Feststehendes Messer?

Hallo,

kann mir jemand sagen, wie *genau* die Definition von einem feststehenden Messer laut neuem Waffengesetz ist?

Ich hab da mal gegoogelt und
http://www.buycentral.de/slp.do?s=Elektromesser
gefunden. Feststehen tut das Messer ja nicht, wenn es gerade benutzt wird. Aber einklappbar ists auch nicht.

Nick

Hallo auch…

Ich hab da mal gegoogelt und
http://www.buycentral.de/slp.do?s=Elektromesser
gefunden. Feststehen tut das Messer ja nicht, wenn es gerade
benutzt wird. Aber einklappbar ists auch nicht.

Feststehend heißt, dass die Klinge nicht beweglich ist.
Im Normalfall haben Elektromesser zwei Klingen. Eine feststehende Klinge (die dazu dienen soll, dass man das Gerät halbwegs sicher durch den Truthahn führen kann) und eine daran angebrachte und intern mit einem Motor verbundene bewegliche Klinge (Die die eigentliche Schneidearbeit verrichten soll.
Und das Klingensystem kann man abnehmen (weil Elektromotoren normalerweise nicht spülmaschinenfest sind). Sprich, wenn du damit außer Haus unterwegs bist, dann hast du solch ein Messer sowieso demontiert. Braucht wesentlich weniger Platz in der Tasche und macht das ganze als Waffe insofern unbrauchbar, dass man entweder erstmal kleinere Bastelarbeiten durchführen muss (Zusammenbauen) oder aber direkt in die Klingen fassen müsste. Und die sind im ausgebauten Zustand meist so wackelig, dass ich im Falle eines mit Haushaltsgegenständen geplanten Attentats eher zum Brot- oder Santoku-Messer raten würde…
Und selbst im betriebsbereiten Zustand dürften Elektromesser wohl von niemandem als Waffe angesehen werden, denn auf offener Straße mangelt es gemeinhin an Steckdosen.
Ich kenn bisher auch noch niemanden, der es geschafft hätte, mit einem elektrischen Messer bei bestimmungsmäßigem Gebrauch nicht mindestens die halbe Küche einzusauen.

Gruß
KB

guten tag,
also mit den messer ist es so die Feststehenden ( Fixed dürfen deraussen nicht geführt werden allerdings zuhause besitzt werden. Bei den Foldern ( klappbar) darf man es führen man darf es aber nicht mit einer hand öffnen können und die klingenlänge darf 12cm nicht überschreiten. ausserdem sollte es irgendwo befestigt werden wo man nicht so leicht drankommt, z.B.: rucksack also nicht am gürtel das wäre dan nämlich bei der polizei eine ordnungswiedrichkeit.
grüße justin

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Falsch!
Hallo!

also mit den messer ist es so die Feststehenden ( Fixed dürfen
deraussen nicht geführt werden allerdings zuhause besitzt
werden.

Falsch!
Es ist verboten feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen (§42a, Absatz 1, Punkt 3 WaffG).
Alle anderen sind erlaubt (außer Waffen).

Bei den Foldern ( klappbar) darf man es führen man
darf es aber nicht mit einer hand öffnen können und die
klingenlänge darf 12cm nicht überschreiten.

Falsch!
Es ist verboten Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) zu führen (§42a, Absatz 1, Punkt 3 WaffG).
Also keine Längenbeschränkung.
Erlaubt sind beidhändig feststellbare Folder und einhändig nicht feststellbarer Folder.

Das Verbot des Führens gilt nicht sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt und beim Transport in einem verschlossenen Behältnis.
(§42a, Absatz 2, Punkt 2+3 WaffG)
Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient. (§42a, Absatz 3 WaffG)

Quelle:
http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html

Gruß
Beowolf

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