Feststellung d. Einheitswerts. Was ist das?

Hallo,
wir erhalten gerade Post vom Finanzamt und ein Formular, das ausgefüllt werden soll. „Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts auf den 1.1.03“ nennt sich das.

(Wir hatten letztes Jahr eine Wohnung gekauft - Einzug 23.12.02. Nebenbei gefragt: spielt das Datum eine Rolle in Bezug auf die Eigenheimzulage?)

Was bedeutied das? Muss ich was beachten beim Ausfüllen?

Danke für Hilfen!
o.

(Wir hatten letztes Jahr eine Wohnung gekauft - Einzug
23.12.02. Nebenbei gefragt: spielt das Datum eine Rolle in
Bezug auf die Eigenheimzulage?)

Ja, dass bedeutet, dass Ihr ab 2002 EHZ erhaltet…

Der Einheitswert wird der Berechnung der Grundsteuer deiner Gemeinde zugrunde gelegt. Er ist abhängig von Baujahr, Größe und Austattung der Wohnung.

Beatrix
http://www.belzig-online.de

Achte darauf, daß dieser Einheitswert nicht zu hoch ausfällt. Denn davon hängen alle anderen Bescheide (Grundsteuer, Erbschaftssteuer, event. eine spätere Vermögenssteuer) uvm. ab. Ich rate im Zweifel mit einem Steuerberater Kontakt aufzunehmen. Erkundige Dich, wie hoch der Meßbescheid bei den Nachbarn ist, damit es bei vergleichbaren Wohnungen nicht zu Abweichungen kommt.

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Hallo & Danke!
so eine Antwort hatte ich erwartet!
… nur, wie kann ich denn sicherstellen, dass „dieser Einheitswert nicht zu hoch ausfällt“?
Es handelt sich um einen Neubau (Wohnung in Reihenhausform) - und von der Papierform her kann man da kaum etwas „klein halten“, oder? Der Kaufpreis steht fest?! Die Grösse auch, das Alter der Wohnung auch…
Oder was kann ich hier falsch machen?

Danke nochmals & Grüsse,
o.

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