Feststellungsbescheid Lohnfortzahlungsgesetz

Hallo!
Ein ödes Thema und ich habe kein andere Rubrik gefunden, aber schließlich dreht es sich hier ja um eine Krankenversicherung. Hoffentlich antwortet mir auch jemand…

Firma xy ist bereits im Jahr 2002 aufgelöst worden, bekommt aber jedesmal von einer BKK einen „Feststellungsbescheid nach § 10 Abs. 2 und 5 Lohnfortzahlungsgesetz“.
Das hört sich so amtlich an. Was ist zu tun? Die Firma gibt es nicht mehr. Reicht ein formloses Schreiben. Warum schicken andere KK das nicht? Nicht, dass die noch irgendwelche Gelder haben wollen??? (Aber es war ja kein AN gemeldet, da es die Fa. nicht mehr gab).

Gruß,
pego

Hallo,
es handelt sich hier um die „Lohnausgleichzahlung“, d.h., wenn
ein Arbeitnehmer erkrankt, bekommt der Arbeitgeber einen Teil
seiner Lohnfortzahlung von der Kasse erstattet.
Da diese erstattungsmöglichkeit an bestimmte Bedingungen gebunden
ist, wird jedes Jahr von der Kasse feststgestellt ob der
Arbeitgeber diese Bedingungen noch erfüllt.
Im konkreten Falle ist es das Beste, der Krankenkasse schriftlich
mitzuteilen (per Einschreiben), dass der Arbeitgeber nicht
mehr existiert - dann dürfte zukünftig dieser Feststellungsbescheid
nicht mehr ausgestellt werden.

Gruss

Günter Czauderna