Hallo!
Nehmen wir mal folgendes Problem an: Person A ist anfang des Jahres in eine Wohnung gezogen (Keller). Nun hat A gemerkt, dass im Schlafzimmer und im Wohnzimmer an der Außenwand Feuchtigkeit in der Wand war und alle Möbel, die an den betroffenen Stellen standen, sind verschimmelt, auch die Ecken sind etwas verschimmelt… der Vermieter hat sofort reagiert, eine Entfeuchtungsgerät wurde eingestellt und ein fachmann zur Beurteilung gerufen. Angeblich keine Gesundheitsgefährdung. Jetzt wird geschaut, wo der Schaden den herkommt (Grundwasser, kaputte Drenage…). Nun hat A aber Angst, dass das immer und immer wieder passiert und schaue nach neuen Wohnungen. Muss A die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten wie im Mietvertrag? Denn wenn A neue Mieter suchen würde, und ihnen die kaputten Wände zeigen muss, hat A ja gar keine Chance hier früher jmd. reinzubekommen… Wegen Mietminderung hat A übrigens noch nicht gefragt…
Bitte bei der Antwort bitte Paragraphen anführen.
Vielen Danke
Jasmin