Festlegung der Nebenkostenpauschale

Hallo zusammen,

im Mietrecht ist von einer Festlegung der Vorauszahlung für die Nebenkosten in angemessener Höhe die Rede.

Was ist denn eine angemessene Höhe?

Und inwieweit kann die Vorauszahlung vom Vermieter einseitig angepasst werden?

Ist z.B. eine Erhöhung der Vorauszahlung auf 120 % der tatsächlichen Vorjahreskostenzulässig bzw. noch angemessen?

Vielen dank für einen sachkundigen Rat.

Gruss

Joooorg

Hallo zusammen,

im Mietrecht ist von einer Festlegung der Vorauszahlung für
die Nebenkosten in angemessener Höhe die Rede.

Was ist denn eine angemessene Höhe?

Und inwieweit kann die Vorauszahlung vom Vermieter einseitig
angepasst werden?

Ist z.B. eine Erhöhung der Vorauszahlung auf 120 % der
tatsächlichen Vorjahreskostenzulässig bzw. noch angemessen?

Vielen dank für einen sachkundigen Rat.

Hallo,

bei der Festlegung der Nebenkostenvorauszahlung ( ich unterstelle, dass jährlich die Nebenkosten abgerechnet werden( der Großteil spricht, weil jeden Monat dieselben Summe als Vorauszahlung gezahlt wird meist von der Pauschale, Pauschale ist jedoch etwas völlig anderes wie die monatlichen Zahlungen, über die nach einem Jahr Abrechnung erteilt wird)) hat der Vermieter durch bisherige Erfahrungswerte die monatlich zu zahlende Vorauszahlung festzulegen.

Will er diese Vorauszahlungen erhöhen kann er dies erst machen, wenn er eine Abrechnung für mindestens 12 Monate vorlegt und daraus ergeben sich höhere Kosten, die dann eine höhere Nachforderung rechtfertigen.

Ein völlig anderer Sachverhalt liegt dann vor, wenn in der Miete die Betriebskosten vollständig enthalten sind. Dann muss der Vermieter jedoch beweisen, welche Kosten sich wie erhöht haben und er hat auch die frühere Berechnung vorzulegen.

Gruss Günter