Feuchte Wände/Decken Neubau ETW. Schimmelgefahr! Was beachten?

Guten Tag.
Wir beziehen nächsten Sommer einen Neubau (ETW in einem 6 Fam.Haus).
Der Bau (massiv) begann im Sept.. Aktuell wird das OG gemauert. Bauträger möchte
Bau vor dem Winter „zu“ bekommen, damit er ausbauen kann.

Meine Frage:
Man hört immer wieder von Schimmelgefahr bei Neubauten, wenn diese nicht richtig ausgetrocknet sind.
Uns wurde zwar jetzt schon mitgeteilt, dass in den ersten 2 Jahren viel „aus dem Fenster“ geheizt wird bzw. man die Wohnung nach Anleitung lüften muß.

Nur:
Muß der Bauträger uns die Wohnung in einem „trockenem“ Zustand im Sommer übergeben?
Muß er im Winter und Frühjahr den Bau beheizen?

Wie wird soetwas i.d.Regel geregelt, dass wir keine „feuchte“ ETW übergeben bekommen, und wir -trotz Einhaltung Lüftungsvorschriften- eine feuchte Wohnung mit Schimmel bekommen?
Bau wird nach Effizenz 70 Massiv gebaut mit Pelletsheizung.

Besten Dank

hi,

was ist denn eine trockene Wohnung?

Der Bau wird nicht komplett trocken sein, das ist nun mal technisch bedingt.
Beim Innenausbau kommt auch nachträglich sehr viel Wasser wieder in den Bau, allein was der Maler da einbringt sind einige Eimer voll.

Baustoffe die feuchtigkeitsempfindlich sind, werden entsprechend behandelt und gegebenenfalls geschützt.
Sind Baustoffe noch zu feucht, werden die einzelnen Gewerke schon darauf bestehen, den Bau zu trocknen.
Da besteht kein genereller Grund zur Sorge.

Danach trocknen die Wände und Böden noch ein kleines bisschen aus, etwas Wasser ist eben immer drin.
Aber man Lüftet ja auch ohne neue Wohnung, das ist ja nix außergewöhnliches.

grüße
lipi

Hallo!
Wir sind mit unserem Büro in frisch gebautes Massivhaus eingezogen und da gab es keine Probleme. Aber wenn Du auf der sicheren Seite sein willst, dann kaufe Dir ein Hygrometer und dann kannst Du auf erhöhte Luftfeuchtigkeit mit entsprechender Lüftung reagieren.
In der Baubranche geht man davon aus, dass nach zwei Jahren das ganze „Bauwasser“ raus ist, aber wer kann schon neue Wohnungen zwei Jahre leer stehen lassen und noch dazu für entsprechende Lüftung zu sorgen, wer soll das bezahlen?
MfG
airblue21

Hallo mrymen,
ein Neubau ist immer gefährdet, dass Feuchtigkeit nicht gänzlich abgebaut ist. Das Lüften nach Anleitung soll dem Schimmelbefall entgegenwirken. Es bedeutet aber nicht, dass die Räume wirklich feucht sind. Vorsicht ist hier einer der Gründe. Der andere ist, dass sich später die Bauträger hinter dieser Klausel verstecken können, weil sie immer unterstellen, dass man dieser Maßnahme nicht oder nicht richtig nachgekommen ist.
Dass man in den ersten 2 Jahren aus dem Fenster heizt ist bedingt richtig. Man soll schon regelmäßig lüften, aber das macht man ja auch später im normalen Alltag. Ich glaube nicht, dass die Luft so feucht sein wird, dass da viel mehr Wärme beim Lüften verloren geht als später. Bedenken hätte ich da eher wegen dem Vollwärmeschutz, der heutzutage aufgebracht wird. Früher konnten die Wände auch nach Außen hin abtrocknen. Mit Vollwärmeschutz muss die Feuchtigkeit nach innen hin abgeführt werden.
Alles in allem wirst Du aber feststellen, dass das Vorgehen Deines Bauträgers brangenüblich ist. Lange Austrocknungszeiten bedeuten Bauverzögerung, was Geld kostet. Dieses Geld, das hier eingespart wird, hätte er ansonsten vorher auf den Angebotspreis draufgeschlagen. Wenn Du also am Anfang wirklich etwas mehr Heizkosten hast, hast Du es ja beim Kauf schon zum Teil oder gänzlich eingespart.
Ob die Wohnung bei der Übergabe noch zu feucht ist, kann nur ein Sachverständiger wirklich erkennen.
Eine Messung mit einem Hygrometer misst ja nur die Luft im jetzigen Moment. Die Wände können aber immer noch viel Feuchtigkeit haben obwohl die Raumluft nach kräftigen Lüften für einige Zeit trocken ist.

Gruß
Kleiner Racker