Feststellung des Einheitswertes nach Hauskauf

Ein Ehepaar kauft sich im November 2009 ein 100 Jahre altes Haus in einer mittelgroßen Stadt in NRW. Nach dem Einzug bemerken sie, dass am Haus ein 6 qm goßer Anbau baurechtlich nicht eingetragen ist. Nach kurzer Befragung der Vorbesitzer stellte sich heraus, dass diese den Anbau vor 15 Jahren ohne baurechtliche Genehmigung bauen ließen. Durch die Einschaltung eines ortsansässigen Architekten konnte sich der Anbau in der Folgezeit innerhalb weniger Wochen baurechtlich „legalisieren“ lassen. Im Juli 2010 erhält das Ehepaar Post vom Finanzamt. Sie sollen innerhalb von vier Wochen eine Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes abgeben.
Fragen:

  1. Welche Gefahren lauern in dieser Erklärung?
  2. Wie soll das Ehepaar vorgehen, um die Grundsteuer nicht ungebührlich in die Höhe treiben zu lassen oder sogar rückwirkend erstatten zu müssen.
  3. Sollte das Ehepaar an einer weiteren Legalisierung eines Wohnraumes (z.B. Dachgeschoss) denken, oder dieser besser „illegal“ nutzen?
  1. Welche Gefahren lauern in dieser Erklärung?

Wegen eines so riesigen 6qm-Anbaus - höchstwahrscheinlich gar keine.

  1. Wie soll das Ehepaar vorgehen, um die Grundsteuer nicht
    ungebührlich in die Höhe treiben zu lassen oder sogar
    rückwirkend erstatten zu müssen.

Theoretisch wäre es natürlich möglich, dass sich z.B. durch eine Art- oder Wertfortschreibung eine höhere Grundsteuer ergeben würde. Praktisch halte ich das für sehr unwahrscheinlich.
Das einzige Problem könnte sein, dass die Voreigentümer grob falsche Angaben gemacht hatten, dann kann sich was ändern.
Einfach alles wahrheitsgemäß eintragen (alles andere könnte u. U. strafbar sein).

  1. Sollte das Ehepaar an einer weiteren Legalisierung eines
    Wohnraumes (z.B. Dachgeschoss) denken, oder dieser besser
    „illegal“ nutzen?

Ich rate zu Legalisierung („illegale“ Ratschläge werden hier eh schwer zu bekommen sein :wink: ).