Festplatte wechseln > Garantie futsch?

Hallo,

vielleicht hat sich ja jemand schonmal mit dem Thema beschäftigt oder ist selber Distributor von Notebooks, so dass er evtl. von der Problematik weiß…

Wie ist das eigentlich, wenn man bei seinem Notebook selber die Festplatte wechselt? Das Notebook muss dazu ja mehr oder weniger geöffnet werden (auch wenn es vielleicht nur ein Deckel ist).
Bedeutet das automatisch einen Verlust der Garantie oder Gewährleistung?

Ansonsten, das beim Händler einbauen zu lassen wäre wohl nicht das Problem, da er ja „notfalls“ selber die Garantie für das Notebook übernimmt, bzw. er ja sowieso dafür zuständig ist. Nur leider nehmen die Händler die das machen, saftige Aufpreise!

Hi,

da muss man zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und der ggf. längeren Herstellergarantie unterscheiden. Letzter ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, so dass der die Bedingungen selbst festlegen kann, u.a. dass die Garantie bei Eingriffen durch nichtautorisierte Personen erlischt. Üblicherweise wird das aber nur für Fehler die aufgrund eines solchen Eingriffs entstehen in Anspruch genommen.

Bei der gesetzlichen Gewährleistng kann sich der Händler nicht so leicht aus der Verantwortung stehlen. Im ersten Teil der Gewährleistungsfrist muss der Händler nachweisen , dass das Produkt mängelfrei ist, im Zweiten Teil muss der Käufer nachweisen,dass der Mangel bereits bei Kauf bestand.

Schlechte Karten hast du also, wenn ein Festplatten-relevanter Fehler auftritt (HD defekt, Controller defekt oder Laptop bootet nach Wechsel nicht mehr z.B.),wenn aber z.b. das Dispülay nicht mehr geht oder die Tastatur Ausfälle zeigt, hat darauf der Eingriff in das Festplattenfach keinen Einfluss.

A.

Hi,

da muss man zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und der
ggf. längeren Herstellergarantie unterscheiden. Letzter ist
eine freiwillige Leistung des Herstellers, so dass der die
Bedingungen selbst festlegen kann, u.a. dass die Garantie bei
Eingriffen durch nichtautorisierte Personen erlischt.
Üblicherweise wird das aber nur für Fehler die
aufgrund eines solchen Eingriffs entstehen in Anspruch
genommen.

Bei der gesetzlichen Gewährleistng kann sich der Händler nicht
so leicht aus der Verantwortung stehlen. Im ersten Teil der
Gewährleistungsfrist muss der Händler nachweisen , dass
das Produkt mängelfrei ist, im Zweiten Teil muss der Käufer
nachweisen,dass der Mangel bereits bei Kauf bestand.

Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung sind mir bewusst :smile:
Ist aber halt bei Notebooks nicht unüblich, dass die Herstellergarantiezeiten länger sein können, als die geseztlich vorgeschriebene Gewährleistung. Und diese Herstellergarantie behinhaltet ja z.B. Services auf die man im Zweifelsfall nicht verzichten will (Collect&Retourn-Garantie, Pick-Up-Garantie und wie das alles heißt).

Nun es geht halt nur darum, dass mir der Hersteller oder Händler diese Garantie verweigert, weil ich nur eine andere Festplatte haben will…klar, ich könnte die alte ja aufheben und wenn das NB seinen Geist aufgibt (was hoffentlich nicht geschieht, aber man weiß ja nie), die dann einbauen. Aber doof sind die auch nicht, dass die nicht merken, wenn was geöffnet wurde und außerdem würde ich die nutzlose Platte dann lieber versilbern anstatt als Staubfänger dienen zu lassen. Aber am besten, ich schreibe mal zwei Hersteller an für dessen Notebooks ich mich Interessiere.

Nun es geht halt nur darum, dass mir der Hersteller oder
Händler diese Garantie verweigert, weil ich nur eine andere
Festplatte haben will…klar, ich könnte die alte ja aufheben
und wenn das NB seinen Geist aufgibt (was hoffentlich nicht
geschieht, aber man weiß ja nie), die dann einbauen. Aber doof
sind die auch nicht, dass die nicht merken, wenn was geöffnet
wurde und außerdem würde ich die nutzlose Platte dann lieber
versilbern anstatt als Staubfänger dienen zu lassen. Aber am
besten, ich schreibe mal zwei Hersteller an für dessen
Notebooks ich mich Interessiere.

Hallo,

auf der Unterseite des NB sind ggf. mehrere Abdeckungen. Diese sind versiegelt, die von der Festplatte aber nicht zwangsläufig (bei mir zumindest nicht). Daraus schliesse ich, dass ein Wechsel ohne Probleme mit der Garantie stattfinden darf. Notfalls wendest du dich einfach an den Hersteller.

Gruß
Marc