Festnehmen?

folgendes,
hallo erst mal,
laut § 127 stpo ist jederman berechtigt einen straftäter auf frischer tat festzunehmen, um durch die pol die personalien feststellen zu lassen.
so nun mein beispiel: nötigung im straßenverkehr dichtes auffahren, lichthupe, ausbremsen. jetzt stoppe ich den fahrer und nehme ihn fest und hindere ihn am weiterfahren um die fahrerdaten von der polizei feststellen zu lassen.
geht das so??
hauptmann .

Hallo

Zu deiner Frage: NEIN! So einfach geht das nicht.
Hier mal ein Grundsatz den man immer, egal um was es sich handelt, beachten sollte. Wenn man in irgendeiner Form einem rechtswidrigen Angriff ausgesetzt ist, so sollte jeder als erstes bestrebt sein, für diese Tathandlung Zeugen festzustellen. Wenn ich also auf der Straße einer starken und andauernden Nötigung ausgesetzt wäre, würde ich persönlich a) das Kennzeichen, die Uhrzeit, den Ort, den Fahrzeugtyp, die Tathandlung notieren / merken b) versuchen den Fahrer zu identifizieren (an der nächsten Ampel neben das Fahrzeug fahren), hier geht es nur um das „wie sieht er aus“, ca. Alter,… c) ganz wichtig, wenn ich genötigt werde und z.B. ausgebremst werde, so wird auch das Fahrzeug hinter mir ausgebremst. Also wenn es sich ergibt sollte man versuchen den Fahrzeugführer hinter einem als Zeugen zu gewinnen. Sonst würde theoretisch Aussage gegen Aussage stehen und das ist eine eher ungünstige Position für rechtliche Schritte. Oder noch besser, der eigene Beifahrer ist Zeuge. Oder ein Passant auf dem Gehweg usw. Ausserdem würde ich bei wiederkehrender Nötigung sofort die Polizei verständigen und versuchen, sofern möglich, weiter hinter dem Fahrzeug her zu fahren und den Beamten am Telefon laufend über die Position informieren (!!! natürlich nur mit Freisprecheinrichtung, und im Rahmen der StVO [keine Verfolgungsjagt]!!!) Was ich definitiv nicht machen würde, ist zu versuchen das Fahrzeug anzuhalten. Das würde wahrscheinlich eher mit einem Unfall enden. Ausserdem weiß man nie wer hinter dem Steuer sitzt. Vielleicht zückt er sofort ein Messer? Dieser Gefahr sollte man sich lieber nicht aussetzen, vor allem wenn man alleine ist. Und es stellt sich die Frage, wie man als Einzelner ein Fahrzeug anhalten möchte. Dem anderen Fahrer steht es ja frei das ihn blokierende Fahrzeug zu umfahren und er wäre sogar im Recht. Ausserdem ist er nicht gezwungen überhaupt anzuhalten. Auch er könnte ja mit einem Angriff des Genötigten rechnen und somit „Panik“ bekommen und einem über den Fuß fahren. Vor Gericht würde das viele Fragen aufwerfen. Weshalb man ein Fahrzeug als Privatperson nun wirklich nicht anhalten sollte.

Gruß

Was ich definitiv nicht
machen würde

Das war doch gar nicht gefragt. Es war explizit nach § 127 StPO gefragt, ich finde, daran sollte sich eine Antwort dann auch orientieren.

Levay

Moin, Levay,

Das war doch gar nicht gefragt. Es war explizit nach § 127
StPO gefragt, ich finde, daran sollte sich eine Antwort dann
auch orientieren.

und? Was hält Dich davon ab, eine qualifizierte Antwort zu geben?

Gruß Ralf

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Huhu!

und? Was hält Dich davon ab, eine qualifizierte Antwort zu
geben?

Vielleicht ist es - wie bei mir - der Umstand, dass auch bei ihm als Studiertem die qualifizierten Antworten nicht einfach so aus dem Kopf gesprudelt kommen, sondern dass man dazu auch mal in ein Buch schauen muss, und dazu könnte er einfach keine Zeit oder Lust gehabt haben.

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Moin,

Vielleicht ist es - wie bei mir - der Umstand, dass auch bei
ihm als Studiertem die qualifizierten Antworten nicht einfach
so aus dem Kopf gesprudelt kommen, sondern dass man dazu auch
mal in ein Buch schauen muss, und dazu könnte er einfach keine
Zeit oder Lust gehabt haben.

na, da sind wir aber froh, dass wenigstens zum Kritteln Zeit geblieben ist.

Gruß Ralf

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So froh wie der Rest darüber ist, dass du dazu gekommen bist, deine Meinung kundzutun, ohne auch nur ein Wort zur Frage zu verlieren.

Levay

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Hallo,

wenn ich das sehe: erst dicht auffahren, dann Lichthupe, dann ausbremsen, denn das geht ja nur, wenn er vor Dir ist.

Jetzt musst Du doch wahrscheinlich Deinerseits eine OWI oder Straftat begehen, um ihn festzuhalten. Du musst wahrscheinlich zu schnell fahren und ihn dann auch ausbremsen, freiwillig wird er ja wohl nicht anhalten.

Was, wenn Du am Ende keine Zeugen für die Nötigung hast, er aber evtl. für Dein Verhalten wohl? Dann bist Du doch der Dumme.

Es wird ja auch längst nicht jeder Drängler, Lichthuper und Ausbremser wegen Nötigung verurteilt. Wer einen findigen Anwalt hat, wird oft rausgehauen und ist allenfalls wegen dichtem Auffahren dran, was nur eine OWI ist.

Richtiges Verhalten wäre: Kennzeichen notieren, evtl. direkt die Polizei anrufen (Handy, Freisprechanlage ;.). Manchmal können die den ja sogar ein paar km weiter rausziehen.

Ohne Zeugen bringt das alles aber nichts, es sei denn der drängelt weiter und die Polizisten sehen das auch.

Hab selbst auch mal sowas erlebt, endete mit gegenseitiger Anzeige und jeweiliger Einstellung des Verfahrens, auser heisser Luft also nichts. Ich hab ihn allerdings auch nicht vorläufig festgenommen:wink:

Grüße

Holygrail

Ich habe jetzt mal einen Blick in den Kommentar geworfen und erstaunlich viel gefunden:

  1. Das Kennzeichen eines Kraftwagens ermöglicht meist keine genügende Feststellung der Identität seines Führers. (M/G, § 127 Rn. 11)

  2. Erlaubt ist z.B. das Anhalten des Fahrzeugs, dessen Führer auf frischer Tat betroffen worden ist, durch Bereiten von Fahrthindernissen (MG, a.a.O. Rn. 13).

Ich wüsste auch sonst nichts, was gegen die Zulässigkeit der von dir beschriebenen Maßnahme spricht. Das ist aber nur eine materiell-rechtliche Wertung. Im konkreten Fall könnte es Schwierigkeiten mit Beweisfragen geben.

Levay

Hallo,

  1. Erlaubt ist z.B. das Anhalten des Fahrzeugs, dessen Führer
    auf frischer Tat betroffen worden ist, durch Bereiten von
    Fahrthindernissen (MG, a.a.O. Rn. 13).

Das passiert auch recht regelmäßig, und bleibt für die Anhaltenden dann auch ohne Folge. Klassischer Fall ist die Verkehrsunfallflucht, bei der Zeugen den Flüchtenden stellen. Dies ist in vielen Fällen ohne eigene Übertretungen der Verkehrsregeln möglich, weil der Normalfall nicht der Flüchtende aus dem Krimi ist, sondern eher derjenige, der sich still und heimlich verpieseln will, und so tut, als ob er nichts gemerkt hätte. So einen habe ich auch mal vor vielen Jahren als Fahranfänger mit ein paar anderen Zeugen auf den Randstreifen „eskortiert“, und die Polizei hatte damit auch kein Problem. Es ist auch sonst nie etwas nach gekommen.

Gruß vom Wiz

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Moin!

folgendes,
hallo erst mal,
laut § 127 stpo ist jederman berechtigt einen straftäter auf
frischer tat festzunehmen, um durch die pol die personalien
feststellen zu lassen.
so nun mein beispiel: nötigung im straßenverkehr dichtes
auffahren, lichthupe, ausbremsen. jetzt stoppe ich den fahrer
und nehme ihn fest und hindere ihn am weiterfahren um die
fahrerdaten von der polizei feststellen zu lassen.
geht das so??

Wie wäre es denn, wenn er seinerseits Nötigung, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot und Beleidigung durch Dich vermutet?
Nehmt Ihr Euch dann gegenseitig fest?

Bei dem üblichen Gerangel zwischen frustrierten Recthabern auf deutschen Straßen wäre das m.E. doch eine recht vernünftige Gegenreaktion auf einen derartigen Unfug.

Was sagen die Rechtexperten dazu?

Vielleicht sollte ein vernünftiger Dritter Euch beide eine Stunde lang in den Kofferraum sperren, um die Sache auszudiskutieren… :wink:

Gruß,
M.

http://www.ra-kassing.de/verkehr/strafre/noetigun/no…

Hallo,

So einen habe ich auch mal vor vielen
Jahren als Fahranfänger mit ein paar anderen Zeugen auf den
Randstreifen „eskortiert“, und die Polizei hatte damit auch
kein Problem. Es ist auch sonst nie etwas nach gekommen.

Wenn jemand nach einem Unfall steht und man ihn am Weiterfahren hindert, ist das sicher eine Sache.

Ich stelle mir aber gerade mal vor, was auf einer belebten deutschen Autobahn so los wäre, wenn plötzlich jeder Bedrängte den Drängler irgendwie versucht, auf den Randstreifen oder den nächsten Parkplatz zu drängeln, um ihn dann dort festzunehmen.

Was ist mit den Rasern, die an solchen Situationen dann mit 200 km/h vorbeifahren?

Vielleicht sollte man MGs hinter dem Kühlergrill erlauben und im Kofferraum erlauben, so dass man den Vorder- oder Hintermann damit außer Gefecht setzen kann?!?

Meiner Meinung nach würd ich das mit dem Anhalten und Festnehmen lassen, verursacht evtl. Folgeunfälle, Prügeleien und vieles mehr, nur die Drängler werden es nach so einer Szene immer noch nicht einsehen.

Ich frag mich auch, wie das jemand machen will. Rein fiktiv: Ich fahre z.B. mit 130 km/h hinter jemandem her, fahre dicht auf, betätige die Lichthupe. Will der mich dann auf der Überholspur bis in den Stand herunterbremsen oder wie will er das anstellen, mich festzunehmen?

Grüße

Holygrail

Die Frage war doch ganz klar die nach § 127 StPO. Die Antwort darauf habe ich aus einem Kommentar, und zwar aus DEM Standardkommentar. Welchen Grund gibt es, jetzt noch so viel dazu zu schreiben - das mit § 127 StPO nicht mal etwas zu tun hat?

Levay

Hallo!

Wie verhält es sich Deines Erachtens, wenn beide Beteiligte eine Straftat des jeweils anderen vermuteteten?
Können sie sich dann gegenseitig festnehmen?
Oder „gewinnt“ derjenige, welcher als erstes die Festnahme ausspricht…?

Gruß,
M.