Hallo,
im KSchG § 23 steht, dass Betriebe mit weniger als 10 Arbeitnehmern nicht dem KSchG unterliegen. Dabei sind Teilzeitbeschäftigte bis 20 Std/Woche mit 0,5 und bis 30 Std/Wo mit 0,75 zu rechnen.
Was ist aber mit geringsfügig Beschäftigten, zählen die auch mit 0,5? Freue mich über kurzfristige Antwort.
Liebe Grüße
Maria