Festnahmerecht oder Freiheitsberaubung?

Hi,

mal angenommen ein Passagier betritt ein Bus, kennt seine Route(insbesondere den Preis) genau. Der Busfahrer tippt das falsche in den Fahrkartenautomat, und verlangt ein zu hohen Fahrpreis.

Diskussionen Sinnlos, Fahrer besteht darauf im Recht zu sein, Passagier zahlt halt den zu hohen Preis und versichert dem Fahrer sich zu beschweren.

Der Busfahrer, anscheinend nervlich sehr aufgebracht, hält sein Mund einfach nicht, obwohl der Passagier schon längst sein Platz eingenommen hat. Er provoziert und beleidigt den Passagier bis es dem Passagier langt und er zu verstehen gibt das, wie soll ich das jetzt schreiben: indirekt den Fahrer darauf hinweist das die körperliche Überlegenheit des Passagiers sich bald begünstigent auf das Anliegen des Passagiers auswirken wird, in Ruhe nachhause fahren zu wollen.

Der Busfahrer, sichtlich eingeschüchtert, und natürlich meinend im Recht zu sein, ruft die Polizei und vereinbart irgendwie ein Treffpunkt an irgendeiner Haltestelle.

Passagier auch überzeugt von seinem Recht überlegt folgendes: Rumgeplapper mit Behörden wobei eh nichts bei rauskommen würde um dann auf den nächsten Bus zu warten, oder gleich aussteigen um in den nächsten Bus zu steigen.

Für letzteres entschieden drückt der Passagier den Halteknopf. Der Busfahrer meint aber es wäre besser zu der Haltestelle wo die Polizei wartet zu fahren, und teilt den Passagier mit Ihn an der nächsten Haltestelle nicht raus zu lassen.

Noch eine kleine Information, es waren keine weiteren Zeugen im Bus, auf deren Aussage sich der Passagier hätte stützen können.

Natürlich hat der Passagier dann Rot gesehen, sah er sich doch seiner Freiheit beraubt, und zwang den Busfahrer zum Anhalten an der besagten Bushaltestelle, was auch recht schnell klappte ohne den Busfahrer zu verletzen.

Was meint Ihr dazu, wer hatte Recht?

G

Moin!

Ich würde ja bei einem solchen Fall schleunigst einen Rechtsanwalt aufsuchen, sofern die Identität irgendwie feststellbar wäre…

M.

Planspiele
Hi,

erstmal Glückwunsch zu der lustigen Geschichte :smile:
Nun gut, spielen wir

mal angenommen ein Passagier betritt ein Bus, kennt seine Route(insbesondere den Preis) genau. Der Busfahrer tippt das falsche in den Fahrkartenautomat, und verlangt ein zu hohen Fahrpreis.

Kann vorkommen

Diskussionen Sinnlos, Fahrer besteht darauf im Recht zu sein, Passagier zahlt halt den zu hohen Preis

Gut

…und versichert dem Fahrer sich zu beschweren.

Nun ja

Der Busfahrer, anscheinend nervlich sehr aufgebracht, hält sein Mund einfach nicht

Er ist keineswegs dazu verpflichtet seinen Mund zu halten. Er kann endlose Selbstgespräche beliebigen Inhaltes in beliebiger Lautstärke führen.

obwohl der Passagier schon längst sein Platz eingenommen hat.

Es spielt überhaupt keine Rolle, ob ein X-beliebiger Passagier sich hinsetzt oder sich an den oberen Haltestangen kopfrum aufhängt und wie ein Affee schaukelt, während der Busfahrer sich verbal äussert, oder nicht.

Er provoziert und beleidigt den Passagier…

Subjektives Empfinden dieses Passagiers

…bis es dem Passagier langt und er zu verstehen gibt das, wie soll ich das jetzt schreiben: indirekt den Fahrer darauf hinweist das die körperliche Überlegenheit des Passagiers sich bald begünstigent auf das Anliegen des Passagiers auswirken wird, in Ruhe nachhause fahren zu wollen.

Der Passagier droht dem Busfahrer also mit körperlicher Gewalt?
Ungünstig, ganz ungüstig

Der Busfahrer, sichtlich eingeschüchtert, und natürlich meinend im Recht zu sein, ruft die Polizei und vereinbart irgendwie ein Treffpunkt an irgendeiner Haltestelle.

Das ist so im Verhaltensmuster für Busfahrer in derartigen Situationen (Androhung von Gewaltanwendung seitens Passagiere) vorgesehen.

Passagier auch überzeugt von seinem Recht überlegt folgendes: Rumgeplapper mit Behörden wobei eh nichts bei rauskommen würde um dann auf den nächsten Bus zu warten, oder gleich aussteigen um in den nächsten Bus zu steigen.

Für letzteres entschieden drückt der Passagier den Halteknopf. Der Busfahrer meint aber es wäre besser zu der Haltestelle wo die Polizei wartet zu fahren, und teilt den Passagier mit Ihn an der nächsten Haltestelle nicht raus zu lassen.

Klarer Fall von Freiheitsberaubung - ohne wenn und aber.

Noch eine kleine Information, es waren keine weiteren Zeugen im Bus, auf deren Aussage sich der Passagier hätte stützen können.

Natürlich hat der Passagier dann Rot gesehen, sah er sich doch seiner Freiheit beraubt, und zwang den Busfahrer zum Anhalten an der besagten Bushaltestelle, was auch recht schnell klappte ohne den Busfahrer zu verletzen.

Was meint Ihr dazu, wer hatte Recht?

Der Busfahrer hatte nicht recht, als er dem Passagier gegenüber Freiheitsberaubung beging.
Der Passagier hatte nicht recht, als er den Busfahrer, in Folge, zum Halt zwang. Das war Selbstjustiz.

erheitert grüsst
Ray

Hallo Ray,

Der Busfahrer hatte nicht recht, als er dem Passagier gegenüber Freiheitsberaubung beging.
Der Passagier hatte nicht recht, als er den Busfahrer, in Folge, zum Halt zwang. Das war Selbstjustiz.

Wenn der Busfahrer sich der Freiheitsberaubung schuldig gemacht hätte, hätte der Fahrgast dann nicht in Notwehr gehandelt als er den Fahrer zum halten zwang?

Abgesehen davon, ob der Busfahrer wirklich eine Freiheitsberaubung begangen hätte könnte man deine Ausführung so verstehen als ob jeder der sich gegen einen Straftäter wehrt (Freiheitsberaubung dürfte ja wohl eine Straftat sein?) Selbstjustiz begeht.

Habe ich da etwas falsch verstanden, oder bist du wirklich der Meinung dass man sich gegen Freiheitsberaubung nicht aktiv wehren darf?

Gruß Horst

Nachtrag
Falls es in meiner Antwort nich klar rüber gekommen ist:

Ich bezweifle dass sich der Busfahrer in dieser Situation der Freiheitsberaubung schuldig gemacht hätte.

Gruß Horst

Ich bezweifle dass sich der Busfahrer in dieser Situation der
Freiheitsberaubung schuldig gemacht hätte.

Um Notwehr geltend zu machen, ist kein schuldhaftes Verhalten der Gegenseite, hier des Busfahrers, erforderlich. Rechtswidrig reicht vollkommen.

Gruss

Iru

Hallo Irubis,

Um Notwehr geltend zu machen, ist kein schuldhaftes Verhalten der Gegenseite, hier des Busfahrers, erforderlich. Rechtswidrig reicht vollkommen.

Deswegen ja auch meine Frage:

Wenn der Busfahrer sich der Freiheitsberaubung schuldig gemacht hätte, hätte der Fahrgast dann nicht in Notwehr gehandelt als er den Fahrer zum halten zwang?

Gruß Horst

Hallo!

Um Notwehr geltend zu machen, ist kein schuldhaftes Verhalten der Gegenseite, hier des Busfahrers, erforderlich. Rechtswidrig reicht vollkommen.

Deswegen ja auch meine Frage:

Wenn der Busfahrer sich der Freiheitsberaubung schuldig gemacht hätte, hätte der Fahrgast dann nicht in Notwehr gehandelt als er den Fahrer zum halten zwang?

Wo sind denn Deine Zweifel? Bei der Tatbestandsmäßigkeit („einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt“) oder bei der Rechtswidrigkeit?

Nach meiner Ansicht kommt nur Letzteres in Betracht, denn wenn ein Busfahrer mich nicht da aussteigen lässt, wo ich es will, dann beraubt er mich meiner Freiheit. Gerechtfertigt könnte sein Verhalten allerdings nach § 127 StPO sein, sofern das Drohen des Fahrgastes als strafrechtliche Bedrohung angesehen werden könnte. Allerdings könnten wir uns da auch wieder fragen, ob nicht die Bedrohung als Notwehr gerechtfertigt wäre, denn sie diente dem Zweck, die Beleidigungen einzustellen, und erfüllte diesen sogar.

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Hallo!

Ich würde ja bei einem solchen Fall schleunigst einen
Rechtsanwalt aufsuchen, sofern die Identität irgendwie
feststellbar wäre…

Naja, das ist kein Problem, REchtsanwälte werden von den zuständigen Kammern in öffentlichen Registern geführt, die lassen sich leicht identifizieren.

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Hallo Horst,

der Fall ist recht komplex und die Sachverhaltsschilderung m.E. nach ziemlich subjektiv. Ich möchte mich da eigentlich nicht großartig zu äußern; bei solchen Fällen kommt meist auf Nachfrage noch das eine oder andere Detail zum Vorschein, das die Sache wieder in ganz anderem Licht erscheinen lässt.
Aber grundsätzlich: Wird einer Person widerrechtlich die Freiheit entzogen, so hat sie dagegen ein Notwehrrecht.

Gruss

Iru

Hi,

interresant wie die einzelnen Meinungen auseinander gehen, es gab aber wohl auch ein paar Fragen:

Es kam weder zur Körperlicher Gewalt, noch wurde diese direkt angedroht. Die Schilderung von wegen körperliche Überlegenheit usw. bezog sich eher darauf das der Busfahrer die Reaktion auf die Beleidigungen so interpretierte, was an seinem Verhalten deutlich wurde.

Die dann an die Polizei gemeldete Interpretation des ganzen war dann wohl eine Mischung aus Einbildung und den Versuch die Situation für die Polizei etwas auszugestalten.

Man muß aber auch sagen das es für den passagier schwer gewesen wäre, seine eigene heftige Reaktion gegenüber der Polizei zu erklären ohne selbst ein bischen zu gestalten, da auch keine klassischen oder eindeutigen Beleidigungen vielen, es war einfach nur ersichtlich das der Busfahrer alles daran sezte den Passagier zu provozieren, grundlos.

etwas off-topic
salü

…Der Busfahrer meint aber es wäre besser zu der Haltestelle wo
die Polizei wartet zu fahren, und teilt den Passagier mit Ihn
an der nächsten Haltestelle nicht raus zu lassen.

vor einigen Jahren war ich in München mit einem Bus des MVV (Münchner Verdruss-Verbund) unterwegs und hatte durch Druck auf ein bekanntes Knöpfchen das Signal gegeben, an der nächsten Haltestelle aussteigen zu wollen. Das Signal Bus hält an der nächsten Haltestelle leuchtete auf.
Busfahrer hatte wohl keine Lust anzuhalten und durchfuhr die Haltestelle - daraufhin hat Klein-ED an einem kleinen pilzförmigen Etwas - welches sich oberhalb der Türe befindet - gezogen:

  • die Türe öffnete sich und
  • der Bus verringerte seine Geschwindigkeit (bis zum Stillstand)
    Busfahrer war außer sich vor Zorn (hatte ungefähr die gleiche Gesichtsfabe wie Uli Höneß, wenn man nicht lieb zu ihm ist), aber meinereiner konnte den Bus verlassen und war nicht darauf angewiesen, dann auszusteigen, wenn dies der A***loch-Busfahrer gnädigerweise erlaubt.

Merke: weder ist Gewalt nötig noch muß man sich alles gefallen lassen …

ED