Festnahme durch privat?

Hallo,
im SPIEGEL lese ich, daß anläßlich des Papstbesuches in England der Londoner Philosoph Grayling im Vorfeld überlegt hatte, den Papst festzunehmen. Und zwar er, persönlich.

Der SPIEGEL: Das englische Recht sehe diese Möglichkeit für den normalen Bürger vor, aber nur, wenn es um einen zweifelsfrei Schuldigen gehe, Gefahr im Verzuge sei und grade kein Polizist in der Nähe ist.

Frage: Gilt das bei uns nicht auch? Ja, ich meine sogar, das sei nicht nur Bürgerrecht sondern sogar Bürgerpflicht. (wie immer der einzelne das dann ausführen mag :smile:))))

Wie ist den da die Rechtslage?

Danke für Aufklärung Antal

Hallo

Wie ist den da die Rechtslage?

http://de.wikipedia.org/wiki/Festnahme#Jedermann-Fes…

Gruß
smalbop

Der Wikipedia-Link von smalbop passt schon ganz gut, ist nur vielleicht zu lang.

Kurz gefasst kann man sagen:

  1. Eine „Pflicht“ zur Festnahme eines Straftäters durch einen Privaten gibt es definitiv nicht.
  2. Es gibt ein Festnahme recht , aber auch nur, wenn der Täter auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wurde (§ 127 Abs.2 der Strafprozessordnung).

In solch „allgemein politischen“ Fällen wie beim Papst gibt es jedenfalls kein Festnahmerecht (nach geltender Rechtsprechungs- und Gesetzeslage - weitergehende allgemeine rechtspolitische Diskussionen gehören m.E. nicht hierher).

MfG
OpiWahn