Ein Ehepaar kauft sich im November 2009 ein 100 Jahre altes Haus in einer mittelgroßen Stadt in NRW. Nach dem Einzug bemerken sie, dass am Haus ein 6 qm goßer Anbau baurechtlich nicht eingetragen ist. Nach kurzer Befragung der Vorbesitzer stellte sich heraus, dass diese den Anbau vor 15 Jahren ohne baurechtliche Genehmigung bauen ließen. Durch die Einschaltung eines ortsansässigen Architekten konnte sich der Anbau in der Folgezeit innerhalb weniger Wochen baurechtlich „legalisieren“ lassen. Im Juli 2010 erhält das Ehepaar Post vom Finanzamt. Sie sollen innerhalb von vier Wochen eine Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes abgeben.
Fragen:
- Welche Gefahren lauern in dieser Erklärung?
- Wie soll das Ehepaar vorgehen, um die Grundsteuer nicht ungebührlich in die Höhe treiben zu lassen oder sogar rückwirkend erstatten zu müssen.
- Sollte das Ehepaar an einer weiteren Legalisierung eines Wohnraumes (z.B. Dachgeschoss) denken, oder dieser besser „illegal“ nutzen?