Festzeitraum Finanzierung einer Wohnung VOR Hartz4

Hallo!

Ich habe da mal eine etwas schwierige Frage bzgl. des Finanzierens einer Wohnung:

Gibt es einen Zeitraum, den man eine Wohnung selber, aus eigenen Mitteln finanziert haben muss, bis man dann Hartz 4 beantragen kann, wenn diese eigenen Mittel zu Ende sind?
Vielleicht noch die konkrete Situation: Ich ziehe von zu Hause aus, also die erste eigene Wohnung und werde diese auch über einige Zeit selber finanzieren können. Jedoch nicht mehr als einige Monate und dann würde ich gerne Hartz 4 beantragen, da ich noch zur Schule gehe. Gibt es einen Zeitraum, den man eine eigene Wohnung selber finanziert haben muss, um Hartz 4 bewilligt zu bekommen? Wenn das jemand von euch wüsste, wäre es toll! Ansonsten könnten wir das mit dem Auszug nämlich nicht machen… =(

Lieben Gruß, Cleo

Hallo Cleo

du fällst unter die u 25 Regelung und da dürfte das Amt sehr genau hinsehen. Das mit 3 Monaten selber finanzieren und dann HartzIV beantragen als Schülerin dürfte wohl nicht funktionieren. Es sei denn, du bist schwanger und lebst mit deinen Eltern auf 50qm, dann gäb es vielleicht eine Chance als Härtefall…

LG
Mikesch

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Hallo!

Ich habe da mal eine etwas schwierige Frage bzgl. des
Finanzierens einer Wohnung:
Gibt es einen Zeitraum, den man eine Wohnung selber, aus
eigenen Mitteln finanziert haben muss, bis man dann Hartz 4
beantragen kann, wenn diese eigenen Mittel zu Ende sind?

Wie oft muss hier eigentlich noch darauf hingewiesen werden, dass man nicht Hartz IV, sondern ALG2 beantragt?! Wer will sich schon Hartz IV ins Portemonnaie stecken? Es ist erschütternd, dass diejenigen, die es doch betrifft, so wenig darüber wissen.

Greetz, Teutoburger

Hallo Teutoburger

Hallo!

Wie oft muss hier eigentlich noch darauf hingewiesen werden,
dass man nicht Hartz IV, sondern ALG2 beantragt?! Wer will
sich schon Hartz IV ins Portemonnaie stecken? Es ist
erschütternd, dass diejenigen, die es doch betrifft, so wenig
darüber wissen.

Greetz, Teutoburger

erstma danke für deine sehr hilfreiche Antwort. Man sollte es doch aber HartzIV nennen, denn dieser Name hat sich, von dem Guten Onkel ausm VW Vorstand, bei den Leuten ebend besser eingeprägt, is nun mal so…

LG
Mikesch

Du sprichst mir aus dem Herzen!!!
Hartz 4 ist eine „Arbeitsmarktreform“.

Die Leistung die man beantragen/bekommen kann, heißt ALG 2 !!!

Gruß
Nelly

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Man sollte es
doch aber HartzIV nennen,

Nein, sollte man nicht.

denn dieser Name hat sich, von dem
Guten Onkel ausm VW Vorstand, bei den Leuten ebend besser
eingeprägt, is nun mal so…

Dann wird es Zeit, dass sich das mal wieder ändert!

Und ich werde hier keine Fragen nach Hartz 4 mahr beantworten, weil mich das tierisch nervt.

Gruß
Nelly