Hallo,
die Heizung ist Eigentum der EG und so ergibt sich die Frage, ist die Eigentümergemeinschaft für die Instandsetzung eines festsitzenden Heizungsventils heran zu ziehen.
Das Thermostat ist i.O. Der Heizkörper lief auf volle Leistung, habe zwar den Stift nicht lösen können, jedoch heizt sie zumindest jetzt weniger.
Die Frage betrifft auch Heizkörperthermostate.
Ein Heizkörper befindet sich unterhalb der Fensterbank in einer Niesche. Hier müßte anscheinend ein Thermostat mit zusätzlichem Außenfühler montiert sein.
Danke für Ihre Antworten.
Ihre
Demokratie