Feuchte Wände, Möbel verschimmelt

Hallo!
Nehmen wir mal folgendes Problem an: Person A ist anfang des Jahres in eine Wohnung gezogen (Keller). Nun hat A gemerkt, dass im Schlafzimmer und im Wohnzimmer an der Außenwand Feuchtigkeit in der Wand war und alle Möbel, die an den betroffenen Stellen standen, sind verschimmelt, auch die Ecken sind etwas verschimmelt… der Vermieter hat sofort reagiert, eine Entfeuchtungsgerät wurde eingestellt und ein fachmann zur Beurteilung gerufen. Angeblich keine Gesundheitsgefährdung. Jetzt wird geschaut, wo der Schaden den herkommt (Grundwasser, kaputte Drenage…). Nun hat A aber Angst, dass das immer und immer wieder passiert und schaue nach neuen Wohnungen. Muss A die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten wie im Mietvertrag? Denn wenn A neue Mieter suchen würde, und ihnen die kaputten Wände zeigen muss, hat A ja gar keine Chance hier früher jmd. reinzubekommen… Wegen Mietminderung hat A übrigens noch nicht gefragt…
Bitte bei der Antwort bitte Paragraphen anführen.

Vielen Danke

Jasmin

Das Wasser kommt wohl kaum von außen!
Hallo Jasmin,

vor Einzug waren die Wände doch wohl trocken, oder?

Wenn jemand

a) im Winter
b) einen ungedämmten und mutmaßlich nicht als Wohnraum ausgelegten Kellerraum
c) plötzlich als dauerhaften Aufenthaltsraum umnutzt mit entsprechendem Feuchtigkeitsanfall und
d) einen Schrank, der die Luftzirkulation unterbindet
e) als Wärmedämmung vor die sowieso besonders kalte Außenwand stellt, wodurch dahinter die Taupunktstemperatur unterschritten wird und dann
f) entweder am Heizen oder am Lüften oder an beidem spart, darf sich
g) nicht über Schimmel wundern. Mit Wasser aus der Wand bzw. von außen dürfte das nicht das geringste zu tun haben.

Übrigens wird die Situation im Sommer durch Lüften nicht verbessert, sondern verschlechtert werden, weil ein Keller ganzjährig kühl ist, die Sommerluft aber hochgradig mit Feuchtigkeit aufgeladen.

Hier haben beide Parteien Mist gebaut. Der Vermieter durch das (baurechtlich vermutlich illegale) Vermieten von Keller- als Wohnraum und der Mieter durch seine falsche Nutzung. Die weitere Ursachenforschung kann man sich ebenso sparen wie die Hoffnung, des Schimmels Herr zu werden. Ein Keller ist nun mal kein Wohnraum.

Gruß
smalbop

Also, die Wohnung, auch wenn sie eine Kellerwohnung ist, ist als Wohnraum ausgebaut und auch entsprechend dfaür zurechtgemacht. Da die Wohnung auch vorher vermietet war und da nichts passiert ist, kann es wohl kaum an falscher Raumnutzung liegen. Zum anderen war im wohnzimmer nur eine kleine Kommode an der Wand, die die Luftzirkulation wohl kaum verhindert haben durfte.

Hallo,

bezüglich der Ursprungsfrage: Wenn keine Gesundheitsgefährdung vorliegt, ist eine fristlose Kündigung des Wohnraums ausgeschlossen.

Die gesetzliche Kündigungsfrist ist einzuhalten. Eine Nachmieterregelung gibt es nur, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist. Wenn nicht, kommt es auf eine Kooperationsbereitschaft des VM an. Ist dieser nicht bereit, einen Nachmieter zu akzeptieren, oder will er mit diesem erst nach der regulären Mietzeit einen neuen Vertrag eingehen, muss der Mieter bis Ende Mietzeit zahlen.

Er hat aber evtl. das Recht auf Mietkürzung, kommt darauf an. Mietminderungen bitte immer nur mit fachlichem Rat durchführen.

Gruß
Nita

Also, die Wohnung, auch wenn sie eine Kellerwohnung ist, ist
als Wohnraum ausgebaut und auch entsprechend dfaür
zurechtgemacht.

Das ist völlig irrelevant. Entscheidend ist, ob die Räumlichkeiten als Aufenthaltsraum genutzt werden dürfen. Das betrifft die baulichen Anforderungen (Belichtung, Beheizung, Belüftung,…) und die in der Baugenehmigung erlaubte Wohnfläche des Gebäudes. Es handelt sich um ein bauordnungsrechtliches Problem. Diese Vorschriften gibt es nicht aus Regelungswut, sondern (unter anderem) um Bewohner vor Gesundheitsgefahren - etwa Schimmel - zu schützen. Und wenn die Nutzung als Wohnraum illegal sein sollte, kann die Bauaufsichtsbehörde ruck-zuck den Vermieter belangen und außerdem die sofortige Nutzungsuntersagung aussprechen. Und aus ist das Mietverhältnis - ohne jede Kündigungsfrist - und es kommt auch nicht wieder.

Da die Wohnung auch vorher vermietet war und
da nichts passiert ist, kann es wohl kaum an falscher
Raumnutzung liegen.

Doch. Wenn ich einen unfallfreien Gebrauchtwagen kaufe und ein Jahr später ist er verbeult, dann muss das nicht, kann; aber sehr wohl an meinem Nutzungsverhalten liegen.

Zum anderen war im wohnzimmer nur eine
kleine Kommode an der Wand, die die Luftzirkulation wohl kaum
verhindert haben durfte.

Doch, das hat sie offenbar. Sonst wäre doch dahinter kein Schimmel. Ganz einfach eigentlich, oder?

smalbop

Schimmel als Gefährdung oder Gefahr?
Hi

stimme zu bis auf

Diese Vorschriften gibt es
nicht aus Regelungswut, sondern (unter anderem) um Bewohner
vor Gesundheitsgefahren

besser - Gesundheitsgefährdung - , zwischen diesen beiden Ausdrücken liegen Welten:

…das eine wird/muß, das andere kann…

  • etwa Schimmel - zu schützen.

Gegen Schimmel allgemein kann man sich nicht schützen, weil dieser überall, draußen wie drinnen, vorkommt. Manschmal auch auf Käse, zB Camembert:

/t/schimmel-am-kaese/1557330

…anzufügen wäre noch, das dies nur bei Verzehr gilt

vlg MC

PS:
Wäre Schimmel eine wirkliche Gefahr, würde sich unsere Art nicht bis heute halten können und wäre deswegen schon in den Anfängen ihrer Entwicklung ausgestorben.
Der Mensch hat sehr wohl Abwehr- und Verteidigungsmöglichkeiten gegen unerwünschten Schimmel!