Feuchte Wände wegen Sickerwasser

Erstmal möchte ich die Lage unseres Hauses erklären. Wir wohnen in einer steilen Hanglage. Das Haus unseres Nachbarn steht genau über uns. Er hat sein gesamtes Dachwasser sowie Oberflächenwasser an eine Sickergrube angeschlossen, die ebenfalls genau über uns liegt. Ich muss dazusagen, dass wir in unserer Gemeinde einen Oberflächenwasserkanal haben und die Gemeinde bereits eine Leitung zu unserem Nachbarn gegraben hat. Trotzdem weigert sich unser sehr sehr netter Herr Nachbar sein Wasser dort anzuschließen. Jedenfalls ist ihm nun auch noch eingefallen, dass er sein Schwimmbadwasser mit Chlor versetzt nun auch noch über unserem Haus in die Sickergrube abbleitet.
Nun ist uns vor zwei Wochen das erste Mal aufgefallen, dass in unserem Keller die Wände an zwei drei Stellen unten feucht werden. Heute ist es bereits soweit, dass schon etwas Mörtel vom Mauerwerk abgeplatzt ist und das die Feuchtigkeit an immer mehr Stellen und immer heftiger kommt.
Nun wollte ich fragen, ob jemand von Euch weiß, ob unser Nachbar nicht dazu verpflichtet wäre das Wasser abzuleiten und ob wir nicht Schadensersatz von ihm verlangen können, da die Versicherung wahrscheinlich dies nicht bezahlen wird.
Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann, da wir wirklich sehr verzweifelt sind. Ich muss noch dazusagen, dass dies nicht einfach nur Kellerräume sind sondern dass eine Wand sogar die Wand bei unserem Hauseingang ist. Bitte helft mir, wenn ihr Euch damit auskennt.

Guten Abend!

Nun ist uns vor zwei Wochen das erste Mal aufgefallen, dass in
unserem Keller die Wände an zwei drei Stellen unten feucht
werden. Heute ist es bereits soweit, dass schon etwas Mörtel
vom Mauerwerk abgeplatzt ist und das die Feuchtigkeit an immer
mehr Stellen und immer heftiger kommt.
Nun wollte ich fragen, ob jemand von Euch weiß, ob unser
Nachbar nicht dazu verpflichtet wäre…

Wenn Kellerwände feucht werden, fehlen Feuchtigkeitssperren oder sind schadhaft. Womöglich fehlt außerdem eine Drainage oder sie ist defekt/verstopft. Die Ursache der Feuchtigkeit ist an deinem Haus zu beseitigen, nicht beim Nachbarn.

Selbst wenn der am Hang höher gelegene Nachbar sein Haus abreissen würde, hättest du es mit drückendem Wasser an deinem Haus zu tun. Es führt kein Weg daran vorbei, dass du mindestens die hangaufwärts gelegene Kellerwand freilegen musst, um die defekte oder fehlende Feuchtigkeitssperre in Ordnung zu bringen und eine Drainage zu legen. Es empfiehlt sich, bei der Gelegenheit den Keller von außen thermisch zu isolieren.

Ob am hangaufwärts gelegenen Nachbargrundstück mit dem Abwasser gemäß den ortlichen Bestimmungen umgegangen wird, kann und möchte ich nicht beurteilen. Aber das ist für deine Kellerwände höchstens von nachrangiger Bedeutung. Sind Kellerwände (von außen!) sachgerecht abgedichtet, bleiben sie trocken.

Gruß
Wolfgang

Zum Thema Schimmbadentleerung:
Die Einleitung derartiger Abwässer in ein Gewässer oder in den Untergrund ist wasserrechtlich erlaubnispflichtig. Im wasserrechtlichen Verfahren wird normalerweise auch das Wasserwirtschaftsamt als amtlicher Sachverständiger zur Abgabe einer gutachtlichen Stellungnahme aufgefordert.

Der Einleitung von Beckenentleerungswasser in ein Gewässer oder in den Untergrund kann in der Regel zugestimmt werden soweit es sich nicht um wasserwirtschaftlich besonders schützenswerte Gebiete (z.B. Trinkwasserschutzzonen) handelt. Ist kein geeignetes Oberflächengewässer vorhanden, so sollte eine Verrieselung des Entleerungswassers über eine mindestens 20 cm dicke Bodenschicht angestrebt werden. Im Falle der Verwendung von chlorhaltigen Chemikalien zur Badewasserkonditionierung darf bei der Einleitung kein freies Chlor mehr nachweisbar sein. Dies ist vor der Einleitung mit einem geeigneten Testverfahren (Messbereich mindestens bis zu einer Untergrenze von 0,1 mg/l) festzustellen. Bei Verwendung von Chemikalien auf der Basis von quarternären Ammoniumverbindungen (kationische Tenside) bestehen gegen die Direkteinleitung in ein Gewässer oder in den Untergrund erhebliche Bedenken.

Das ist von Lankreis zu Landkreis verschieden. Einfach mal bei Deinem Landratsamt erkundigen, ob es da ganauso gehandhabt wird.

MFG Alexander Kreis