Hier mal eine Frage.
Wie verhält es sich mit dem Feststellungsinteresse wenn man mit einem geliehenem Auto (egal ob Autovermietung oder von Freunden)
in einen Unfall verwickelt ist.
z.b. ein harmloser Auffharunfall wo aber ein anderen Schuld hat
Dann habe ich als Fahrzeugfüher (aber nicht Fahrzeughalter)ein Fesstellungsinteresse gegenüber dem Schädiger.
Was ist wenn der Auffahrende abhaut??
Was ist mit dem Feststellungsinteresse des Fahrzeugeigentümers??
Dann habe ich als Fahrzeugfüher (aber nicht Fahrzeughalter)ein
Fesstellungsinteresse gegenüber dem Schädiger.
Was ist wenn der Auffahrende abhaut??
142 StGB
Was ist mit dem Feststellungsinteresse des
Fahrzeugeigentümers??
Was soll damit sein? Es besteht…
DM
Ja, darf der Fahrzeugführer fahren (Unfallstelle verlassen) wenn der andere abhaut ???
Ist das dann auch Unfallflucht ??
Ja, darf der Fahrzeugführer fahren (Unfallstelle verlassen)
wenn der andere abhaut ???
Ist das dann auch Unfallflucht ??
Nein, es ist keine Unfallflucht von dir, solange nur du und der 01 (Unfallverursacher) beteiligt sind und sich dieser eindeutig aus dem Staub gemacht hat. Ist aber noch ein Dritter geschädigt (parkendes Auto, Straßenbaum, Leitpfosten etc.), ist die Sache schon etwas verzwickter. Dann besteht zumindest eine Meldepflicht. Am besten, du begibst dich sofort zur Polizei oder noch besser rufst diese. Dann bist du immer auf der sicheren Seite.