Festlegung der Fächergewichtung bei Bachelor!?!

Hey leute,

mal ne Frage. Ich studiere internationale BWL, welcher ein Bachelor-Studiengang ist akkreditiert von der FIBAA. Im Modul Statistik, bestehend aus den Fächern Statisitk III, Kapitalmarkttheorie und Portfoliotheorie, waren die Noten wohl in der Teilprüfung Statistik III nicht sehr gut. Also die Studenten haben eben alle auf Kapitalmarkttheorie und Portfoliotheorie gelernt, was wesentlich einfacher ist. Diese beiden Fächer ergeben zusammen 60% der Note. 40% braucht man zum bestehen.
Damit in Statisitk III nicht wieder nur leere Blätter abgegeben werden, haben die Profs jetzt beschlossen die Gewichtung zu ändern, sodass evtl. Statistik III 70% zählt oder alles gleich. Diese Entscheidung möchten Sie erst nach der Auswertung der geschriebenen Prüfungen fällen. Als zweites überlegen sie sich, ein Fach bei der Prüfung mal ganz raus zu lassen, oder auch nur ein Fach abzufragen.

Jetzt wollte ich wissen, ist das überhaupt zulässig? Und gibts da irgendwelche Bestimmungen die ich wo nachlesen kann?

Gruß und Dank
Scott

Jetzt wollte ich wissen, ist das überhaupt zulässig? Und gibts
da irgendwelche Bestimmungen die ich wo nachlesen kann?

hochschulen stellen nahezu alle ihre gesetze selbst auf. nachzulesen gibts das nur in deiner studien- und prüfungsordnung.
es muss quasi gegen deutsches recht, bürger-, menschenrecht verstoßen…aber in hochschulangelegenheiten sind hochschulen selbstständig…