Festinstallierter Ölofen, wer bezahlt die Wartung?

Also, wir wohnen in einer Mietwohnung mit einem Ölofen. Wir zahlen in unseren Nebenkosten keine Heizkosten, da wir unser Öl selber kaufen müssen ( jede Wohnung hat ihren eigenen Tank). Nun war unsere Ölpumpe defekt und sie wurde ausgetauscht, dies hat der Vermieter auch gezahlt. Nach ca. 1-2 Tagen haben wir dann festgestellt, dass der Ofen nicht mehr richtig geheizt hat, es wurde nicht mehr richtig warm in der Wohnung, weshalb ich dann nochmal die Firma kontaktierte, die die Ölpumpe eingebaut hatte, da ich davon ausging, dass es an selbiger lag. So, der Handwerker konnte mir sagen, dass es nicht an der Ölpumpe läge und nahm unseren gesamten Ofen auseinander und wusste nach eigener Aussage selber nciht genau woran es lag. Er schaffte es aber den Ofen zu reparieren und einige Wochen später bekamen wir dann die Rechnung von 77 Euro für die Wartung unseres Ofens. Ich sehe es nun aber nicht ein, diese Rechnung zu zahlen, da mir zu keinem Zeitpunkt gesagt wurde, dass der Ofen gewartet wird und ich dies auch nicht „bestellt“ hatte. ich ging ja davon aus, dass es an der neuen Pumpe lag, da der Ofen davor ganz normal geheizt hat. Außerdem stellt sich die Frage ob diese Wartungskosten nicht der Vermiert zahlen muss??
Habe ihm die Rechnung in den Briefkasten und habe sie von ihm zurückbekommen mit ner Kopie aus dem Mietvertrag in der steht, dass der Mieter die Wartungskosten zahlen muss und verpflichtet is, dies einmal im Jahr zu zahlen etc. ( Firma ist auch vorgeschrieben).
Meine Frage nun, ist dies alles rechtens?? Wer muss zahlen?
Vielen Dank im vorraus

In meinem Mieterlexikon steht das die Instandsetzung und Instandhaltung von Ölöfen Sache des Vermieters ist. Da aber etwas anderes in eurem Mietvertrag steht bin ich mir nicht ganz sicher welche Regelung gilt. Ich würde euch vorschlagen beim Mieterschutzbund oder hier im Portal nocheinmal nachzufragen.