Feuchte Flecken in Eigentumswohnung Regen

Hallo,

Also, ich bin Eigentümer einer Dachwohnung und nutze sie auch selbst.

Im Frühjahr, bei der ersten grossen Regenzeit habe ich feuchte Stellen an der im Schlafzimmer (zur Aussenwand) festgestellt, einen Tag später war ein starker Wind und Regen, da ist Wasser in das Zimmer eingetreten(direkt unter dem Fenster).

Ich habe das sofort der Hausverwaltung gemeldet, es wurde eine Begehung gemacht, mit Vorsitzinden der Eigentümer, Hausverwaltungsverantwortlicher und Fachmann für Architektonische Fragen (und Wohnungseigentümer in de Anlage) dabei wurde mir gesagt, dass es sich bei den Wasserflecken um Schwitzwasser handelt, weil die Wohnung von Menschen bewohnt wird, und es halt so ist, wenn es regnet kann auch mal wasser eintreten. (mir hat es die sprache verschlagen, dass man so mit Wohneigentum umgehen kann)

Mittlerweile sind 5 Monate vergangen, und am Freitag, nach starken Regenfällen, hatte ich an der selben Stelle wie im Frühjahr - Nahtstelle Dachgaube zur Hauswand - wieder Wasserflecken.

Wie stelle ich es am besten an, wenn ich mich jetzt an die Hausverwaltung wende???

Meiner Ansicht nach müsste es eine undichte Stelle am Dach geben, in das bei starkem Regen Wasser eintritt und bei mir dann runterläuft, ich denke, dass ist ein allgemeiner Schaden, der über die Hausgemeinschaft läuft.

Hallo das ist ja wirklich die Höhe zu behaupten wenn es regnet kommt auch mal Wasser rein…
was sagt der Fachmann für Architektur dazu?
ich würde auf der nächsten Eigentümerversammlung beantragen, dass ein Gutachten erstellt wird, um hier den Pfusch am Bau aufzudecken bzw. zu belegen, dass hier etwas nicht stimmt. sollte sich die Hausverwaltung hier verweigern, würde ich die Gemeinschaft verklagen den Schaden zu beheben, denn die Aussage wenn es regnet wirds auch in der Wohnung nass ist einfach nicht hinnehmbar
Viel Erfolg

Hallo,
leider kann ich dazu nicht wirklich antworten.
Aus Erfahrungswert ist es gut Bilder von den Stellen zu machen. Da ich selber Eigentümer unter dem Dach bin, habe ich auch diese kleine Wasserprobleme an der DachGaube, dabei ist es gut die Dichtigkeit der Fenster regelmäßig zu checken.
Bei grösseren Flecken, Durchmesser 20cm, ist die Frage,war der Dachdecker schon da, dann am besten die Hausverwaltung anfragen wann die letzte Begehung war oder selber einen Dachdecker anfragen und ein Angebot machen lassen.
Das Dach ist in der Regel Gemeinschaft, fuer Fenster nicht zwingend, da kommt es auf die Teilungserklärung an.
Bemi

Hallo,

leider kenne ich mich nicht im WEG-Recht aus.
Leider kann ich dir nicht weiterhelfen.
LG
Micha

Hallo,

laut Ihrer Aussage bin ich auch der Meinung, dass es sich hier um von außen eintretendes Wasser handelt. Hier ist ganz klar die Hausverwaltung in der Pflicht, diesen Sachverhalt zu klären. Schwitzwasser schließe ich aus. Von hier aus aber eine klare Ursache zu bestimmen ist sehr schwierig. Fordern Sie die Hausverwaltung SCHRIFTLICH unter FRISTSETZUNG auf, ein Fachunternehmen (1.Dachdecker, 2. Maurer) den Schaden feststellen zu lassen. Notfalls muss ein Sachverständiger die Ursache für den Feuchtigkeitseintritt feststellen. Da es sich um Gemeinschaftseigentum handelt, auch wenn es in Ihrem Sondereigentum auftritt, ist die Hausverwaltung dafür zuständig. Wenden Sie sich gleichzeitig an den Beirat, falls vorhanden. Drohen Sie der Hausverwaltung juristische Inanspruchnahme an, falls die Hausverwaltung sich in der gesetzten Frist nicht um diese Angelegenheit kümmert.

Hallo,
nach meiner Meinung kann nur ein guter Dachdecker die Urache überprüfen. Sehr oft liegt im Gaubenbereichen eine Verschmutzung (durch Moos etc.) vor was zu Stauwasser führt und bei starken Regen das Wasser nicht richtig ablaufen lässt.

Wenn die Verwaltung nicht reagiert hilft schon mal ein Hinweis, das man einen Sachverständigen auf eigene Rechnung bestellt, der feststellen kann, ob das Wasser von aussen eingedrungen ist, oder es sich um Schwitzwasser handelt.

Ausseninsolierungen/ Wärmedämmungen , Dächer sind immer
Allgemeineigentum, ebenso Fenster und deren Dichtungen!
Da gibt es nur wenige Ausnahme, z.B. bei genehmigter Eigenanbringung.
Grüße aus Essen
p.s.

Bei „Gefahrt im Verzug“ ist jeder Eigentümer berechtigt und verpflichtet
-wenn zum Beispiel die Verwaltung nicht direkt erreichbar ist- für eine Schadensbegrenzung zu sorgen…

Hallo,ich würde Ihnen raten sofort in die nächstgelegene -Haus und Grund-einzutreten-Jahresbeitrag ca 50,–Euro und monatliche kostenlose Rechtsberatung. Oder aber fragen sie in der nächsten
Verbraucherzentrale nach einem unabhängigen Fachmann und ob Sie die Kosten wieder einklagen können.Ich hoffe Sie haben eine Rechtsschutzvers. auch für Eigentümer.Die großen haben alle ein eigenes kostenloses Beratungsbüro .Das ist erst mal billiger als sofort ein eigener Ra. Aber auch ein Fachanwalt für Baurecht gibt eine Erstberatung-je nachdem wo Sie wohnen-zu einem moderaten Preis-Gruß Dieter

Feuchte Stelle in einer Wohnung stellen ein Problem dar.
Was sagt der Vorbesitzer, war es bei ihm auch feucht oder lebte er nicht in der Wohnung?
„…dabei wurde mir gesagt, dass es sich bei den Wasserflecken umSchwitzwasser handelt, weil die Wohnung von Menschen bewohnt…“

Eine Möglichkeit den Schaden einzugrenzen ist der Schadenszeitpunkt. Feuchte durch falsches Lüften (tatsächlich häufig Ursache für Feuchte)tritt bevorzugt im Winter auf und trocknet im Sommer wieder ab. Feuchte im Sommer lässt auf Regenwasser schließen.

Wenn Feuchte durch „mangelnde“ Lüftung auftritt kann auch eine nicht fachgerechte Wärmedämmung Ursache sein. Ist dies der Fall, so ist auch hier die Eigentümergemeinschaft verantwortlich einen einwandfreien Wandaufbau herzustellen.

Wir messen in Zweifelsfällen mit einer Langzeitmessung im Winter Feuchte und Temperatur im Bereich der Schadstelle. Wird der Taupunkt dabei unterschritten ist dies ein gewichtiges Indiz für falsches Lüften.

Also: schriftlich den Verwalter ansprechen. Darauf verweisen, dass Schwitzwasser im Sommer eher unwarscheinlich und wenn doch, dann ein Baumangel im Wandaufbau vorliegen muss der in den Verantwortungsbereich der Gemeinschaft fällt.
Denn wenn es im Sommer schon zu Taupunktunterschreitungen kommt, wird im Winter die Stelle zu einem Wasserfall.
Auf Messung von Feuchte und Temp. im Schadensbereich besten.

MfG
uwe

Sorry für die späte Antwort (war im Urlaub).
Wenn in der Teilungserklärung nichts anderes geregelt ist gehört die geschilderte Stelle zum Gemeinschaftseigentum und entsprechend ist die Reperatur auch aus dieser Kasse zu zahlen. Problematik liegt wohl eher darin den Schaden zuzuordnen, also herauszufinden woher die Feuchtigkeit kommt. Die Hausverwaltung sollte um einen weiteren Besichtigungstermin gebeten werden und es sollte Ihrerseits ein Protokoll über die Feuchtigkeitseintritte angefertigt werden und vorgelegt werden, dann sollte eine gemeinsame gütliche Einigung gefunden werden. Falls die Hausverwaltung die Ursache dann immer noch im Schwitzwasser sieht und Sie überzeugt sind, dass dem nicht so ist bleibt als letztes der Gutachter. In jedem Fall würde ich mich aber auch mit der eigenen Versicherung in Verbindung setzen und um Rat bitten, bzw. den Schaden melden. Hoffe ein wenig weitergeholfen zu haben, bin ansonsten hauptsächlich mit dem Mietrecht konfrontiert.

LG und viel Erfolg!

Also, ich bin Eigentümer einer Dachwohnung und nutze sie auch
selbst.

Im Frühjahr, bei der ersten grossen Regenzeit habe ich feuchte
Stellen an der im Schlafzimmer (zur Aussenwand) festgestellt,
einen Tag später war ein starker Wind und Regen, da ist Wasser
in das Zimmer eingetreten(direkt unter dem Fenster).

Ich habe das sofort der Hausverwaltung gemeldet, es wurde eine
Begehung gemacht, mit Vorsitzinden der Eigentümer,
Hausverwaltungsverantwortlicher und Fachmann für
Architektonische Fragen (und Wohnungseigentümer in de Anlage)
dabei wurde mir gesagt, dass es sich bei den Wasserflecken um
Schwitzwasser handelt, weil die Wohnung von Menschen bewohnt
wird, und es halt so ist, wenn es regnet kann auch mal wasser
eintreten. (mir hat es die sprache verschlagen, dass man so
mit Wohneigentum umgehen kann)

Mittlerweile sind 5 Monate vergangen, und am Freitag, nach
starken Regenfällen, hatte ich an der selben Stelle wie im
Frühjahr - Nahtstelle Dachgaube zur Hauswand - wieder
Wasserflecken.

Wie stelle ich es am besten an, wenn ich mich jetzt an die
Hausverwaltung wende???

Meiner Ansicht nach müsste es eine undichte Stelle am Dach
geben, in das bei starkem Regen Wasser eintritt und bei mir
dann runterläuft, ich denke, dass ist ein allgemeiner Schaden,
der über die Hausgemeinschaft läuft.

Vollkommen richtig!! Zumindest muss die Hausverwaltung eine Überprüfung veranlassen um undichte Stellen auszuschließen, das ist erst einmal das wichtigste.
Hausverwaltung anmahnen, wenn keine Reaktion Dachdecker beauftragen!

Hallo!

Zunächst einmal gilt es zu prüfen, ob das Fenster evtl. undicht ist - Fenster gehören generell im Übrigen zum Gemeinschaftsgeigentum, insofern werden die Kosten vom Konto der WEG übernommen.

Wenn das nicht der Fall ist, muss man an der Außenwand und Dachgaube bzw. Dach prüfen, wo hier evtl. eine Öffnung ist, so dass Wasser eindringen kann. Dies kann auch an einer ganz anderen Stelle sein und dann bei Ihnen auftreten.

Auch diese Kosten wären der Gemeinschaft in Rechnung zu stellen, denn Außenfassade etc. sind nicht Teil des Sondereigentums.

Ich würde einen Dachdecker aufsuchen, ansonsten eine Firma, die mit Beton- und Bautenschutz zu tun hat. Der Hausverwalter muss hier in jedem Fall nochmals handeln, andernfalls beauftragen Sie jemanden auf eigene Faust und konfrontieren Sie den Verwalter im Nachhinein mit dem Ergebnis.

Eindringendes Wasser darf man nie auf die leichte Schulter nehmen, denn niemand kann sehen, was im Inneren eines Bauwerkes bereits für Schäden dadurch entstanden sein könnten.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen
Jeanette Radtke

Hausverwaltung