Feststellung des Einheitswerts

Hallo zusammen,

ich muss für das Finanzamt ein Formular zur „Festlegung des Einheitswerts“ ausfüllen (als Grundlage zur Grundsteuer) und benötige dabei wohl etwas Hilfe.
Sehe ich es richtig, dass ich darin nur Angaben zur Wohnfläche, nicht aber zur Nutzfläche machen muss? In Punkt 33 (Räume, die ausschliesslich anderen als Wohnzwecken dienen) sind nur Räume gemeint, die für gewerbliche, öffentliche oder sonstige Zwecke dienen. Gewerblich ist mein EFH nicht und öffentlich auch nicht. Und mit „sonstige Zwecke“ ist in der beigelegten Erläuterung von Vereinshaus die Rede, das trifft also auch nicht zu. Würde mich jetzt aber doch wundern, wenn die nur die Wohnräume wissen wollen…

Hi,

die Wohnfläche brauchen die, da die fiktive Miete mit Wertverhältnissen 1.1.1964 zur Ermittlung des Einheitswert (wenn es nicht eine besondere Feststellung für Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer ist) angesetzt wird.

Viele Grüße
C.

Das ist mir schon klar, aber ich kann gar nicht glauben, dass sie die Nutzfläche nicht wissen wollen…

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