Feststellung von Scheinselbständigkeit

Hallo zusammen,

Angenommen, Herr X hat ein Gewerbe angemeldet und momentan schwebt ihm bei einem Kunden das Schwert „Scheinselbständigkeit“ über dem Kopf.
Es ist alles sehr grenzwertig. Und es könnte also sein dass, der Kunde plötzlich auf den Trichter kommt, das war alles nicht ganz so wie die Behörde das wünscht (und im Zweifel haben die natürlich immer Recht).

Frage dazu:
Wenn die Behörde plötzlich behauptet (oder feststellt), dass der Job nie hätte auf Rechnung abgerechnet werden dürfen, wer muss dann die letzten Jahre die Nachzahlungen der Sozialleistungen bezahlen?

  • Der Auftrag-/Arbeitgeber,
  • der Arbeitnehmer?
  • oder Beide?

Kann ein Selbstständiger denn überhaupt prüfen oder sicher wissen wissen, ob ein Job XY nur auf Lstk. abgerechnet werden darf??

Zusatzfrage (andere Branche):
Kann es passieren, dass man einen Handwerker o. ä. für eine Arbeit im Haus bestellt und dann hinterher erfährt, dass er das eigentlich nicht als Selbstständiger hätte tun dürfen?
Was dann?

Danke für eure Antworten!
Schöne Grüße
JoKu

der Kunde plötzlich auf den Trichter kommt, das war alles

Das wird er kaum tun, die DRV stellt das fest, damit sie Beiträge kassieren kann.

Wenn die Behörde plötzlich behauptet (oder feststellt), dass
der Job nie hätte auf Rechnung abgerechnet werden dürfen, wer

Das interessiert die Behörde (hier:smiley:RV) nicht. Natürlich darf ein Scheinselbstständiger REchnungen schreiben.

muss dann die letzten Jahre die Nachzahlungen der
Sozialleistungen bezahlen?

Beide !

Kann ein Selbstständiger denn überhaupt prüfen oder sicher

Noch einmal, ein Selbstständiger wird nicht über Lohnsteuerkarte abrechnen, dann wäre er ja Arbeitnehmer. Die Prüfung ob Scheinselbstständigkeit und damit Rentenversicherungspflicht vorliegt, nimmt die DRV vor. Wenn der Betroffene nicht sicher ist, kann er die Prüfung und damit die Feststellung veranlassen. Dann weiß er Bescheid. Nichts tun und hinterher behaupten, man habe es nicht gewußt, funktioniert hier nicht.

Kann es passieren, dass man einen Handwerker o. ä. für eine
Arbeit im Haus bestellt und dann hinterher erfährt, dass er
das eigentlich nicht als Selbstständiger hätte tun dürfen?

Was darf ein Selbstständiger nicht tun ???

Hallo Nordlicht,

muss dann die letzten Jahre die Nachzahlungen der
Sozialleistungen bezahlen?

Beide !

SGB ist mir nicht sehr vertraut, aber ich denke, dass der Arbeitnehmer drei Monate nach dem betreffenden Zeitraum aus der Pflicht ist, so dass der Löwenanteil (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) am Arbeitgeber hängen bleibt.

Schöne Grüße

MM