Festpreis und Arbeitslohn auf einer Rechnung

wäre es denkbar, das ein Handwerker auf einer Rechnung Festpreise für geleistete Arbeit (z.B. 3*Fenstermontage a 50€) aber auch die komplett aufgewendete Arbeitszeit (z.B. 2 MA * 4 Stunden a 50€) in Rechnung stellt ?
Also 150€ Fenstermontage + 400€ Arbeitslohn = 550€.

Das wäre doch dann doppelt berechnet, oder?

Darf ein Festpreis (hier die Fenstermontage) überhaupt berechnet werden, wenn die Leistung nicht erbracht/beendet wurde weil die Fenster vielleicht nicht gepasst haben oder der Monteur die alten nicht demontieren konnte?

Hallo. Das weiß ich leider auch nicht. Gruß - Helena