. August 1952 als Bundesgesetz Teil der deutschen Rechtsordnung. Bei dem Streit in den 50er Jahren über ihren Rang hat sich in der Rechtsprechung die Auffassung durchgesetzt, daß sie den Charakter eines einfachen Gesetzes trägt(OVG Münster, NJW 1956, 1374; VGH BW, VerwRspr. 8, 859ff; OLG Bremen, JZ 1960, 260).
D.H. sie steht nicht über der StPO und schon gar nicht über dem GG.
Sie hat lediglich eine mittelbare Wirkung: sie kann nämlich zur Bestätigung einer Auslegung des deutschen Rechts herangezogen werden („Bekräftigungsfunktion“).

Andererseits gilt in Deutschland der rechtliche Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit. Zur Feststellung Deiner Identität darf
die Polizei Dich festhalten, bis diese geklärt ist.
Hier ist allerdings fraglich, was es zu klären gab. Du hattest
einen Ausweis vorgezeigt, in dem eine gültige Adresse stand.

Nein, er hatte einen Ausweis in dem eine nicht Ladungsfähige Anschrift stand, woher die Polizisten das wußten ist irrelevant. Zur Feststellung der Identität gehört die Feststellung der Wohnanschrift(OLG Hamburg, MDR 1964, 778). Die Identität einer Person ist insoweit erst dann geklärt, wenn sie ohne weitere Ermittlungen auch später auffindbar ist.

Dass Du zwischenzeitlich umgezogen bist und Dich noch nicht
umgemeldet hattest, durfte und konnte die Beamten eigentlich
nicht interessieren.

Das durfte sie sehr interessieren, das ist nämlich auch in NRW eine Ordnungswidrigkeit.

Insbesondere konnten Sie nicht ermitteln,
was nicht auch in Deinem Ausweis gestanden hat.

Natürlich kann man mit Nachforschungen mehr ermitteln als in einem Ausweis steht.

Im Klartext:
Die Ermittlung besteht in der Regel in der Feststellung der
Daten bei Deinem alten Einwohnermeldeamt.

Das diese nicht ausreichen hatten wir schon.

Und da sind die
gleichen Daten erfasst wie in Deinem Ausweis.

Genau das ist das Problem, eine Ladungsfähige Anschrift ist nicht zu ermitteln, der „Täter“ ggf. später nicht mehr aufzufinden.
Dazu kommt: Der Dienstherr des Beamten hat unter Umständen
gemäß Art. 34 GG, § 839 BGB sogar dafür aufzukommen – und er
kann den Beamten gegebenenfalls nach den einschlägigen
beamtenrechtlichen Bestimmungen in Regreß nehmen –, wenn infolge
einer unzureichenden Identitätsfeststellung z. B. der Schädiger
unauffindbar bleibt und der Geschädigte einen
Schadensersatzanspruch nicht geltend machen kann (OLG Stuttgart v.
8.11.1972 – 1 U 63/72, NPA 769 Private Rechte Bl. 5 = NPA 1029 BGB
§ 839 Bl. 55).

In Deiner Sache mutet es schon etwas merkwürdig an. Es riecht
etwas nach Schikane, oder zumindest danach, dass hier die
Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt wurde.

In unserem, dem wahrscheinlich liberalsten Land auf der Welt, schreit sofort jeder Schikane und will sich auf die EMRK berufen, wo er in anderen - nicht einmal weit entfernten - Ländern schon längst in einer Zelle sitzen würde.
Als ob den Polizisten sooooo langweilig war, dass sie sich mit dem ärmsten nur so als Beschäftigungtherapie für 5 Std die Zeit vertreiben mussten.
Hätte er sich umgemeldet wäre das alles nicht passiert, so einfach ist das, aber nein man schreit sofort nach EMRK und Verhältnismäßig- keit.

Vielleicht gab es ja auch taktische Gründe, aus denen man sich mal wieder einen rechtlichen Strohalm suchen musste um gegen einen (vermeintl.) Täter vorzugehen, Beweise zu sammeln, Zeugen vernehmen etc.
Nimmt man z.B. einen BTM - Konsumenten nach Verlassen eines Handelslokalität fest (man weiss was vorgeht hat aber keine Beweise), hat man bei vorliegen seiner kompletten Identität praktisch keine Handhabe diesen weiter festzuhalten, obwohl die Tatsachen für eine komplette Durchsuchung der Örtlichkeit noch nicht vorliegen. Dann muss man ihn also gehen lassen und er kann in aller Ruhe schon mal aus der nächsten Telefonzelle bescheid sagen, dass die Polizei in der Nähe ist… toll oder??
Wußtet ihr schon dass man bei einem Serienvergewaltiger keine Telefonüberwachung machen darf weil der Straftatbestand in § 100a StPO nicht erwähnt ist…toll oder???
Etc., etc., etc…

Aber was solls, Hauptsache jeder hat schon mal was von EMRK und Verhältnismäßigkeit und Datenschutz gehört.

Nicht das wir das alles nicht brauchen - aber bei uns wird das alles erheblich übertrieben.

M.

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Hallo,

Und das ist gut so!

Ich möchte nicht, dass jemand meine Freiheiten begrenzt, nur weil er meine Identität überprüfen will. Ich möchte nicht dafür bestraft werden, dass ich anstatt heute erst morgen meinen Wohnsitz ummelde. Du hast Recht: Wo leben wir denn bloß…

Gruß,
Francesco

1 Like

Hallo!

Wen interessiert die EMRK?

: Die EMRK ist seit 7. August 1952 als Bundesgesetz Teil der
:deutschen Rechtsordnung. Bei dem Streit in den 50er Jahren
: ber ihren Rang hat sich in der Rechtsprechung die Auffassung
: durchgesetzt, daß sie den Charakter eines einfachen Gesetzes
: trägt(OVG Münster, NJW 1956, 1374; VGH BW, VerwRspr. 8, 859ff;
: OLG Bremen, JZ 1960, 260).
: D.H. sie steht nicht über der StPO und schon gar nicht über
: dem GG.
: Sie hat lediglich eine mittelbare Wirkung: sie kann nämlich
: zur Bestätigung einer Auslegung des deutschen Rechts
: herangezogen werden („Bekräftigungsfunktion“).

Das wird auch niemand ernsthaft bestreiten. Die EMRK steht innerstaatlich nicht über der StPO, sondern auf gleicher ebene, es steht daher auch die StPO nicht über der EMRK!
Innerstaatlich gesehen folgt daraus, dass selbstverständlich die StPO in Zusammenschau mit der EMRK, als Staatsvertrag mit innerstaatlichem Rang eines Gesetzes, systematisch auszulegen ist (wie du ja eigentlich selbst geschrieben hast - nichts anderes heißt das ja - die von dir zitierte Gerichtseintescheidung fordert ja gerade eine solche systematische Interpretation). Es ist daher äußerst naheliegend auch aus der Sicht des innerstaatlichen Rechts die EMRK heranzuziehen, da diese mit der StPO auf einer Stufe steht und die StPO keinesfalls Vorrang genießt - soviel zu juristischen Interpretationsregeln.

Dass der Verstoß gegen die EMRK jedenfalls eine Verurteilung durch den EGMR in Straßburg nach sich zieht, soferne geklagt wird, ist natürlich auch klar, aber es ist richtig, dass das für das innerstaatliche Recht nicht relevant ist.

Nein, er hatte einen Ausweis in dem eine nicht Ladungsfähige
Anschrift stand, woher die Polizisten das wußten ist
irrelevant. Zur Feststellung der Identität gehört die
Feststellung der Wohnanschrift(OLG Hamburg, MDR 1964, 778).
Die Identität einer Person ist insoweit erst dann geklärt,
wenn sie ohne weitere Ermittlungen auch später auffindbar ist.

: Dass Du zwischenzeitlich umgezogen bist und Dich noch nicht
: umgemeldet hattest, durfte und konnte die Beamten eigentlich
: nicht interessieren.

:smiley:as durfte sie sehr interessieren, das ist nämlich auch in NRW
:eine Ordnungswidrigkeit.

: Natürlich kann man mit Nachforschungen mehr ermitteln als in
:einem Ausweis steht.

: Im Klartext:
: Die Ermittlung besteht in der Regel in der Feststellung der
: Daten bei Deinem alten Einwohnermeldeamt.

:smiley:as diese nicht ausreichen hatten wir schon.

: Und da sind die
: gleichen Daten erfasst wie in Deinem Ausweis.

: Genau das ist das Problem, eine Ladungsfähige Anschrift ist
: nicht zu ermitteln, der „Täter“ ggf. später nicht mehr
: aufzufinden.
: Dazu kommt: Der Dienstherr des Beamten hat unter Umständen
: gemäß Art. 34 GG, § 839 BGB sogar dafür aufzukommen – und er
: kann den Beamten gegebenenfalls nach den einschlägigen
: beamtenrechtlichen Bestimmungen in Regreß nehmen –, wenn
:infolge
: einer unzureichenden Identitätsfeststellung z. B. der
: Schädiger
: unauffindbar bleibt und der Geschädigte einen
: Schadensersatzanspruch nicht geltend machen kann (OLG
: Stuttgart v.
:8.11.1972 – 1 U 63/72, NPA 769 Private Rechte Bl. 5 = NPA 1029
: BGB
: § 839 Bl. 55).

Das mag sein, ist aber für die Zulässigkeit der Anhaltung nicht relevant.

In Deiner Sache mutet es schon etwas merkwürdig an. Es riecht

: etwas nach Schikane, oder zumindest danach, dass hier die
: Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt wurde.

In unserem, dem wahrscheinlich liberalsten Land auf der Welt,

: schreit sofort jeder Schikane und will sich auf die EMRK

berufen, wo er in anderen - nicht einmal weit entfernten -

: Ländern schon längst in einer Zelle sitzen würde.

Ja nur weil andere Länder Grundrechte nicht beachten, ist man noch lange nicht berechtigt, diese selbst nicht zu beachten. Gerade weil es viele Länder gibt, die Grundrechte mit Füßen treten, sollte es einem Staat eine Ehre sein, diese zu beachten!

Als ob den Polizisten sooooo langweilig war, dass sie sich mit

: dem ärmsten nur so als Beschäftigungtherapie für 5 Std die

Zeit vertreiben mussten.

: Hätte er sich umgemeldet wäre das alles nicht passiert, so

einfach ist das, aber nein man schreit sofort nach EMRK und

: Verhältnismäßig- keit.

Die Verhältnismäßigkeit ist hier aber auch das einzige Problem - was soll man denn sonst prüfen?

Im Übrigen halte ich deine rechtliche Argumentation an sich für durchaus nachvollziehbar, wenn ich auch noch nicht so ganz überzeugt bin und ich sag dir auch gerne warum:

Der Name und Geburtsdatum konnte ja festgestellt werden, nicht festgestellt werden konnte eine ladungsfähige Anschrift. Es ist richtig, dass eine solche festgestellt werden muss zur Sicherung der Strafverfolgung. Es ist nun aber so, dass die tatsächliche Anschrift ja, wie du selbst schreibst, in keinem Register aufscheint. Wie stellt man nun diese tatsächliche Anschrift fest, indem man jemanden 5 Stunden lang auf der Wache anhält, wenn die Adresse doch sowieso in keinem Register steht? Ist das wirklich das gelindeste taugliche Mittel um eine ladungsfähige Adresse festzustellen? Hätte man nicht zuerst vor Ort vom Verdächtigen die Adresse erfragen können und nachfragen können, ob einem der Verdächtige erlaubt diese Angaben vor Ort zu überprüfen? Hätte es nicht vielleicht vor Ort Leute gegeben, die die Richtigkeit einer solchen Angabe bestätigt hätten? Bestanden Anhaltspunkte, dass eine solche Feststellung ein falsches Ergebnis gebracht hätte? Wodurch erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass durch eine fünfstündige Anhaltung auf der Wache die richtige Adresse gefunden wird? Fragen über Fragen…

Ich lasse mich durchaus vom Gegenteil überzeugen, aber die Frage ist nicht, ob es erforderlich war, die richtige ladungsfähige Anschrift zu ermitteln - das muss zweifelsfrei geschehen, sofern wirklich ein Tatverdacht gegeben ist - die Frage ist: war dafür eine fünf stündige Anhaltung auf der Wache notwendig?

Gruß
Tom

1 Like

Hallo

Ich lasse mich durchaus vom Gegenteil überzeugen, aber die
Frage ist nicht, ob es erforderlich war, die richtige
ladungsfähige Anschrift zu ermitteln - das muss zweifelsfrei
geschehen, sofern wirklich ein Tatverdacht gegeben ist - die
Frage ist: war dafür eine fünf stündige Anhaltung auf der
Wache notwendig?

Mal ne andere Frage dazu, als Laie…

„Im konkreten Fall fand in der Nachbarschaft eine Sachbeschädigung statt. Was konkret los war, weiss ich nicht.“

„§ 163 b StPO [Festellung der Identität des Beschuldigten]“

Ist es eigentlich wichtig ob jemand beschuldigt wird? So wie ich das verstehe wurde der Fragesteller „einfach mitgenommen“. Muß ein Tatverdacht irgendwie ausgesprochen werden? Ist eine vorläufige Festnahme erforderlich?

Es scheint mir nach der Schilderung als ob er „offiziell“ nur wegen der falschen Anschrift mitgenommen und festgehalten wurde. Die Sachbeschädigung war nur der Anlass, bei dem das aufgefallen ist…

Grübelnd, DW.

Das wird auch niemand ernsthaft bestreiten. Die EMRK steht

innerstaatlich nicht über der StPO, sondern auf gleicher
Es ist daher äußerst
naheliegend auch aus der Sicht des innerstaatlichen Rechts die
EMRK heranzuziehen, da diese mit der StPO auf einer Stufe
steht und die StPO keinesfalls Vorrang genießt - soviel zu
juristischen Interpretationsregeln.

Du hast natürlich grundsätzlich recht - habe ich ja auch so geschrieben, wie Du selbst bemerkst, aber ich halte es in diesem Fall absolut nicht nicht für naheliegend hier, bei einer einfachen Rechtmäßigkeitsprüfung, gleich die EMRK heranzuziehen, wo man sie noch gar nicht benötigt. Zunächst ist nach der StPO als solches zu prüfen, stößt man hier auf Schwierigkeiten, kann man immer noch die EMRK bemühen - nicht andersherum.

Das mag sein, ist aber für die Zulässigkeit der Anhaltung
nicht relevant.

Das stimmt. Es ging mir hier darum auch diesen Hintergrund für eine Gründliche Überprüfung einmal zu beleuchten.

Ja nur weil andere Länder Grundrechte nicht beachten, ist man
noch lange nicht berechtigt, diese selbst nicht zu beachten.
Gerade weil es viele Länder gibt, die Grundrechte mit Füßen
treten, sollte es einem Staat eine Ehre sein, diese zu
beachten!

Andere Länder beachten die Grundrechte auch. Sie erlauben nur eine niedrigschwelligere Einschränkung.

Die Verhältnismäßigkeit ist hier aber auch das einzige Problem

  • was soll man denn sonst prüfen?

Im Übrigen halte ich deine rechtliche Argumentation an sich
für durchaus nachvollziehbar, wenn ich auch noch nicht so ganz
überzeugt bin und ich sag dir auch gerne warum:

Der Name und Geburtsdatum konnte ja festgestellt werden, nicht
festgestellt werden konnte eine ladungsfähige Anschrift. Es
ist richtig, dass eine solche festgestellt werden muss zur
Sicherung der Strafverfolgung. Es ist nun aber so, dass die
tatsächliche Anschrift ja, wie du selbst schreibst, in keinem
Register aufscheint. Wie stellt man nun diese tatsächliche
Anschrift fest, indem man jemanden 5 Stunden lang auf der
Wache anhält, wenn die Adresse doch sowieso in keinem Register
steht?

Möglicher Weise haben in dieser Zeit Beamte die Angaben überprüft, die jedoch zwischenzeitlich von einem Bürger angesprochen wurden und einen weiteren Einsatz erledigen mussten…

Ist das wirklich das gelindeste taugliche Mittel um
eine ladungsfähige Adresse festzustellen? Hätte man nicht
zuerst vor Ort vom Verdächtigen die Adresse erfragen können
und nachfragen können, ob einem der Verdächtige erlaubt diese
Angaben vor Ort zu überprüfen? Hätte es nicht vielleicht vor
Ort Leute gegeben, die die Richtigkeit einer solchen Angabe
bestätigt hätten? Bestanden Anhaltspunkte, dass eine solche
Feststellung ein falsches Ergebnis gebracht hätte? Wodurch
erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass durch eine
fünfstündige Anhaltung auf der Wache die richtige Adresse
gefunden wird? Fragen über Fragen…

Die wir hier nie werden beantworten können. Wir können nur mutmaßen und raten…

Ich lasse mich durchaus vom Gegenteil überzeugen, aber die
Frage ist nicht, ob es erforderlich war, die richtige
ladungsfähige Anschrift zu ermitteln - das muss zweifelsfrei
geschehen, sofern wirklich ein Tatverdacht gegeben ist - die
Frage ist: war dafür eine fünf stündige Anhaltung auf der
Wache notwendig?

Das werden wir hier wohl niemals herausfinden können, weil wir nicht dabei waren.

M.

Der Preis der Sicherheit

Hallo,

Und das ist gut so!

Ich möchte nicht, dass jemand meine Freiheiten begrenzt, nur
weil er meine Identität überprüfen will.

„Richtige Straftäter“ möchten das verständlicher Weise auch nicht, leider wissen Polizisten meist nicht vorher wer ein „richtiger Täter“ ist.

Ich möchte nicht
dafür bestraft werden, dass ich anstatt heute erst morgen
meinen Wohnsitz ummelde. Du hast Recht: Wo leben wir denn
bloß…

Dann mußt Du eine Partei wählen die die Meldegesetze ändert. Solltest Du aber mal Schadensersatzansprüche haben, weil Du Opfer einer Straftat wurdest, brauchst Du Dich nicht zu wundern, wenn wenn die Polizei den Täter nicht fasst, weil sie versuchen den Haftbefehl an seiner Addresse zu vollstrecken, wo schon ein ganz anderer wohnt, oder Du Deinen Titel auf Schadensersatz nie vollstrecken lassen kannst, weil Du nie feststellen kannst wo der Täter wohnt.

Ich glaube manchmal die meisten Menschen haben absolut keine Ahnung was so auf der Straße vor sich geht - verlauft euch bloß nie in die falsche Ecke, ihr könntet Euch erschrecken…

M.

Erklärung…

Mal ne andere Frage dazu, als Laie…

„Im konkreten Fall fand in der Nachbarschaft eine
Sachbeschädigung statt. Was konkret los war, weiss ich nicht.“

„§ 163 b StPO [Festellung der Identität des Beschuldigten]“

Ist es eigentlich wichtig ob jemand beschuldigt wird?

Es heißt in Satz 1 des § 163b Identitäsfeststellung:

(1) Ist jemand einer Straftat verdächtig,…

d.h. er muss nicht Beschuldigter sonder nur einer Straftat verdächtig sein. Verdächtig ist nach der definition wer als Täter oder Teilnehmer einer Straftat in betracht kommt - also ersteinmal meisten sehr viele Leute. Bsp.: das Opfer sagt, der Täter war ein schwarzer Mann. Dann sind erstmal alle schwarzen in Tatortnähe verdächtig - man grenzt das wenn mögl. natürlich anhand Kleidung, Größe, Haarfarbe etc. noch ein, aber jeder von uns kann mal das Pech haben zur falschen Zeit am faschen Ort zu sein und in polizeiliche Maßnahmen zu geraten, weil er eine ähnliche Jacke trägt wie ein Straftäter.

So wie
ich das verstehe wurde der Fragesteller „einfach mitgenommen“.
Muß ein Tatverdacht irgendwie ausgesprochen werden?

In § 163b Satz 1 heißt es weiterhin:

…§ 163 a Abs. 4 Satz 1 gilt entsprechend…

(4) Bei der ersten Vernehmung des Beschuldigten durch Beamte
des Polizeidienstes ist dem Beschuldigten zu eröffnen, welche Tat ihm
zur Last gelegt wird.

Das bedeutet, das dem Verdächtigen gesagt werden muss, wessen er verdächtigt wird. Dies gilt nicht

  1. bei Gefährdung des Zwecks der Maßnahme, d.h. z.B. dem (evtl. ehemals) gewalttätigen Demonstranten in der Menschenmenge oder dem evtl. Bewaffneten Gewalttäter wird der Tatvorwurf erst in gesicherter Lage gemacht, nicht bei/vor der Freiheitsentziehung.

  2. wenn der Täter wissen muss weshalb ihm die Freiheit entzogen wird, d.h. er hat z.B. gerade eine bei normalem Menschenverstand als strafbar einzustufende Tat begangen und die Polizei entzieht ihm dabei die Freiheit zur Identitätsfeststellung.

Ist eine
vorläufige Festnahme erforderlich?

Hier handelt es sich nicht um eine vorläufige Festnahme im rechtl. Sinne. Diese läge beim vorliegen von Haftgründen vor.
Hier lag lediglich eine Freiheitsentziehung zur Identitätsfeststellung vor.
Ob diese tatsächlich in diesem Maße erforderlich war werden wir hier nicht klären können. Die rechtliche Möglichkeit besteht jedoch.

Ich selbst würde soetwas erstmal als meinen Fehler ansehen - wenn ich mich nicht umgemeldet hätte - und als meinen Tribut an die Sicherheit im Lande verbuchen.

Es scheint mir nach der Schilderung als ob er „offiziell“ nur
wegen der falschen Anschrift mitgenommen und festgehalten
wurde. Die Sachbeschädigung war nur der Anlass, bei dem das
aufgefallen ist…

Nein nach der Schilderung wurde er wegen der Sachbeschädigung mitgenommen, weil seine Anschrift nicht ordentlich umgemeldet war und man ihn später ggf. nicht hätte Laden können - Du must verstehen: Nur er selbst weiss ob/das er die Sachbeschädigung nicht begangen hat - die Polizei möglicherweise (geht nicht aus dem Thread hervor) immernoch nicht, sie muss ggf. noch ermitteln, er selbst ggf. zur Vernehmung und zum Gerichtsverfahren geladen werden. Dafür braucht man eine Ladungsfähige Anschrift. Gibt es Tatsachen, die darauf hindeuten, dass er sich dem Strafverfahren entziehen wird, kann er ggf. in Untersuchungshaft genommen werden. Eine Tatsache kann z.B. kein fester Wohnsitz sein.

M.

Hallo!

Das werden wir hier wohl niemals herausfinden können, weil wir
nicht dabei waren.

Da sind wir einer Meinung, deshalb wollte ich das auch nicht abschließend beurteilen. Aber eben deshalb finde ich es nicht richtig, die Zulässigkeit hier so generell zu bejahen.

Gruß
Tom

Hallo!

Ich möchte nicht, dass jemand meine Freiheiten begrenzt, nur
weil er meine Identität überprüfen will. Ich möchte nicht
dafür bestraft werden, dass ich anstatt heute erst morgen
meinen Wohnsitz ummelde. Du hast Recht: Wo leben wir denn
bloß…

Ich habe ja auch schon gesagt, dass ich den Verdacht habe, dass diese Maßnahme bei genauer Betrachtung aller Umstände des Einzelfalles eine Grundrechtsverletzung darstellen könnte, aber in einem muss ich Mike jedenfalls Recht geben: der Staat hat nicht nur das Recht, sondern auch aus rechtsstaatlicher Sicht die Pflicht, Gesetze zu vollziehen. Diese Vollziehung kann manchmal mit Grundrechten kollidieren - es stehen sich hier Interessen entgegen, die nicht nur beidseitig berechtigt sind, sondern auch beidseitig notwendig sind. Die Frage stellt sich für einen Demokraten nur, wo genau diese Grenze liegt und nicht ob hier das eine falsch und das andere richtig ist.

Wenn du fragst, wo wir hier leben muss ich schon sagen:

Es ist nicht nur innerstaatlich gedeckt, sondern es ist auch keine Verstoß gegen den UN Menschenrechtspakt und die EMRK, wenn jemand zur Identitätsfeststellung bei dem Verdacht einer strafbaren Handlung (und darunter fallen in der EMRK ja bekanntlich auch Ordnungswidrigkeiten) festgenommen und angehalten wird, sofern dies das gelindestes Mittel zur Feststellung der Identität ist. Weil eben ohne Feststellung der Identität eine Strafverfolgung nicht möglich ist.

Gruß
Tom

Da sind wir einer Meinung, deshalb wollte ich das auch nicht
abschließend beurteilen. Aber eben deshalb finde ich es nicht
richtig, die Zulässigkeit hier so generell zu bejahen.

Natürlich hast nicht ganz Unrecht. Aber ich sehe das ganze hier von der Seite eines Polizisten:

Ich bejahe die Zulässigkeit deshalb so generell, weil ich davon ausgehe, dass es X Möglichkeiten gibt die der Grund für diese Maßnahme gewesen sein könnten.
Ein Grund warum jemand der unschuldig ist und absichtlich, völlig grundlos 5 Std festgehalten wird fällt mir jedoch nicht ein - man weiss ja das man sich ggf. dafür verantworten müsste.
Deshalb spricht die Wahrscheinlichkeit viel eher für ein rechtmäßiges Festhalten oder höchsten für eine Arbeit in der Grauzone, die sich manchmal, auf Grund unserer täterfreundlichen Gesetzgebung nicht vermeiden läßt.

Auch Denkfehler der Polizisten sind natürlich nicht ausgeschlossen, aber da ich nicht von vornherein von Boshaftigkeit ausgehe, bejahe ich auch hier lieber generell die Rechtmäßigkeit - die rechtliche Möglichkeit besteht ja unbestritten.

Dies ist schließlich auch keine Prüfungsklausur :wink:

M.

Ok, danke :smile: (nt)
Gruß, DW.