Festsetzungs- oder Erhebungsverfahren?

Hab gleich noch eine Frage zur Gewerbeanmeldung.

Und zwar geht es um die Empfangsvollmacht.

Hier kann ich ankreuzen:
|_| alle Steuerarten
|_| Einkommenssteuer
|_| Betriebssteuern

welches davon kreuze ich an, und was genau bedeutet das?

weiterhin anzukreuzen ist:
|_| Festsetzungs- und Erhebungsverfahren
|_| Festsetzungsverfahren
|_| Erhebungsverfahren

und welches nehme ich davon, was bedeutet das dann?

vielen Dank,

Hootch

Hallo Hootch.

Und zwar geht es um die Empfangsvollmacht.

Wer soll Deine Post empfangen? StB? Alles, was an die angegebene (fremde) Adresse geht, ist bekanntgegeben, Fristen laufen dann. Wenn keine Vollmacht erteilt wird, nichts ankreuzen.

Hier kann ich ankreuzen:
|_| alle Steuerarten

sind alle Steuerarten

|_| Einkommenssteuer

ist Einkommensteuer

|_| Betriebssteuern

sind alle beim Betrieb erhobenen Steuern: LSt, USt, Branntweinsteuer, Schaumweinsteuer, Tabaksteuer, Mineralölsteuer …

welches davon kreuze ich an, und was genau bedeutet das?

weiterhin anzukreuzen ist:
|_| Festsetzungs- und Erhebungsverfahren

bedeutet: Veranlagung und alles, was gezahlt werden muss. Der Bevollmächtigte erhält Bescheide, Schriftverkehr zum Veranlagungsverfahren. Auch Aufforderungen zur Abgabe, Zwangsgeldandrohungen etc. Mitteilungen, Korrespondenz, Bescheide betreffend Betriebsprüfungen. Außerdem alles, was von der Finanzkasse kommt: Zahlungsaufforderungen, Umbuchungsmitteilungen etc.

|_| Festsetzungsverfahren

bloß, was Veranlagung betrifft

|_| Erhebungsverfahren

bloß, was von der FinKa kommt.

Schöne Grüße

MM