Feststellungserklärung

Tach zusammen,

jetzt gugle ich schon seit Tagen und begreifs noch immer nicht :frowning:

Was hat es auf sich mit der Besteuerung von Kapitalerträgen, wenn Wertpapiere geerbt wurden (Erbengemeinschaft aus zwei Personen, Aufteilung völlig unstrittig)?

Ist es so, daß man dem Finanzamt qua Feststellungserklärung die für das Todesjahr zugeflossenen Zinsen (nehmen wir mal an, es ginge ausschließlich um Sparbriefe und Anleihen) mitteilt und dieses dann quasi tagesgenau für den Zeitraum zwischen Todestag und Jahresende ausrechnet, was die Erben noch an Kapitalertragsteuer zu zahlen haben? So daß für diesen Zeitraum im Grunde zweimal Kapitalertragsteuer bezahlt wird, einmal vom Erblasser, einnmal von den Erben?

Oder gilt dies hier, was ich auch im netz gefunden habe:

„Haben Sie zinstragende Kapitalanlagen geerbt, müssen Sie als Erbe die Zinsen in Ihrer eigenen Steuererklärung voll versteuern, wenn sie zum Todeszeitpunkt des Erblassers noch nicht fällig waren. Eine zeitanteilige Aufteilung auf die Besitzzeit des Erblassers und Angabe in dessen Steuererklärung ist nicht möglich (Erlass des Ministeriums für Finanzen Schleswig-Holstein vom 16.2.2004, DStR 2004 S. 1128; Verfügung der OFD Münster vom 6.11.1996, FR 1996 S. 868)"

so daß die Erben die Kapitalertragsteuer für das Todesjahr komplett tragen müßten?

Ich verstehs nicht!

Danke vorab für jegliche Aufklärung

Aia

Ich denke, die KapESt wird vom Institut oder der Körperschaft abgeführt. Hier ist wohl eher die Frage, in welcher Steuererklärung die Einnhamen ggf. auftauchen.

Und da ist ist es tatsächlich so, dass es bis zum Tode des erblassers Einnahmen dieser person sind und dannach solche der Erbengemeinschaft. Soweit Zinsen an den Erblasser noch nicht ausgezahlt wurden, würde diese Forderung auf die Erben übergeben und bei Zufluß von diesen zu versteuern (Einkommensteuer) sein.