Nehmen wir folgendes Szenario an:
Ein Rechtsanwalt reicht beim Gericht einen Kostenfestsetzungsantrag gegen einen seiner Mandanten ein. Daraufhin zahlt die Person unverzüglich die verlangte Summe plus Gebühr an den Anwalt.
Die Person hält die Sache für erledigt (die Sachbearbeiterin beim Gericht hat ihr darauf hingewiesen, dass der Anwalt nach Zahlung den Antrag zurücknehmen wird). Um dies zu vergewissen, ruft sie den Anwalt an. Der Anwalt sei telefonisch nicht erreichbar, auch der versprochene Rückruf eine Wo. später (!) erfolgt nicht. Also schreibt die Person dem Anwalt der guten Ordnung halber einen Brief mit Hinweis auf die Zahlung und schickt ihn per Post (kein Einschreiben, da sie dem Anwalt vertraut). Kein Schreiben wird dem Gericht eingereicht, da die Sachbearbeiterin auf telefonische Nachfrage dies ausdrücklich abgelehnt hat.
Jetzt verstricht sich die Frist und die Person erhält vom Gericht einen Festsetzungsbeschluss. Darin steht, dass die Person die Summe (die sie schon bezahlt hat) plus Zinsen zu bezahlen hat. Zusätzlich hat sie die Kosten des Festsetzungsverfahrens zu tragen.
Frage: Wie kann sie sich dagegen wehren? Womöglich ist ein Schreiben an das Landesgericht erforderlich, Links oder eine Formulierung wären (für dieses theoretisches Problem) hilfreich. Sie will die Kosten des Verfahrens nicht tragen, noch die Zinsen zahlen, da die Summe schon bezahlt ist. Sie will auch die Frist nicht verstreichen lassen, da sie keinen Einspruch im „ersten“ Verfahren eingereicht hat (zu gutgläubig). Bis jetzt hat sie sich vom Anwalt vertreten lassen, kennt sich in solchen Sachen nicht aus.