Festplatten - Garantie auch auf Datenrettung?

Hallo

Das wäre das erste mal, dass ich von einem Defekt dabei höre.

Festplatte während Betrieb gezogen = hinüber. Da läuft nichts
mehr.Keine Ahnung, warum, ist aber so. Davor wir aber immer
gewarnt. USB-Speichersticks sind da robuster.

Es wird davor gewarnt, weil es zum Datenverlust kommen kann. Festplatten parken den Kopf automatisch wenn die Stromversorgung abbricht, bevor die Platten zu langsam werden um den sicheren Schwebeabstand zu gewährleisten.

Theoretisch könnte ein Defekt entstehen, wenn ein Signalkabel gezogen wird wenn die Stromversorgung noch angesteckt ist, speziell bei alten IDE-Platten mit breitem Parallelstecker. Die Chance schätze ich aber eher klein ein, und das macht ja auch in den seltensten Fällen.

Aber es geht hier eh nicht mehr um eine Rechtsfrage sondern um Computertechnik.

DW.

Festplatte während Betrieb gezogen = hinüber. Da läuft nichts
mehr.Keine Ahnung, warum, ist aber so. Davor wir aber immer
gewarnt.

Das ist nicht partout so. Ich habe in außereuropäischen Ländern über die Jahre schon diverse spontane Stromausfälle miterlebt. Einen Ausfall der Festplatte hatte ich dabei noch nie. Von Anderen habe ich gehört, daß es ganz selten mal vorgekommen ist. Ob die Ursache der Stromausfall war, ist dabei auch nicht klar.

Also „Festplatte während Betrieb gezogen = hinüber“ = falsch. Dennoch empfiehlt es sich, die Platte sauber zu trennen, denn es KANN zu Datenverlust kommen (falls beim Trennen oder Strom-Aus gerade Daten geschrieben und nicht nur gelesen werden). KANN = MUẞ NICHT.

Hallo,

Ne, ich meinte schon Defekt, weil offenbar durch die
unsachgemäße Trennung an der Festplatte etwas zerstört wird.

Dann wäre jede externe 2,5"-Platte nach der ersten Benutzung kaputt.
Nein, dabei wird nichts zerstört. Und ein ‚Abmelden‘ der externen Festplatte bedeutet nur ein Leeren des Schreibcaches vom Betriebssystem, das ist alles. Lesekopf-Parken machen die Dinger von ganz allein, wenn der Strom ausfällt ober abgeschaltet wird.

Ein Datenverlust würde die grundsätzliche Funktion der
Festplatte nicht beeinträchtigen. Doch dem ist halt nicht so.

Das wissen wir nicht, weil der Fragesteller über die Art des Fehlers noch gar nichts gesagt hat. Ich kann mir immer noch nicht vorstellen, was das für ein seltsamer Herstellungsfehler sein könnte, der zwei Festplatten zum selben Zeitpunkt(!) ausfallen lässt.

Ich verstehe übrigens immer noch nicht, warum ein Verlust der Backupmedien zum Verlust wichtiger Daten führt. Die sollten doch auf dem Original vorhanden sein.

Dafür wäre der Hersteller nicht haftbar zu machen.

Wenn er eine entsprechende Garantie gegeben hat aber schon.

Bei Fehlbedienung sicher nicht. Dafür würde aber auch niemand
Garantie geben.

Würde er vermutlich nicht. Aber weiter unten schrieb jemand, dass das bei Trekstore-Platten der Fall sei. Fragt sich halt, was genau da nun wirklich garantiert wird. Immerhin ist auch das Nicht-Sichern von Daten imho eine Art ‚Fehlbedienung‘.

Gruß
loderunner (ianal)

Das wissen wir nicht, weil der Fragesteller über die Art des
Fehlers noch gar nichts gesagt hat. Ich kann mir immer noch
nicht vorstellen, was das für ein seltsamer Herstellungsfehler
sein könnte, der zwei Festplatten zum selben Zeitpunkt(!)
ausfallen lässt.

Herr H. hat dafür auch keine Erklärung.

.

Ich verstehe übrigens immer noch nicht, warum ein Verlust der
Backupmedien zum Verlust wichtiger Daten führt. Die sollten
doch auf dem Original vorhanden sein.

Herr H. sagt, es gebe Daten, die nur auf den Backupmedien vorhanden seien - mutual gespiegelt.

Hallo,

Herr H. sagt, es gebe Daten, die nur auf den Backupmedien
vorhanden seien - mutual gespiegelt.

Dann ist es kein Backup, sondern ein Original. Selber schuld.
Gruß
loderunner

Hallo,

Ein Gewährleistung aus Sachmangelhaftung würde nur die
Reparatur oder Ersatz der Festplatten abdecken, keine weiteren

das stimmt so nicht. BGB § 439 Absatz 2.

Außerdem: http://www.heise.de/newsticker/meldung/EuGH-staerkt-…

Kosten. Selbst wenn die ganze Produktreihe einen Fehler
aufweisen würde, gäbe es nur einen Schadensersatz für die
Sache selbst durch das Produkthaftungsgesetz, nicht aber für
Folgeschäden (wie die verlorenen Daten).

http://dejure.org/gesetze/ProdHaftG/1.html
http://dejure.org/gesetze/ProdHaftG/3.html

Tritt wohl kaum zu.

Außerdem: http://www.gesetze-im-internet.de/prodhaftg/__11.html

Gruß

S.J.

Dann ist es kein Backup, sondern ein Original. Selber schuld.

Halllooooo?? Ich sagte: mutual gespiegelt. Es sind also ZWEI Originale (nicht eines), eines jeweils die Kopie des anderen. Tsss tsss