Hallo ich hätte eine Frage und zwar bekomme ich Ende November einen Festvertrag. Oftmals unterschreibt man Verträge ja schon ein Weile vor deren Beginn. Ist es prinzipiell möglich,dass wenn ich meinen Festvertrag im Juni schon unterschreibe und dann schon schwanger werde,dass der Festvertrag wieder zurückgezogen wird? Oder geht das nicht?
Über eine schnelle Antwort freue ich mich
Hallo,
ich gehe mal davon aus, Du meinst einen unbefristeten Arbeitsvertrag, oder??? Der Vertrag kann nur aufgrund einer Schwangerschaft nicht geändert werden.Allerdings gibt es immer Schlupflöcher, die ein AG finden kann. Von daher sollte man überlegen, ob man mit offenen Karten spielt.
Gruß
Nein, das ist nicht möglich!
Wenn der Vertrag von beiden Parteien unterschrieben ist, ist er rechtsverbindlich. Du bist dann bei einer Schwangerschaft unkündbar (nur die Probezeit kann verlängert werden, wenn Du vor Ende der Probezeit in Mutterschutz und Elternzeit gehst.)
Zum Anderen bist Du verpflichtet Deinen Arbeitsvertrag anzutreten.
LG Silke
Hallo
Da muss ich leider passen, da dies eher unter das Arbeitsrecht fällt und ich mich in diesem Gebiet nicht auskenne. Des weiteren kann ich mir vorstellen, dass dies sogar von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein könnte. Vielleicht könnte ein Gang zum Arbeitsamt für Klarheit sorgen. Oder bei wer-weiss-was unter Arbeitsrecht suchen?
Alles Gute!
Danke für die schnelle Antwort.
Probezeit ist schon lange vorbei. Arbeite schon 16 Monate dort. Wir wünschen uns nur sehr ein Baby und dachten deshalb,dass wir schon etwas früher mit dem „Planen“ beginnen. Hätte nur Angst,dass der AG deshalb den Vertrag,auch wenn er schon unterschrieben ist, wieder zurückziehen kann.
Hallo,
wenn das so klappt, wie du es planst, kann dein Chef dich nicht rauskegeln – eigentlich. Manche schaffen es trotzdem, eine Schwangere zu kündigen (sie müssen aber nachweisen können, dass es rein betriebliche Gründe sind, die zur Kündigung führen – und sie müssen meistens viel Abfindung zahlen).
Sicherer wäre natürlich, du wartest bis November, bis du die Verhütung absetzt. Andrerseits kann es ja auch ein wenig dauern, bis „ES“ klappt …
Willst du den Job denn weiter machen, wenn das Baby da ist? Oder geht es dir nur um Absicherung? Wenn letzteres: Muss es unbedingt die Festanstellung sein?
Auch als Feste Freie oder befristete Mitarbeiterin bist du eigentlich bis 4 Monate nach der Entbindung sicher im Sattel, d. h. unkündbart. Und viele Arbeitgeber verlängern – bei motivierten, engagierten Mitarbeiterinnen – auch über die Elternzeit hinaus. Mir ging das so, ich bekam die Befristung zweimal verlängert und hätte nach insgesamt 6 Jahren Elternzeit (für 3 Kids) wieder einsteigen können.
Keine Panik, also! Es gibt da draußen verständnisvolle Chefs, die Schwangere nicht als Kranke behandeln und Müttern entgegen kommen.
Wenn dein Unternehmen so drauf ist, könntest du ja eigentlich auch schon sofort schwanger werden …
So oder so: Ich wünsche dir, dass du bald schwanger wirst und langfristig das Beste aus beiden Welten erlebst: Mama sein und beruflichen Erfolg erleben!
Alles Gute wünscht dir
Pamelie
Ich möchte auf jeden Fall wieder in meinen Beruf zurück und auch an meinem jetzigen Arbeitsplatz. Ich liebe meinen Job. Arbeite im Krankenhaus- im Kreißsaal. Wir können es nur wirklich kaum mehr erwarten eine Familie zu gründen,deshalb ist es uns natürlich lieber,je früher es klappt. Will nur auf keinen Fall meinen Job verlieren.
Nein, kann er nicht. Bei einer Schwangerschaft bist Du unkündbar (ausser die Firma geht in Konkurs, aber dass ist ein Sonderfall…)
Der Kündigungsschutz besteht sogar bis zum 4. Monat nach der Entbindung!
Siehe:
MuSchG:
§ 9 Kündigungsverbot
(1) Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird; das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn es auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird. Die Vorschrift des Satzes 1 gilt für Frauen, die den in Heimarbeit Beschäftigten gleichgestellt sind, nur, wenn sich die Gleichstellung auch auf den Neunten Abschnitt - Kündigung - des Heimarbeitsgesetzes vom 14. März 1951 (BGBl. I S. 191) erstreckt.
(2) Kündigt eine schwangere Frau, gilt § 5 Abs. 1 Satz 3 entsprechend.
(3) Die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle kann in besonderen Fällen, die nicht mit dem Zustand einer Frau während der Schwangerschaft oder ihrer Lage bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung in Zusammenhang stehen, ausnahmsweise die Kündigung für zulässig erklären. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form und sie muss den zulässigen Kündigungsgrund angeben.
http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/index.html
LG Silke
Hallo,
klingt nach einem genialen Arbeitsplatz - und nach sehr guten Chancen, dass sie dich übernehmen, auch wenn du schwanger sein solltest, bis der Vertrag inkraft tritt. Wenn man im Kreißsaal arbeitet, ist das Erleben einer eigenen Schwangerschaft, Geburt und Wochenbettphase doch sozusagen die allerbeste berufliche Fortbildung Und im medizinischen Bereich sind gute Leute doch heiß begehrt. Natürlich wird niemand hurra schreien, wenn du auf absehbare Zeit keine Nachtschichten mehr machen darfst und ggfalls eine Weile nicht mehr stehen kannst, aber wenn du signalisierst, dass du alles andere gern machst und auch nach der Babypause wieder einsteigen willst, sollte doch alles gut gehen.
Ich drücke dir die Daumen! LG Pamelie
… die selbst in einer befristeten Stelle schwanger wurde - 2 x hintereinander - und deren Stelle trotzdem 6 Jahre auf sie gewartet hat
… und die mehrere medizinische Fachkräfte kennt, die nach teilweise sehr langer Elternzeit (6 Jahre, 8 Jahre usw.) sehr schnell wieder in den alten Job konnten bzw. neue gute Festanstellungen fanden. Nur Mut, das wird schon!
Tut mir leid, da kann ich dir nicht wirklich helfen. Ich bin selbständig.
Ich könnte mir aber vorstellen, dass sie dir dann vorwerfen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen den Festvertrag unterschrieben zu haben. Allerdings stehst du ja, sobald du angibst, schwanger zu sein, unter Kündigungsschutz… Die Rechtslage kenne ich nicht, aber du würdest dich beim Areitgeber sicher unbeliebt machen, wenn du so etwas riskierst. Und das ist sicher nicht gut, wenn du irgendwo neu anfangen möchtest zu arbeiten.
Gruß
Schmunzl
Wenn du deine Schwangerschaft angiebst (gleich!) werden die bestimmt einen Auflösungsverrag mit dir machen dann ist der Vertrag aufgehoben und gut ist!
Alles GUTE!
Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.
Hallo Hebschue2000,
nein, das geht natürlich nicht.
Man kann einen Aufhebungsvertrag machen. Aber da müßten beide Seiten einverstanden sein.
Wieso sollten Sie auf Ihr gutes Recht verzichten!!
Alles Gute
Gruß Lore
Hallo,
Vertrag unterschrieben ist unterschrieben. Außerdem stehen Sie dann auch noch unter Kündigungsschutz. Alles Gute, SAM
Danke das hilft mir sehr
Hallo Hebschue2000,
tut mir leid, daß ich erst so spät antworte, ich hatte sehr viel zu tun…
Wenn der Vertrag vom Arbeitgeber ebenfalls unterschrieben ist, dann hättest Du im Falle einer Schwangerschaft Kündigungsschutz. Aber ich bin mir nicht absolut sicher. Da wäre jemand vom Arbeits-Vertrags-Recht-Bereich sicher ein besserer Ansprechpartner.