Festsitzendes Heizkörperventil, Kosten der EG?

Hallo,
die Heizung ist Eigentum der EG und so ergibt sich die Frage, ist die Eigentümergemeinschaft für die Instandsetzung eines festsitzenden Heizungsventils heran zu ziehen.
Das Thermostat ist i.O. Der Heizkörper lief auf volle Leistung, habe zwar den Stift nicht lösen können, jedoch heizt sie zumindest jetzt weniger.
Die Frage betrifft auch Heizkörperthermostate.
Ein Heizkörper befindet sich unterhalb der Fensterbank in einer Niesche. Hier müßte anscheinend ein Thermostat mit zusätzlichem Außenfühler montiert sein.

Danke für Ihre Antworten.
Ihre
Demokratie

Hallo !

Innerhalb einer einzelnen Eigentumswohnung muss sich m.E. der Eigentümer dieser Wohnung kümmern,nicht die Gemeinschaft.

Ein Treppenhaus-Heizkörper wäre klar Sache der ganze EG,wie auch alles im Heizraum und an den Versorgungsleitungen bis in die Wohnungen.

MfG
duck313

Hallo,
da oft auch der hydraulische Abgleich am Ventil gemacht wird, gehört das bis dahin imo noch zur Heizungsanlage und damit zur Gemeinschaft.
Erst dahinter gehört es dem Eigentümer.
Da mag aber natürlich im Einzelfall anders geregelt sein.

Cu Rene