Feuchten Keller bei Renovierungsarbeiten entdeckt

Hallo zusammen,
ich habe mir im April diese jahr mit meiner Freundin ein Eigenheim gekauft. Es handelt sich hierbei um ein Fachwerkhaus aus dem jahre 1800 und einem Massivbauhaus.
Wir haben uns das haus dreimal vom makler zeigen lassen und einen architekten mitgehabt der sich die häuser mit angeschaut hat.
Bei Renovierungsarbeiten im Fachwerkhaus ist uns beim raus reissen des Teppichs eine kellerlucke aufgefallen. Der Keller ist komplett feucht und mit Wasseräderchen durchzogen. Wir haben im Raum über den Keller Säcke gelagert und jetzt festgestellt das dort der Boden abgesackt ist wo die Säcke lagen. Es sieht so aus als ob der Boden sich von der Wand ca 2cm entfernt hat.
Bei keinem Termin den wir zur Besichtung hatten wurde dieser Keller gezeigt noch davon gesprochen das es im Fachwerkhaus einen Keller gibt.
Meine Frage ist, handelt es sich hierbei um arglistige Täuschung seitens des Maklers/Verkäuferin? Kann ich der Verkäuferin jetzt noch was?
Wir möchten das Haus behalten weil wir schon viel arbeit und Geld investiert haben.
Kann ich die Verkäuferin auf Schadensersatz belagen?

lg
Sascha

Hallo Sascha,
leider kann ich Ihnen nicht helfen.
Es hat ja eine rechtliche und eine bautechnische Komponente.
Der Makler muß kein Bauexperte sein und bezieht sich hauptsächlich auf die Angaben des Verkäufers und vielleicht wußte selbst der Verkäufer nichts von dem Keller.
Vermutlich wird es wohl nicht möglich sein jemandem arglistige Täuschung nachzuweisen.
Auf jeden Fall würde ich einen Sachverständigen einbeziehen - um die Möglichkeiten einer Drainage zu beraten. Tun Sie nichts spontanes. Ein Fachwerk ist ein „lebendes“ Objekt. Falsches „sanieren“ kann evtl. sehr teuer werden.

Danke für die Antwort, die Verkäuferin hat ja 15 Jahre in dem haus gelebt bzw. ihr Sohn. Die haben das Fachwerkhaus ja vorher auch komplett renoviert, also müssen die ja wissen das dort ein Keller ist. Ich finde man hätte uns den Keller zeigen müssen!!! Ich denke es ist ein versteckter Mangel.
Werde die Verkäuferin mal anschreiben bzw anrufen und ihr die sachlage schildern.