Hallo,
vor ein paar Tagen hatte ich in meiner Mietswohnung einen Wasserschaden, der nun auch das ganze Haus (5 Stockwerke) betrifft. Die Wände und der Boden sind nass. Die Luft in der 1-Zimmerwohnung ist stickig, das Atmen fällt mir zunehmend schwerer. Die Hausverwaltung hat einen Sachverständigen für die Feuchtigkeitsmessung geschickt. Nächste Woche wird der Bericht des Sachverständigen zur Hausverwaltung gesendet und geht von dort aus zur Versicherung zur Prüfung. Im Klartext: Bis die feuchten Räume getrocknet werden, werden noch einige Tage vergehen. Offen steht ja auch noch, ob die Versicherung den Schaden überhaupt bezahlen wird.
Ich meine, dass die Wohnung nicht mehr bewohnbar ist. Die Luft ist wirklich schlecht. Im Moment ist noch kein schwarzer Schimmel zu sehen, die Luft ist aber total stickig und muffig.
Nachdem die Heizung in der Wohnung auch nicht richtig funktioniert, wird sich die Feuchtigkeit auch darin halten.
Leider kümmert sich die Vermieterin nicht um den Schaden, die spekuliert auf die Kostenübernahme der Versicherung. Für den Schaden in der Wohnung ist die Hausverwaltung nicht zuständig und ich sitze jetzt dumm da und frage mich, was ich tun soll.
Ich meine, dass ich meine aktuelle Erkältung durch die feuchte modrige Luft in der Wohnung habe.
Ich meine, die Wohnung ist nicht mehr bewohnbar. Allerdings stehe ich mit diesem Problem alleine da. Die Luft wird immer schlechter. Ich will da nicht mehr schlafen, die Luft macht mich krank.
Gibt es eine Möglichkeit, eine Luftmessung von einem anerkannten Dienstleister zu bestellen, der feststellt, ob die Raumluft gesundheitsschädlich ist? Weiß jemand, wo man qualifizierte Sachverständige findet? Wie gehe ich vor?
Neben der Gesundheitsfrage, die an erster Stelle steht, möchte ich bitte wissen, wie das mit der Mietminderung ist.
Über eure Antworten freue ich mich jetzt schon.
Viele Grüße und schöne Weihnachten.
Hallo,
da läuft aber was ganz schön falsch!
Bei einem Wasserschaden sollte sofort mit Behebung und Trocknungsmaßnahmen begonnen werden.
Dies geschieht auch zur Schadensminderung, zu der der Versicherungsnehmer verpflichtet ist.
Ganz konkret habe ich mal morgens einen solchen Schaden bemerkt (zum Glück nicht selber verursacht), sofort dem Eigentümer gemeldet, der hat seiner Versicherung sofort Bescheid gegeben, die haben eine Fachfirma vorgeschlagen und die war dann noch am Nachmittag da.
Und dich lässt man nun schon tagelang in einer durchnässten Wohnung, ohne dass man dagegen was unternimmt?
Wer hat den Schaden denn verursacht?
Und wenn das so ist( und nicht Übertreibung und schlicht Ängstlichkeit!), muss man dem Vermieter sofort Bescheid sagen. Und in ein Hotel/Pension/zu Verwandten umziehen bis die Sache sich deutlich gebessert hat.
Und in der Abwesenheit muss dann die Reparatur und Trocknung erfolgen.
Meist muss man dazu technische Trocknungsgeräte einsetzen, bei derem Lärm man sowieso schwerlich in der 1 Zi-Wohnung bleiben kann.
Diese Kosten muss der Vermieter zahlen. Das ist Dein Vertragspartner, er schuldet eine einwandfrei Wohnung. Ob er Regress bei Hausverwaltung/Versicherung nehmen kann, darf Dir ganz egal sein.
Mietminderung stellt sich hier nicht, man will ja nicht drin wohnen bleiben.
Bei so schlimmen Mängel wäre so eine Minderung auch 100%.
MfG
duck313
Und noch ein Hinweis zu den Kosten:
Die Luftentfeuchter brauchen so viel Strom wie die Deutsche Bahn, das muß aber auch der zahlen, der den gesamten Schaden zu zahlen hat. Notiere den Zählerstand vor Beginn der Maßnahme und danach, und teile das dem Stromversorger mit. Der wird dann eine Sonderrechnung dafür anfertigen, die du dem Vermieter bzw. der Versicherung übergibst.
Mich würde interessieren, warum man bei einer nicht mehr bewohnbaren Wohnung die Miete nicht mindern können soll. Kürzung um 100% ist auch ne Mietminderung.
Versteh ich nicht.
Gruß
…und nicht vergessen, ab und zu mal die Fenster öffnen damit frische und trockene Luft in das Zimmer kommt.
MfG kheinz
Also, Einschreiben mit Rückschein an den Vermieter. Angemessene Frist, damit er handeln kann. In so einem Fall sollte der Vermieter innerhalb weniger Tage reagiert haben (5 Werktage, sollten hier absolut ausreichen Maßnahmen zu treffen). Androhung der Zurückhaltung der Miete und ggfs. Mietminderung.
Sollte nach 5 Tagen (nach Zugang des Einschriebens!) nichts passiert sein, selber Handwerker zwecks Trocknung beauftragen (dafür die Miete zurückhalten).
Zwischenzeitlich rate ich, für ein paar Euro Entfeuchtungsgeräte aus dem Supermakt organisieren (geht auf die eigene Kappe) und ordentlich Lüften (geht ja bei den Temparaturen noch ganz gut und die Luft wird besser!
Im Zweifel einen Rechtsanwalt beauftragen!
ja, schon seit Tagen geht das jetzt.
Ich haben wirklich Atemprobleme.
Jetzt am Wochenende kann ich Gott sei dank bei meinem Freund übernachten.
Aber mich graut es jetzt schon, wenn ich morgen wieder da rein muss.
Mein Freund wohnt leider 3 Stunde weit weg, sonst würde ich pendeln.
Die Vermieterin zielt darauf ab, dass ihre nun schon etwas abgewohnte Wohnung durch die Hausversicherung renoviert wird.
Die Versicherung muss erst noch prüfen, ob sie dafür zahlen will bzw. wer verantwortlich ist.
Gerade eine kleine Wohnung kann mit Heizluefter und entsprechender Fensterlueftung trockener gemacht werden. Immer wieder aufheizen und rauslueften. Wasser in der Luft als Gegenstand betrachten.
Gruss Helmut