Hi,
in Ergänzung zu
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
und der dortigen Diskussion…
Heute habe ich in DStR Heft 51-52/2004 Seite VIII gefunden, dass es unter dem Aktenzeichen IX R 21/04 eine neue Revision gibt. Das FG München hat die gesonderte Verlustfeststellung nach § 23 Abs. 3 EStG abgelehnt, wenn der Einkommensteuerbescheid bestandskräftig ist und nicht mehr geändert werden kann.
Mal sehen, was daraus wird…
Viele Grüße
C.