Hallo
Herr H. kauft im November 2010 bei Firma F. zwei Festplatten à
1 TB. Beide Festplatten funktionieren zunächst ordnungsgemäß.
Im Juni 2011 quittieren beide plötzlich gleichzeitig ihren
Dienst ohne daß Herr H. sie Erschütterungen, Feuchtigkeit
ausgesetzt hätte o. Ä…
Das heisst, es sind schon mehr als 6 Monate nach dem Kauf vergangen. Da für einen Sachmangel nur gehaftet wird, wenn er schon beim Kauf vorlag (was in den ersten 6 Monaten vermutet wird), müsste der Käufer nachweisen, das die Festplatten einen Defekt hatten, weil sie schon beim Kauf „mangelhaft“ waren
Angenommen, die Defektursache liegt in den Festplatten, hätte
Herr H. dann gemäß seiner Garantie ein Recht nicht nur auf
zwei neue Festplatten, sondern auch auf Wiederherstellung der
auf den Festplatten befindlichen Daten?
Dinge gehen nun mal kaputt. Wie andere schon geschrieben haben, ist es unwahrscheinlich, das der Hersteller das durch seine Garantie abdeckt, da müsstest du selbst nachlesen.
Ein Gewährleistung aus Sachmangelhaftung würde nur die Reparatur oder Ersatz der Festplatten abdecken, keine weiteren Kosten. Selbst wenn die ganze Produktreihe einen Fehler aufweisen würde, gäbe es nur einen Schadensersatz für die Sache selbst durch das Produkthaftungsgesetz, nicht aber für Folgeschäden (wie die verlorenen Daten).
Könnte ein mit der Datenrettung beauftragtes Labor die Ursache
für den Defekt rechtsverbindlich analysieren bzw. wäre die
Rettung der Daten quasi gleichzeitig eine rechtsverbindliche
Fehleranalyse, da (vermutlich) die Art und Weise der Rettung
der Daten von der Art des Fehlers abhängt?
Aller höchster Wahrscheinlichkeit nicht (ausser es handelt sich um ein generelles Problem dieser Bauart). Ein solches Labor kann nur feststellen, das evtl. ein elektronisches Bauteil ausgefallen ist, oder etwas mechanisch gebrochen ist oder so. Aber nicht warum das passiert ist. Da besteht eher andersrum die Chance, das man nachweisen kann, das die Festplatten nicht ordnungsgemäss bedient wurden.
DW.