festnetzanschluß ohne identitätsnachweis?

hallo experten,

kann man bei der telekom einen festnetzanschluß bekommen, ohne denen gegenüber jemals seine identität nachgewiesen zu haben?

also z.b. unter einem falschen namen, den es überhaupt nicht gibt? oder überprüfen die bei der anmeldung / vor der freischaltung einen pers.ausw., eine meldebescheinigung, die daten beim einw.meldeamt?

könnte ich z.b. einen anschluß als *grübel* „rico süßmuth“ bekommen, ohne mich wenigstens vorher vergewissert zu haben, ob es den namen überhaupt gibt?

lg, pit

kann man bei der telekom einen festnetzanschluß bekommen, ohne
denen gegenüber jemals seine identität nachgewiesen zu haben?

Hallo, Pit,
nein, das geht nicht. Bei keiner Telefongesellschaft in Deutschland.
Begründet ist dies u.a. im Telekommunkationsgesetz (TKG - http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tkg/index.html )

In §12 wird bestimmt:
(1) Ein Lizenznehmer, der Sprachkommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit anbietet, ist verpflichtet, auf Anforderung Teilnehmerdaten unter Beachtung der anzuwendenden datenschutzrechtlichen Regelungen anderen Lizenznehmern, die Sprachkommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit anbieten, zum Zwecke der Aufnahme eines Auskunftsdienstes oder der Herausgabe eines Verzeichnisses der Rufnummern der Teilnehmer in kundengerechter Form zugänglich zu machen. […]

Außerdem verlangt §13, dass für jeden Endteilnehmer unentgeltlich Notrufmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden müssen. Dies bedingt aber, dass Name und Anschrift bekannt sind, damit ein Notruf der entsprechenden Notrufzentrale zugeleitet werden kann (wenn Du in Hamburg die 112 wählst, nützt es wenig, wenn es dann bei einer Notrufzentrale in München klingelt!).

Zudem gibt es noch eine Auskunftspflicht den Strafverfolgungsbehörden (nur auf richterliche Anordnung) zur Herausgabe von Anschlussdaten.

Grüße
Eckard

Hmm,

ich bin vor kurzem umgezogen und habe meinen Telefoanschluss angemeldet und bekommen, bevor ich hier gemeldet war! Einen Ausweis musste ich auch nicht vorzeigen.

Die Telefongesellschaft konnte also mich nicht identifizieren.
Unter meiner angebenen Adresse war ich auch noch nicht gemeldet.
Und noch nicht einmal mein Name stand an der Tuer!

Es muesste also gehen. Frag mich nur warum man das will? Eine „gute“ Absicht steckt bestimmt nicht dahinter, oder?

Ciao! Bjoern

PS: es war allerdings nicht die Telekom, sonder ein regionaler Anbieter

PS: es war allerdings nicht die Telekom, sonder ein regionaler
Anbieter

Hallo, Björn,
dann hat sich diese Telefongesellschaft rechtswidrig verhalten.

Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden (§90 TKG)
(1) Wer geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste anbietet, ist verpflichtet, Kundendateien zu führen, in die unverzüglich die Rufnummern und Rufnummernkontingente, die zur weiteren Vermarktung oder sonstigen Nutzung an andere vergeben werden, sowie Name und Anschrift der Inhaber von Rufnummern und Rufnummernkontingenten aufzunehmen sind, auch soweit sie nicht in öffentlichen Verzeichnissen eingetragen sind.
(2) Die aktuellen Kundendateien sind von dem Verpflichteten nach Abs 1 verfügbar zu halten, sodass die Regulierungsbehörde einzelne Daten oder Datensätze in einem von ihr vorgegebenen automatisierten Verfahren abrufen kann.

Ganz abgesehen davon, dass die TelCo ja auch eine Rechnung an eine Zustelladresse schicken können muß.

Gruß
Eckard
(der sich leider auch mit solchem Zeugs auseinandersetzen muss)