tja, seit 1. Oktober gibt es sie schon, die whs dämlichste Abgabe, die es für einen Computeruser geben kann…
Meine Frage: da die Abgabe ja nur in Österreich gilt, würde sich eine Person, die ihre Festplatten ab sofort z.B. über Amazon (und damit über Deutschland, oder auch UK) bezieht, sich strafbar machen (glaube ich weniger) bzw. müsste sie Nachzahlungen an den Staat entrichten?
nein, strafbar macht man sich nicht. innerhalb der eu gibt es keine zölle, die eventuell nachgefordert werden können (das gilt nur bei drittländern).
dieses gesetz ist ein schuss in den ofen, weil der import aus zb deutschland dadurch gefördert wird und inländische händler auf der strecke bleiben.
also, keine nachzahlung, keine strafbarmachung, nur normalpreisige festplatten.
wie hoch ist denn die Abgabe? Wenn ich das in einem Beitrag richtig aufgeschnappt habe, soll es sich dabei um ca. 30 Euro handeln. Wenn ja, müßte man sich allerdings wirklich fragen, welcher Teufel die Leute ritt …
wie hoch ist denn die Abgabe? Wenn ich das in einem Beitrag
richtig aufgeschnappt habe, soll es sich dabei um ca. 30 Euro
handeln. Wenn ja, müßte man sich allerdings wirklich fragen,
welcher Teufel die Leute ritt …
auch in Deutschland bezahlt man für fast jedes Gerät und jede Komponente horrende Abgaben. Bei Rohlingen beträgt die Abgabe inzwischen weit über 50 % (also in Luxemburg bestellen).
Auf einen PC mit Zubehör hoch addiert kommt man schnell auf einen dreistelligen Betrag.
Würde ja bedeuten, dass meine Lieblingsfestplatte mit 1500GB die im Moment 65€ kostet mal eben eine Preiserhöhung auf 100€-110€ erleben würde. Das sind ja über 50%.
Und ich dachte die deutschen Verwertungsgesellschaften(inkl GEZ) seien Geldgeil.