Hallo,
gilt auch bei Festplatten die gesetzliche Gewährleistung ?
Habe grade auf meine neue HD Vista installiert, und nun klackert das Teil nur noch. Das war’s wohl 
Gruss
Andreas
Hallo,
gilt auch bei Festplatten die gesetzliche Gewährleistung ?
Habe grade auf meine neue HD Vista installiert, und nun klackert das Teil nur noch. Das war’s wohl 
Gruss
Andreas
Ja - tauschen
gilt auch bei Festplatten die gesetzliche Gewährleistung ?
Warum nicht, sofern du sie mit der gebotenen Sorgfalt und innerhalb der techn. Spezifikationen benutzt.
Habe grade auf meine neue HD Vista installiert, und nun
klackert das Teil nur noch. Das war’s wohl
Nennt man Frühausfall. Typische für Elektronik. Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Badewannenkurve
Nur die verlorene Zeit erhälst du leider nicht ersetzt.
Gruß
Stefan
Selbstverständlich, die gilt für alles. Für Neuware 24 Monate, 12 bei
gebrauchter Ware.
In den ersten sechs Monaten liegt die Beweispflicht beim Händler.
D.h., er muß ggf. nachweisen, daß der Fehler nicht schon beim Kauf
bestand, sondern erst später eintrat. Praktisch unmöglich.
Du mußt Dich nicht mit einschicken zum Hersteller, Reparatur bla bl
abspeisen lassen, sondern Du kanst wählen, ob Du eine neue Platte
willst oder vom Kauf zurücktreten.
Dein Ansprechpartner ist aussschließlich der Händler, er ist Dein
Vertragspartner, nicht der Hersteller; dieser hat mit der Abwicklung
von Ansprüchen, die sich aus der gesetzl. Gewährleistung ergeben,
nicht das Geringste zu tun. Manche Händler versuchen gern, Ansprüche
aus der gesetzl. Gewährleistung mit dem Hinweis auf die Garantie an
den Hersteller weiterzureichen. Das ist Unfug.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]