Hallo,
folgender fiktiver Sachverhalt:
Es besteht eine Sammelgarage. Alle Stellplätze sind mit Sondernutzungsrechten an einzelne Wohnungen gebunden und im Grundbuch eingetragen.
Bei einer Vermessung wird festgestellt dass die besagte Sammelgarage auf einem anderen Flurstück ist. Diese befindet sich auf dem Nachbarflurstück.
Was passiert mit den Grundbuchlasten die augenscheinlich auf dem falschen Grundstück bestehen?
Grüße