also ich denke mit der fundbüro ist zu theoretisch. keiner mit gesundem menschenverstand schliesst ein fremdes fahrrad ab, weil er es zum fundbüro bringen will. es sei denn das fahrrad steht schon MEHRERE tage unabgeschlossen am gleichen fleck, so dass man überhaupt einen anlass haben könnte zu denken, das rad wäre herrenlos.
wenn das eigene fahrrad abgeschlossen ist und jemand erlaubt sich den spass die benutzung meines fahrrades zu unterbinden indem er mit seinem eigenen schloss mein fahrrad abschliesst, habe ich kein problem damit das fremde schloss zu knacken.
wenn es nicht abgeschlossen war, könnte man denken da will mir jemand was gutes (verhindern, dass es geklaut wird), aber in ordnung wäre es trotzdem nicht.
wenn man ausschliessen kann, dass da nicht jemand ausversehen das falsche fahrrad abgeschlossen hat oder neben seinem eigenen noch ein anders fahrrad mitabgeschlossen hat, würde ich schon von einem böswilligen akt sprechen.
es kann ja auch sein dass jemand mein rad klauen will und damit es niemand anders klaut, schliesse ich es ab bis ich zeit für den diebstahl habe.
insgesamt finde ich es legitim das schloss notfalls mit gewalt zu entfernen.
jedenfalls wenn es keine vorgeschichte gibt…von wegen vermieter verbietet das rad da abzustellen…und will durchs abschliessen herausfinden wem es gehört.
dann finde ichs zwar immer noch legitim, aber man muss abwägen ob es den ärger, der entsteht, wert ist.
zur not muss man damit rechnen, dass man das schloss, dass man zerstört hat, ersetzen muss.