Hi,
Rein Fiktiver Fall:
Jemand erfährt, dass es eine Feststellungeklage im Arbeitsrecht gibt. Das hat der jenige so aufgeschnappt von Kollegen. Zu Hause wir er das googlen…vergeblichst. Was hat es damit auf sich?
Was kann man mittels einer Feststellungsklage bewirken, wenn man während der Probezeit (befristetes Arbeitsverhältnis) bewirken?
Gruss DL
Hallo,
Zu Hause wir er das googlen…vergeblichst. Was
hat es damit auf sich?
Hm, ich schätze dein PC ist einfach zu alt oder auch dein Browser. Denn im neuen, aktuellen Google oder auch Yahoo geht das problemlos.
Einfach mal einen neuen PC kaufen, einen neuen Browser oder nur ein neues Google. Denn das neue schafft ca. 165.000 Treffer mit dem Suchwort „Feststellungsklage“.
SCNR 
Wawi
Einfach mal einen neuen PC kaufen, einen neuen Browser oder
nur ein neues Google. Denn das neue schafft ca. 165.000
Treffer mit dem Suchwort „Feststellungsklage“.
Aber nicht zum Thema Arbeitsrecht!!! Das ist nur allgemein beschrieben. Ich brauche eine Antwort auf meinen speziellen Fall: in der Probezeit gekündigt.
Gruss DL
Moin,
Einfach mal einen neuen PC kaufen, einen neuen Browser oder
nur ein neues Google. Denn das neue schafft ca. 165.000
Treffer mit dem Suchwort „Feststellungsklage“.
Aber nicht zum Thema Arbeitsrecht!!!
Natürlich nicht. Laß mich Dir beim Googlen helfen: http://lmgtfy.com/?q=feststellungsklage+arbeitsrecht
Gruß,
In *Erwartungshaltung-auch-nicht-erfüll* go
Anders gefragt.
Okay okay, ihr hab gewonnen.
Dann frage ich mal anders:
Was kann man mittels einer Feststellungsklage bewirken, wenn man während der Probezeit (befristetes Arbeitsverhältnis)gekündigt wird?
Was genau kann man Feststellen?
Gruss DL
Hallo,
meiner Ansicht nach kann mit einer Feststellungsklage in dem Fall nur festgestellt werden ob der Vertrag in seiner Form richtig ist. Eine Kündigung in der Probezeit ist immer gegeben, dafür heisst sie ja Probezeit.
Gruß Günter
Was kann man mittels einer Feststellungsklage bewirken, wenn
man während der Probezeit (befristetes
Arbeitsverhältnis)gekündigt wird?
Was genau kann man Feststellen?
Siehe http://dejure.org/gesetze/KSchG/4.html :
„(… Klage beim Arbeitsgericht auf) Feststellung (erheben), dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist“
Gruß
Kreszenz