Die beiden Schwestern Tina und Lisa betreuen nach dem Tod ihrer Mutter ihren Stiefvater. Tina etwas mehr (90 %). Lisa etwas weniger. Die verstorbene Mutter und der Stiefvater haben testamentarisch verfügt, dass die beiden Schwestern zu gleichen Teilen erben. So weit, so gut.
Nach dem Tod des Stiefvaters meint Schwester Lisa, dass außer dem Geld auf dem Konto auch noch Bargeld in fünfstelliger Höhe im Hause gewesen sein müsste. Hatte wohl die Mutter mal gesagt. Schwester Tina weiß nichts davon. Nun möchte Lisa, dass Tina ihre Konten offenlegt, weil sie sicher ist, dass sie das Geld hat und möchte das beweisen anhand von Bareinzahlungen. Kann sie das verlangen?
Vielen Dank für Tipps (und schöne Weihnachtstage)
Tinalisatina
Nein, „einfach so“ verlangen kann man es nicht, das die persönlichen Kontoauszüge eines Erben gezeigt werden.
Dann müsste man schon einen Strafantrag wegen Unterschlagung stellen. Nur dazu braucht es vermutlich (!) mehr Anhaltspunkte als die bloße Vermutung, es sei noch beträchtlich Bargeld im Haus gewesen.
Wann sagte die Mutter das ?
Und wurde das nicht inzwischen verbraucht als Vater noch lebte ?
Und mehr als Anhaltspunkt für eine Unterschlagung wäre ja eine nachgewiesene Bareinzahlung in gewisser Höhe auch nicht.
Wenn man sich so wenig kümmerte ( 10 % ?), dann hat man sicherlich auch keinen genauen Überblick über die Finanzen dort.
Klar stellt sich die pflegende Schwester auf Standpunkt, „mir steht deswegen mehr zu“.
Mal unterstellt, es wäre so gewesen.
Was spricht dagegen, Lisa frei- und bereitwillig alle seine Kontoauszüge des fraglichen Zeitraums mit unkenntlichen Buchungstexten zur Verfügung bzu stellen, um mit Salden in Mormalbereich jeglichen Verdacht einer Unterschlagung oder Veruntreuung zu entkräften?
Eine Weigerung könnte als Schuldeingeständnis aufgefaßt werden und Lisa zu einer Strafanzeige veranlassen, bei der die erforderlichen Bankauskünfte vom Amts wegen eingeholt würden.
Was spricht dagegen, Lisa frei- und bereitwillig alle seine
Kontoauszüge des fraglichen Zeitraums mit unkenntlichen
Buchungstexten zur Verfügung bzu stellen, um mit Salden in
Mormalbereich jeglichen Verdacht einer Unterschlagung oder
Veruntreuung zu entkräften?
Warum sollte Lisa? Nur weil andere etwas vermuten, würde ich mein Konto auch nicht offen legen. Schließlich sind Kontoauszüge sehr sensible Daten die niemanden etwas angehen.
Eine Weigerung könnte als Schuldeingeständnis aufgefaßt werden
und Lisa zu einer Strafanzeige veranlassen, bei der die
erforderlichen Bankauskünfte vom Amts wegen eingeholt würden.
Ach das geht so einfach? Man muß nur einen Verdacht äußern uns schon werden von Amts wegen Bankauskünfte eingeholt? Auf welcher Rechtsgrundlage denn?
Und was ist, wenn sich der Verdacht als haltlos erweist?
Was spricht dagegen, Lisa frei- und bereitwillig alle seine
Kontoauszüge des fraglichen Zeitraums mit unkenntlichen
Buchungstexten zur Verfügung bzu stellen, um mit Salden in
Mormalbereich jeglichen Verdacht einer Unterschlagung oder
Veruntreuung zu entkräften?
Zum Beispiel das Recht von Tina? Das sie offensichtlich behalten möchte, weil sonst die ganze Frage überflüssig wäre?
Eine Weigerung könnte als Schuldeingeständnis aufgefaßt werden
und Lisa zu einer Strafanzeige veranlassen, bei der die
erforderlichen Bankauskünfte vom Amts wegen eingeholt würden.
Ja klar.
„Er hat sich einen Anwalt genommen, also muss er schuldig sein!“
„Er will nicht, dass man sein Haus durchsucht, dann muss er ja was verstecken - sofort einen Durchsuchungsbefehl erwirken!“
Merkst Du selber, oder?
Seit wann darf man das bloße Wahrnehmen eines gesetzlich verbrieften Rechtes als Schuldeingeständnis werten?