also folgende frage : kann der arbeitgeber rein theoretisch wenn ich im april einen festevertrag unterschreibe der im oktober beginnt diesen wiederrufen wenn ich im juli z.b schwanger werden würde (es würde keine probezeit geben als zusatzinfo noch zu erwähnen )? oder kann der arbeitgeber einen laufenden festvertrag kündigen wenn man nach kurzer zeit des vertragsantritts schwanger wird --> wenn er behauptet das es vorsatz war ?
schon mal danke im vorraus für die antworten
FAQ:1129
schon mal danke im vorraus für die antworten
Die bekommst Du, wenn Du Deine Frage gem. den von Dir vorab bestätigten FAQ:1129 formulierst.
Ebenfalls grußlos